Wie wird man bei den Nachhilfeketten als Student angestellt? (z.B. Selbständig, 400 EURO-Basis …)Beides kann ich mir nicht vorstellen. Gibt es eine Sonderregelung für Studenten als Lehrkräfte bei Nachhilfeketten? Wie sieht es dann steuerlich für Studenten aus?
Danke!
hi hankyspanky,
um es vorweg zu nehmen, kann ich dir zu den Nachhilfeketten keine genaue Angabe machen.
(z.B. Selbständig, 400 EURO-Basis …)Beides kann ich mir
nicht vorstellen.
Warum kannst du es dir nicht vorstellen, bzw. was hast du dir denn vorgestellt.
Gib uns bitte ein wenig mehr Informationen.
Dann kann man die Frage auch genauer beantworten.
Ich kenne eine Freundin, die bei „Studenten machen Schule“ angestellt war. Sie war Lehramtsstudentin. Dort hat sie einen festgesetzten Stundenlohn bekommen und dann je nach dem, wie viele Workshops sie gemacht hat, Geld bekommen.
Das Ganze fällt dann auch unter die 400€ Regelung.
Bis dahin hast du keine Abzüge und drüber halt ein paar.
Warum kannst du es dir nicht vorstellen, bzw. was hast du dir
denn vorgestellt.
Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Nachhilfeschule Studenten als feste Mitarbeiter einstellt, da dann ja auch im Krankheitsfall der Lohn fällig wird, bzw. auch Urlaubsgeld usw. Außerdem fallen dann auch Sozialabgaben an (bei 400 EUR Anstellung ja auch). Auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Student als freier Mitarbeiter (selbständig) für die Nachhilfeschule verpflichtet wird. Denn in diesem Falle wäre er (oder sie) ja scheinselbständig, da er/sie nur für einen Auftraggeber (nämlich die Nachhilfekette) tätig wäre.
Also habe ich den Verdacht, dass es da eine andere Regelung - eine Art Studentenjob - geben muss. Zumal bei den namhaften Ketten meist (Lehramts-)Studenten arbeiten.
Also als Student darfst du ja 20 Stunden im Semester und in den Ferien unbegrenzt
steuerfrei arbeiten. Bei regelmäßigem Einkommen über 350€ kommt allerdings Versicherung
von kapp 60€ hinzu, wenn die was merken.
Hallo Hankyspanky,
in der Regel genügt eine Bewerbung bei den Ketten mit der Angabe des eigenen Fachgebietes.
Steuerlich ist es sinnvoll einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Generell kann man aber sagen, dass es sich bei der Rechnungsstellung in der Regel um eine Kleinunternehmerbesteuerung handeln wird gem. §19 UstG (vereinfacht ausgedrückt: Jahresumsatz kleiner 17.500 = keine Ust)Die Buchhaltung kann nach §4 Abs. 3 EstG. D.h. vereinfacht: Einnahmen - Ausgaben = zu versteuerndes Einkommen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
VG
Stephan
hallo, hankyspanky!
habe leider überhaupt keine erfahrungen bei der besteuerung der studenten. kenne eine studentin, die auch an ihrer uni unterrichtet, sie ist auf freiberuflichen basis angestellt und muss am jahresende eine gewinnermittlung machen und sozialversicherungsbeiträge an die krankenkasse zahlen. mehr kann ich nicht dazu sagen.
sorry