Studentenbesteuerung

Hallo,

jemand arbeitet „freiberuflich“ in einer Unternehmensberatung. D.h. er arbeitet dort ca. 10 Std. in der Woche und verdient maximal 250€ im Monat. Am Ende des Monats schreibt er dann eine Rechnung. (Er bekommt kein BAFöG)

laut Aussage seines Chefs muss er sich dafür nirgendwo anmelden, oder irgendwelche Steuern abdrücken.

In der (vorgedruckten) Rechnung steht zudem folgender Satz: „Für die Versteuerung der erhaltenen Summen trägt der Empfänger die alleinige Verantwortung“

Ist die Aussage des Chefs korrekt, oder muss er sich doch irgendwie anmelden?

Vielen Dank für eure Antworten.

falls ihr euch mit dem Thema auch nicht auskennt, bin ich auch für einen Link zu einer Info-Stelle dankbar.

mfG,
erdbrink

Grundfreibetrag
Hallo,

vorausgesetzt, der Student hat keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, so liegen die 250 € monatlich unter dem Grundfreibetrag

http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm
http://www.steuernetz.de/lexikon04/lexikon2004g24.html
http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dssid=2050&ds…

Diese Links betreffen alle die einkommensteuerliche Seite.

Der Student darf auf keinen Fall in den Rechnungen Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, gesondert ausweisen, da er diese Steuer dann auf jeden Fall an das Finanzamt abführen muss.

viele Grüße
C.

Hallo!
Problem könnte allerdings ne Scheinselbständigkeit werden. Leider kenne ich mich mit diesem Thema zu wenig aus, um Genaueres sagen zu können. Außerdem weiß ich nicht wie das mit den Sozialabgaben ist.

MfG

Fk

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Hallo erdbrink,

wenn ich zwischen den beiden Antworten, die Du bekommen hast, mal ein wenig vermitteln darf:

laut Aussage seines Chefs muss er sich dafür nirgendwo
anmelden, oder irgendwelche Steuern abdrücken.

Cirwalda hat Dir schon erklärt, wie das mit der Einkommensteuer aussieht: Null mol Null ess Null blief Null… (falls der Student nicht sowas wie 10.000€ Einkünfte aus Vermietung seines Mehrfamilienhäusleins hat…). Damit ist die konkrete Frage nach der Besteuerung eigentlich schon abgehandelt.

Anmelden muss sich der Mensch allerdings schon, falls er auch der Ansicht ist, er ginge einer selbständigen Tätigkeit nach. Er sollte nämlich seine Tätigkeit in jedem Fall bei dem örtlich zuständigen Finanzamt anzeigen. Ob es sich dabei um einen (bei der Gemeinde anzumeldenden) Gewerbebetrieb handelt oder nicht, kann man bei der gegebenen Situation kaum beurteilen, da die selbständige Tätigkeit eine Fiktion ist und insofern nicht als Gewerbebetrieb oder als sonstige selbständige Tätigkeit klassifiziert werden kann.

In der (vorgedruckten) Rechnung steht zudem folgender Satz:
„Für die Versteuerung der erhaltenen Summen trägt der
Empfänger die alleinige Verantwortung“

Naja. Das kann da stehen, wenn eh keine ESt anfällt. Für die nicht einbehaltene Lohnsteuer haftet der Arbeitgeber genau so wie der Arbeitnehmer, das kann er nicht vertraglich ausschließen. Und wenn sie beim Arbeitnehmer nicht zu holen ist, weil der sich z.B. unbekannt verzogen in Neuseeland befindet, wenn der Schmuh bei einer Prüfung aufgegriffen wird, haftet ausschließlich der Arbeitgeber. Aber - Refrain: Null mol Null ess Null blief Null…

Ist die Aussage des Chefs korrekt, oder muss er sich doch
irgendwie anmelden?

Wenn Du ein übriges tun willst, zeigst Du die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beim Wohnsitzfinanzamt an. Die Frage „Gewerbe oder nicht“ werden wir hier nicht weiter verfolgen müssen, weil im Zweifelsfall jedes Ordnungswidrigkeitsverfahren nach einer ersten Anhörung mit einiger Wahrscheinlichkeit eingestellt werden wird, falls es überhaupt zur Eröffnung kommt. Die Anmeldung eines Gewerbes bei der Gemeinde dürfte also ohne zu großes Risiko unterbleiben können.

Zur angesprochenen Frage der Scheinselbständigkeit: Die ist hier ziemlich sicher gegeben, aber das Risiko liegt beim Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer stellt die Beschäftigung als Scheinselbständiger kein besonderes Risiko dar, und im Zweifelsfall kann er sogar gewisse Vorteile davon haben - falls er sie denn durchklagen möchte: Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen etc. …

Wenn der Jefe mal einen lichten Moment haben sollte, kannst Du ihm ja mal das Zauberwort „Statusfeststellungsverfahren“ (gibts gratis bei jedem guten Rentenversicherungsträger) ins Ohr blasen. Wird ihm aber nicht gefallen, das Zauberwort. Macht für ihn die Chose nämlich paar Euronen teurer.

Schöne Grüße

MM

Danke euch
Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten und die Vermittlung dazwischen.

Ich werde beizeiten mal bei dem entsprechenden Finanzamt vorbeigehen und sicherheitshalber nochmal nachfragen, wie die das dort sehen.

mfG,
erdbrink

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