nehmen wir mal an, eine Studentin wohnt in einem Zimmer einer WG. Sie wäre in den Mietvertrag des Vormieters eingetreten, dieser hätte nicht fristgerecht gekündigt und brauchte deshalb einen Nachmieter.
Den Eltern der Studentin würde folgendes Schreibens vorgelegt:
"Präampel:
Ich bestätige Herrn XX. das der Abschluss des Mietvertrages mit Frau YX über die Wohnung in MM nicht von der Gestellung der nachstehenden Bürgschaft abhängig ist.
Ort, Datum, Stempel, pp
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Ich, XX, verbürge mich hiermit freiwillig und unaufgefordert und ferner in dem Wissen, dass die Gestellung der Bürgschaft nicht Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrages ist,
unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Vorausklage (§§770, 771 BGB) für die Einhaltung der Verpflichtungen der Frau YX als Mieter aus dem Mietvertrag vom (hier wird der Abschlusstermin des Mietvertrages des Vormieters genannt) über die Wohnung in MM
Datum, Unterschrift."
Der Sinn einer Selbstschuldnerischen Bürgschaft ist mir klar, allerdings könnte es doch sein, dass die Eltern mit diesem Schreiben auch für eventuelle Rückstände des Vormieters haften, oder?
Was würdet ihr, wenn ihr die Eltern der Studentin wärd, von diesem Schreiben halten?
Ich, XX, verbürge mich hiermit freiwillig und unaufgefordert
und ferner in dem Wissen, dass die Gestellung der Bürgschaft
nicht Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrages ist,
Nur das da oben scheint mir interessant. Braucht man also gar nicht, um den Mietvertrag zu bekommen. Steht ja da.
Nur das da oben scheint mir interessant. Braucht man also gar
nicht, um den Mietvertrag zu bekommen. Steht ja da.
sollte die Familie jetzt so tun, als ging sie es nichts an? Könnte damit der Mietvertrag hinfällig werden?
Oder wäre es besser, dem Vermieter das so mitzuteilen oder wenigstens um eine Kopie des Mietvertrages und die Zusage, dass bisher alles bezahlt worden ist, zu bitten?
Die Familie will ja der Tochter nicht das Zimmer streitig machen, allerdings auch nicht für etwas herangezogen werden, wo sie weder dran Schuld ist noch etwas für kann.
ich sag’s mal so: So, wie die Formulierung lautet, bezieht sie sich eindeutig auf das Mietverhältnis NACH dem Vormieter. Von daher also keine Gefahr.
Die Formulierung selbst ist allerdings widersinnig und klingt, als solle man ein Geständnis in Guantanamo unterzeichnen, in dem steht, dass man das alles freiwillig und ohne jedweden Zwang gemacht hat.
Da würde ich - auch als Eltern - etwas stutzig. Wenn das Ganze auch ohne Unterschrift unter dieses Ding geht, würde ich es einfach machen. Es steht ja darin, dass keine Verpflichtung besteht, also ist es auch kein Kündigungsgrund.
Wenn nicht, würde ich mir überlegen, was denn dann diese Formulierung soll und wohl auch nachfragen.