Studentengehalt als Lohnersatzleistung angeben?

Hallo zusammen :smile:

Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und komme bei einem Punkt nicht weiter. Kurz zu meinen Beschäftigungen 2011. Von Januar bis Juli habe ich als fest Angestellter gearbeitet. Die Angaben habe ich dann wie auf der Lohnbescheinigung gemacht. Seit Oktober habe ich ein Duales Studium angefangen und keine Steuern bezahl. Brutto = netto.
Die Steuererklärung mache ich mit dem WISO Programm… Jetzt frage ich mich wo ich das Gehalt ab Oktober eintragen muss. Mir ist der Eintrag Lohnersatzleistung aufgefallen. Soll ich es hier angeben?

Danke schon einmal für die Antwort und Unterstützung :smile:

Mfg Raffaele

hallo,

nix da mit lohnersatzleistung! sowas ist ein anderer begriff für alg oder ähnliches.
was du bekommen hast, ist kein „studentengehalt“, sondern ein normales einkommen.
das wird zwar aufgrund deines status (studium duales system) steuerlich anders behandelt als das einkommen eines arbeiters/angestellten, ist aber für das fa erstmal ohne belang.
daher: im bogen N (einkünfte aus unselbständiger arbeit) die einkünfte aus dem „stundentengehalt“ genauso angeben wie ein „normales gehalt“.
diese einkünfte werden den vorher erzielten einkünften zugeschlagen (aufaddiert) und dann als gesamtsumme in den bogen N eingetragen.

saludos, borito

vielen dank für die Antwort :smile:
Also ganz normal als „Einnahmen aus aktiver Tätigkeiten“ erfassen. Unter Tätigkeit, weis ich aber nicht genau ob ich das richtig eingetragen habe. Soll ich da „Angestellter/Arbeiter sozialversichert“ oder „sonstiges“ auswählen? Und zwar habe ich in dieser Zeit eine Studentenkrankenversicherung gehabt. Oder macht das keinen Unterschied? Sorry, aber kenne mich da überhaupt nicht aus… Danke :smile:

hallo,

sozialversicherung und steuer haben nix miteinander zu tun - zumindest was die stellen, die das geld dafür eintreiben, angeht.
das fa interessiert nicht die bohne, wieviel sozialversicherung du wann und wo zahlst. und die sozialversicherung interessiert nicht, wieviel steuern du zahlst.
also: einfach das erhaltene gehalt mit angeben, genauso als ob du als „normaler arbeitnehmer“ gearbeitet hast. in der erklärung deklarierst du den einen teil als einkünfte aus unselbständiger arbeit als arbeitnehmer, den anderen als einkünfte aus unselbständiger arbeit als student. that´s it.

saludos, borito

Alles klar. Vielen Dank:smile: Schönes Wochenende!

Hallo,

nee, ist ja keine Lohnersatzleistung.
Lohnersatzleistung ist sowas wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, etc.

Duales Studium heißt Du studierst und arbeitest ‚gleichzeitig‘, oder? Bekommst Du mehr als 400 €/Monat?

Wenn Du über Dein Einkommen keine Lohnsteuerbescheinigung bekommst, brauchst Du’s normalerweise nicht anzugeben.

Viele Grüße

Paola