Studentenjob (19,5 Std) ohne Abzüge

Hallo!

Habe da mal eine Frage :smile:

Als Student geht jemand einer Nebenbeschäftigung nach mit einer Wochenarbeitszeit von 19,5 Std.
Für diese Tätigkeit bekomme er ein festes monatliches Gehalt.
Nun hat er seine ersten Gehälter und Abrechnungen bekommen und ist etwas verwundert: Er hat keinerlei Abzüge. Keine Steuer, keine Sozialversicherungen… nichts. Also Brutto = Netto.
Da es eine größere Firma ist, kam er noch nicht in die Personalabteilung um sich über den Hintergrund zu informieren.
Daher hier folgende Fragen:

Wie kann das sein?
Auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht das ganze?
Kann es sein, dass er Steuern nachzahlen muss?

Für Antworten sag ich schon mal vielen Dank!

Ergänzung:

Falls es eine Rolle Spielt: Er erhält ein monatliches Gehalt von knapp 900 Euro.

Hallo,

das kann kaum sein. Zumindest RV-Beiträge sollten anfallen. Da kann nur die Personalabteilung helfen.

Gruß Woko

Servus,

wenn er nach dem fünfzigsten Arbeitstag oder zwei Monaten wieder rausfliegt, ist das in Ordnung so.

Schöne Grüße

MM

Erstmal Danke für die Antworten.

Also der Student hat nochmal auf seine Abrechnungen geschaut und kann sicher sagen, dass es keine Abzüge gibt, außer ein einstelliger Betrag für die ZVK. Keine AV, keine RV und keine Lohnsteuer.

Der Student wird länger beschäftigt als 50 Tage bzw. zwei Monate.
Und auch das Gehalt der knapp 900 Euro soll sich nicht ändern.

Kann es sein, dass die gesetzliche RV aufgrund des einstelligen ZVK-Beitrages entfällt?
Aber selbst wenn das so sei, wieso muss er bei einem Gehalt von knapp 900 Euro keine Lohnsteuer zahlen?

Oder besteht die Möglichkeit, dass der Student für die genannten zwei Monate von den Abgaben verschont bleibt und erst ab dem dritten Monat Abzüge hat?

Fragen über Fragen… Der Student wird sich wohl doch bald mal in die Personalabteilung wagen…
Wobei er ziemliche Angst hat, dass da was falsch gelaufen ist und er wieder was zurück zahlen muss :smiley:

Grüße

Servus,

dass bei 900 € / LSt-Klasse I keine LSt anfällt, ist völlig normal.

Im Öffentlichen Dienst ist die ZVK auch Träger der Pflichtversicherung.

Wie sich dort die Beiträge genau berechnen, habe ich zum Glück nie studieren müssen. Paar Jahre Baulohn haben mir gereicht, seither bin ich von den Segnungen der tariflich geregelten Altersversorgung geheilt.

Schöne Grüße

MM

Hall Martin,

Im Öffentlichen Dienst ist die ZVK auch Träger der

Pflichtversicherung.

Bist du da sicher?. ZVK heisst doch Zusatzversorgungskasse und ist in der Regel eine zusätzliche betriebliche AV aber keine an Stelle der GRV tretende Versorgung. Das gilt nur für besondere Berufsgruppen wie Beamte oder freie Berufe, die Mitglied einer Versorgungseinrichtung sind.
Ausserdem ist der Beitrag einstellig (1 - 9 € ?)

Denkbar ist hier aber auch, dass es sich bei der als Nebenbeschäftigung bezeichneten Arbeit um ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum handelt. Dann wäre er ebenfalls RV-frei.

Das ist allerdings alles Spekulation, wenn wir nicht die genauen Verhältnisse kennen.

Gruß Woko

Servus,

die ZVK ist meines Wissens im ÖD nicht nur Träger der Zusatzversorgung, sondern auch Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Die beiden Beiträge müssten aber allemal separat auf der Abrechnung ausgewiesen werden, und der gesetzliche RV-Beitrag wäre allemal höher.

Im schlechtesten Fall ist die Abrechnung durch einen Mitarbeiter eingerichtet, der sich fachlich noch im letzten Jahrhundert befindet, als Werkstudenten RV-befreit waren.

Schöne Grüße

MM