Studentenjob: Darf ich arbeiten?

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Studentin, 24, in Bayern. Mein Studium ist meine zweite Ausbildung.
Bis Mai war ich im Auslandsstudium, weshalb ich bis zum neuen Wintersemester, das im Oktober beginnt, beurlaubt bin.
Da ich also sehr lange Ferien hatte, habe ich von Anfang Juni bis Ende Juni für 8 Wochen bei Audi gearbeitet und dort knapp 4200 Euro verdient. Das waren 40 Arbeitstage.
Nun sind immer noch Ferien, ich bin immer noch beurlaubt und würde gerne bei einer 3-tägigen Tagung als Helfer arbeiten.
Verdienst hierfür wäre etwa 225 Euro auf 25 Stunden auf drei Tage verteilt.
Nun habe ich angefragt, ob man diesen Job als geringfügige Beschäftigung, also 400-Euro-Job anmelden kann. Antwort der Verantwortlichen war folgende:
„die Beschäftigung wird nicht als geringfügig angemeldet. Wir werden auch
keinen üblichen SHK-Vertrag über die Uni-Verwaltung aufsetzen, da das bei der
hohen Anzahl an Hilfskräfte nein unangemessen hoher Aufwand wäre. Unsere
Hilfskräfte erhalten aber von uns einen Vordruck, in dem uns die abgeleisteten
Stunden in Rechnung gestellt werden. Dieses Einkommen müssen Sie dann bei Ihrer
Steuererklärung angeben und je nach Höhe des Einkommens ggf. Steuer nachzahlen.
Ich vermute, dass Sie während der Tagung auf einen Verdienst von ca. 225,00
Euro kommen werden (entspricht ca. 25 Einsatzstunden).“

Für den oben-genannten Ferienjob bei Audi bekomme ich ja die Lohnsteuer etc. im nächsten Jahr mit der Steuererklärung zurück.
Wie ist es nun, wenn ich bei der Tagung arbeite und dann diesen Vordruck bei der Steuererklärung abgebe?? Eigentlich darf ich ja 50 Tage im Jahr arbeiten, sehe ich das richtig??
In dem Fall, dass ich wegen der Tagung Steuern und Sozialversicherungen bezahlen muss, kann ich mir diese Arbeit sparen, da es für mich nicht mehr rentabel ist.
Wie soll ich nun vorgehen??
Vielen Dank schonmal für Ihre Nachrichten!

Liebe Claui,
das Thema ist sehr komplex und nicht schnell bzw. kurz zu beantworten. Ich schicke Dir mal einen Link fuer eine sehr gute Zusammanfassung der FH Dortmund:

http://www.fasta.fh-dortmund.de/informatik/download/…

Ich vermute mal, die Unis scheuen die Anmeldung von Minijobs, weil es tatsaechlich einigen buerokratischen Aufwand bedeutet und sie auch noch 25% der Summe, also 100 Euro zusaetzlich fuer Dich ans Finanzamt ueberweisen muessen. Wenn Du stattdessen auf „eigene Kappe“, also entweder auf Steuerkarte und/oder freiberuflich arbeitest, muesstest Du tatsaechlich alles gesammelt in die Steuererklaerung addieren, dann wird unter Beruecksichtigung der (verkuerzt gesagt) Werbungs- und Vorsorgekosten und unter Abzug der bereits abgezogenen Lohnsteuer die Restsumme der noch zu zahlenden Einkommenssteuer vom Finanzamt ermittelt. Dabei bleiben 8.001 Euro jaehrlich (unter Berueksichtigung der o.g. Werbungskosten und Vorsorgepauschalen) steuerfrei. Da ich Deine Einkommensverhaeltnisse nicht im Detail kenne, kann ich das nicht ermitteln, aber um sich vor Ueberraschungen zu schuetzen, kann man sich fuer ca. 25 Euro ein sehr gutes Steuerprogramm (z.B. von WISO) kaufen, dort wird man sehr gut durch alle Eingabenfelder gelotst und dann rechnet das Programm aus, womit Du zu rechnen haettest.

Abgesehen von meinem Verdienst bei Audi habe ich in diesem Jahr noch nichts verident. Ab September werde ich aber noch Bafög bekomme. Wie viel weiß ich noch nicht.

Abgesehen von meinem Verdienst bei Audi habe ich in diesem Jahr noch nichts verident. Ab September werde ich aber noch Bafög bekomme. Wie viel weiß ich noch nicht.

Der Link funktioniert leider nicht!
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Hallo,
wenn die beiden Einnahmequellen, die Sie aufgeführt haben in 2012 die einzigen sind, ist Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem sog. Grundfreibetrag und es fällt keine Einkommensteuer an.

Achten Sie bei dieser „Rechnung“ (m.E. auch eine leicht fragwürdige Sache, aber gut) darauf, dass da keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, denn sonst werden Sie auch noch umsatzsteuerpflichtig und müssten diesen Betrag an das Finanzamt bezahlen.

Zur Sozialversicherung möchte ich nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.

Gruss Barbara

Bafoeg ist immer steuerfrei.

Dass der Link nicht funktioniert, wundert mich, denn ich habe ihn in Deiner Antwortmail stehend nochmal ausprobiert, und er hat einwandfrei funktioniert. Zur Sicherheit nochmal:

http://www.fasta.fh-dortmund.de/informatik/download/…
Wenn es wieder nicht klappt, versuche mal die angegebene Adresse manuell einzutippen.

Wenn auch das nicht klappt, gib bei Google bitte

„Hinzuverdienst für studenten“

ein, dann steht das Ergebnis (jedenfalls bei mir) an erster Stelle

Gruss
Bernhard

Hallo, merke gerade, dass der Link, anders als in der Vorschau, moeglicherweise verstuemmelt ankommt

hier nochmal per Hand geschrieben:

Nach dem bekannten http://www. ergaenze bitte
fasta.fh-dortmund.de/informatik/download/studium_und_jobben.pdf

Die Adresse endet mit …jobben.pdf

Wenn sie wieder verstuemmelt ankommt, schreibe bitte zurueck, ich ueberlege mir dann was.

Gruss
Bernhard

http://www.fasta.fh-dortmund.de/informatik/download/…

Abgesehen von meinem Verdienst bei Audi habe ich in diesem
Jahr noch nichts verident. Ab September werde ich aber noch
Bafög bekomme. Wie viel weiß ich noch nicht.

Hallo und guten Tag Claui, da bei Audi nur 4200,00 € verdient wurden kämen dann noch 225 € hinzuu, so dass die einnahmen 4.425,00 € begtragen. Hier gehen die Werbungskosten 1.000,00 € ab, so dass 3.425,00 € Einkommen verbleiben. Hiervon geht die Krankenkassenbeiträge noch runter und das Ergebnis lieght weit unter der Eingangsstufe, so dass die Steuer auf jeden Fall 0,00 € beträgt. Ein Mini Job scheidet aus, weil der Stundenlohn wahrscheinlich zu hoch ist oder der Veranstalter nicht will.- Wie verhält er sich, wenn eine Lohnsteuerkarte Steuerklasse 1 , die die Audi hatte- vorgelegt wird. Mit der Erklärung bin ich nicht sicher, da er dich dann als Selbständige behandeln will. Das geht aber nicht, da du weisungsgebunden bist, das wäre scheinselbständig und verboten. Aber bei dem kleine Betrag wird kein Finanzamt etwas unternehmen. LG Jo1702

Hallo claui,

nach dem mir geschilderten Sachverhalt müssten Sie auch für die Tätigkeit neben der für die Audi AG keine Steuern bezahlen, da Sie unter dem Grundfreibetrag von EUR 8.000 sind.

Die Steuer, die die Audi AG einbehalten hat, würden Sie dann im Jahr 2012, wenn Sie die Steuererklärung für das Jar 2012 erstellt haben erstattet bekommen.

Die Einkünfte aus der Tätigkeit für die Uni geben Sie einfach zusammen mit den Audi-Einkünften in der Steuererklärung 2012 an.

Herzliche Grüße an die Donau

Liebe Studentin,
arbeiten darfst du soviel du willst,

wenn Dein Jahreseinkommen (Einnahmen abzüglich Werbungskosten abzüglich Sonderausgaben) den Betrag von 7.834 € nicht übersteigt, wird die Einkommensteuer in Höhe von 0 € festgesetzt.
Einnahmen aus Minijobs werden hierbei nicht berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Jahreseinkommensteuer spielt es übrigens keine Rolle, an wieviel Tagen Du gearbeitet hast. Dies ist - glaube ich - nur für Minijobs relevant.
Der Einkommensteuertarif rechnet sich nach den Formeln des § 32a EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
Inwieweit Sozialabgaben anfallen, kann ich Dir leider nicht sagen.

Hallo Claui,

was steuerlich für dich relevant ist, ist der Grundfreibetrag gem. § 32a EStG von EUR 8.004 (2012) p.a. Bis zu diesem Einkommen musst du keine Steuern bezahlen.

Wenn du darüber kommst, kannst du aber auch noch Werbungskosten, wie z.B. Fahrtkosten u.a. gegenrechen. Falls du diese nicht hast, gibt es eine Werbungskostenpauschale von EUR 1.000,00 p.a.

Somit sollten deine Einnahmen steuerlich kein Problem darstellen.

Grüße

Mirko

Hallo,

steuerlich wird nicht viel passieren, da der Grundfreibetrag von 8.004 € jährlich wohl nicht überschritten wird. Somit wird die einbehaltene Steuer aus beiden Jobs ziemlich sicher wieder im Rahmen einer Einkommensteuererklärung voll erstattet.
Wegen der SV-Freiheit bin ich der falsche Ansprechpartner.

Gruß
Lawrence

Antwort derzeit nicht möglich

Hallo,
es ist ein Unterschied zwischen Steuer und Sozialversicherung. Die kurzfristige Beschäftigung betrifft immer die SV. Da eh nächstes Jahr eine Steuererklärung abgegeben werden soll, müssen diese Einkünfte als Einnahmen erklärt werden. Es gibt aber eine sogenannte Härteklause bis 400 € im Jahr, die diese Einkünfte von der Einkommensteuer frei stellen.
Solange Versicherungsschutz(KV)gegeben ist, ist es also kein Problem, den Job zu machen.
Viele Grüße
P.D.