man ist Studentin, 24, in Bayern. Das Studium ist die zweite Ausbildung.
Bis Mai war man im Auslandsstudium, weshalb man bis zum neuen Wintersemester, das im Oktober beginnt, beurlaubt ist.
Da man also sehr lange Ferien hatte, hat man von Anfang Juni bis Ende Juni für 8 Wochen bei Audi gearbeitet und dort knapp 4200 Euro verdient. Das waren 40 Arbeitstage.
Nun sind immer noch Ferien, man ist immer noch beurlaubt und würde gerne bei einer 3-tägigen Tagung als Helfer arbeiten.
Verdienst hierfür wäre etwa 225 Euro auf 25 Stunden auf drei Tage verteilt.
Nun hat man angefragt, ob man diesen Job als geringfügige Beschäftigung, also 400-Euro-Job anmelden kann. Antwort der Verantwortlichen war folgende:
„die Beschäftigung wird nicht als geringfügig angemeldet. Wir werden auch
keinen üblichen SHK-Vertrag über die Uni-Verwaltung aufsetzen, da das bei der
hohen Anzahl an Hilfskräfte nein unangemessen hoher Aufwand wäre. Unsere
Hilfskräfte erhalten aber von uns einen Vordruck, in dem uns die abgeleisteten
Stunden in Rechnung gestellt werden. Dieses Einkommen müssen Sie dann bei Ihrer
Steuererklärung angeben und je nach Höhe des Einkommens ggf. Steuer nachzahlen.
Ich vermute, dass Sie während der Tagung auf einen Verdienst von ca. 225,00
Euro kommen werden (entspricht ca. 25 Einsatzstunden).“
Für den oben-genannten Ferienjob bei Audi bekommt man ja die Lohnsteuer etc. im nächsten Jahr mit der Steuererklärung zurück.
Wie ist es nun, wenn man bei der Tagung arbeitet und dann diesen Vordruck bei der Steuererklärung abgibt?? Eigentlich darf man ja 50 Tage im Jahr arbeiten, sehe ich das richtig??
In dem Fall, dass man wegen der Tagung Steuern und Sozialversicherungen bezahlen muss, kann man sich diese Arbeit sparen, da es für einen nicht mehr rentabel ist.
Wie soll man nun vorgehen?? … mehr auf http://w-w-w.ms/a45pzn
1.) Man darf soviel arbeiten wie man mag. Keiner hat was dagegen.
2.) Der neue Job scheint auf freiberuflicher Basis zu sein. Es gibt also keine Abzüge für die Sozialversicherung.
Bei der Steuer ist alles anzugeben, wenns dabei bleibt, ist aber keine zu zahlen. (FReibetrag 8004 EUR/Jahr)
3.) Die 50-Tage - Grenze (und dauerhaft unter 20 Stunden) gilt für die Frage, ob ein Nebenjob als Arbeitnehmer unter das Werkstudentenprivileg fällt (d.h. nur Steuern und Rentenversicherung werden abgezogen) oder ob er voll sozialversicherungspflichtig ist.
Damit hat man bei der Tagung nichts zu tun und mit der Steuer hat das auch nichts zu tun.
Spannend ist die Frage für mich, ob das bei Audi ein Werkstudentenjob war bzw. als solcher angesehen werden durfte, denn da war man ja kein Student, weil beurlaubt !
Aber danach wurde nicht gefragt.
4.) Fazit: Bei der Tagung gibts Netto was auf die Hand !
Das Finanzamt sagt, man solle ein Gewerbe anmelden, ansonsten wäre es Schwarzarbeit. Der Gewerbeschein kostet 30 Euro, mit den Einnahmen bei Audi habe das ganze nichts zu tun, Steuern fallen erst ab einem Verdienst von ca. 8000 Euro an. Sozialversicherungen fallen auch laut Krankenkasse nicht an. Auch für den Verdienst beim Gewerbe müssen keine Steuern gezahlt werden, da der Betrag zu niedrig ist.