Hallo alle zusammen,
ich benötige eure hilfe. Ich bin Student und arbeite als Werkstudent, also 20h/w, in einem Betrieb. Nun möchte ich in den Semesterferien meine Studnenzahl auf 40h/w erhöhen (im selben Betrieb), nach den Semesterferien dann aber wieder auf 20h/w. Besteht dann während der Semesterferien die Versicherungsbeitragspflicht und/ oder Steuerpflicht? Ich habe zwar schon einiges zu dem Thema gefunden, aber leider nichts konkretes. Wird meistens immer drum herum gesprochen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen…
Guten Tag,
auch als Student, muss man, arbeit man mehr als 20h/w, selbst Krankenversichert sein und wird voll versteuert. Wenn es wieder reduziert wird, werden die Beiträge wieder für Studenten berechnet. Das kann manchmal ein wenig dauern. Wenn der Jahresverdienst nicht über dem studentische Höchstmaß liegt, kann am Ende eine Steuererklärung eingereicht werden, wodurch dieser Anteil erstattet wird, der Krankenversicherungsbetrag wird allerdings nicht zurückgezahlt.
Hallo,
wenn das Überschreiten der 20-Stunden-Grenze im Voraus auf die Semesterferien begrenzt ist, zahlt der der AG (mit AN-Anteil) nur die bisherigen Sozialversicherungsbeiträge (also i.d.R. Rentenversicherung).
Dies gilt nur, wenn die Beschäftigungszeiten innerhalb eines Zeitjahres (im Voraus bzw. rückwirkend) nicht mehr als 26 Wochen betragen.
Wenn bisher eine Familienversicherung bestand, darf die Einkommensgrenze von 365 bzw. 400 Euro innerhalb eines Jahres nur max. 2 Monate überschritten werden. Sonst werden zusätzlich Studentenbeiträge von 63 bzw. 65 Euro monatlich fällig.
Einzelheiten aus AG-Sicht (ohne den Aspekt der Familienversicherung):
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_96…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_9694/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02 arbeitgeber steuerberater/03 publikationen/Gemeinsame Rundschreiben der SV/2004/2004 07 27__Anlagen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/2004_07_27_Anlagen)
Gruß
RHW