Studentenjob ohne sozialabgaben trotz 40 Stunden?

Hallo Zusammen,

ich befinde mich derzeitig im letzen Semester meines Studium und besuche keine Veranstaltungen mehr.
Ich habe nur noch eine Klausur offen, die mit relativ geringem Lernaufwand zu meistern ist.

Mir wurde gestern ein Job (Studentische Hilfkraft) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden angeboten.

Ich könnte diesen Job für knappe 5 Monate machen, bis mein Studium offiziell beendet ist. Nun ist meine Frage:

Muss ich sozialabgaben bezahlen, die die 66,xx EUR Studentenkrankenkasse und 9,55% Rentenversicherung überschreiten?

Ich werde nach den 5 Monaten nicht den Freibetrag von ca. 10000 Eur überschreiten.

Freibetrag: 7680 EUR
Rentenvers: 733 EUR
Werbungsk.: 920 EUR
Krankenk. :12*66 EUR

= 10125 EUR Bruttoeinkommen für einen Studenten.

Muss ich mit weiteren Abgaben rechnen?

Hallo,

also das geht soweit ich weiß nicht.

  1. Um das mit den studentischen Sozialabgaben (stud. Versicherung usw) zu erhalten musst du „hauptberuflich“ Student sein, das wird mit max. 20h/Woche gleichgesetzt (such mal nach „Werksstudentenprivileg“)
  2. Da du auch ansonsten über alle geringfügigen / kurzfristigen Regeln rauskommst, müsstest du so wohl
    auf Hauptberuflich angestellter und nebenbei Student gehen, wobei dann wohl die ganz normal Abgaben anfallen.
  3. Deine Rechnung zum Freibetrag ist mir auch etwas schleierhaft. Beim zu versteuernden Bruttoeinkommen gehen ja meines Wissens nach nicht die Versicherungen usw. ab, also kämst du auf 8500€, aber das Betrifft dann auch erstmal „nur“ die Steuer, die du danach über Lohnsteuerjahresausgleich regelst. Alles andere (BAföG, Kindergeld usw) unterliegt ja nochmal anderen regeln.

Soweit mal,
Gruß,

Vielen Dank schonmal.

Es ist aber soweit richtig, dass man in den Semesterferien mehr Arbeiten darf oder?
Man muss nur den Studentischen Pflichten nachgehen. Ich habe nur noch die eine Klausur, die im Oktober geschrieben wird. Muss ich somit bis dahin rumsitzen und darf tatsächlich nur maximal 20 Stunden die Woche arbeiten?

Also die Rechnung habe ich aus so einem Kindergeld Infoheft!

Ja das mit den Semesterferien ist richtig, aber du hast ja grad keine. Ich glaube es geht irgendwie um die ernsthafte bescheinigung dass dein studium im vordergrund steht. Wenn du (und v.a. dein Arbeitgeber nach Buchprüfung) sich darauf einlassen wollt, das auszudiskutieren, ist da halt die Frage ?!
Lies dir halt nochmal genau die Bestimmungen zu Werkstudent durch…

und sonst, wie gesagt, Steuern, Kindergeld usw. haben jeweils unterschiedliche Regelungen