Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Studentin, 24, in Bayern. Mein Studium ist meine zweite Ausbildung.
Bis Mai war ich im Auslandsstudium, weshalb ich bis zum neuen Wintersemester, das im Oktober beginnt, beurlaubt bin.
Da ich also sehr lange Ferien hatte, habe ich von Anfang Juni bis Ende Juni für 8 Wochen bei Audi gearbeitet und dort knapp 4200 Euro verdient. Das waren 40 Arbeitstage.
Nun sind immer noch Ferien, ich bin immer noch beurlaubt und würde gerne bei einer 3-tägigen Tagung als Helfer arbeiten.
Verdienst hierfür wäre etwa 225 Euro auf 25 Stunden auf drei Tage verteilt.
Nun habe ich angefragt, ob man diesen Job als geringfügige Beschäftigung, also 400-Euro-Job anmelden kann. Antwort der Verantwortlichen war folgende:
„die Beschäftigung wird nicht als geringfügig angemeldet. Wir werden auch
keinen üblichen SHK-Vertrag über die Uni-Verwaltung aufsetzen, da das bei der
hohen Anzahl an Hilfskräfte nein unangemessen hoher Aufwand wäre. Unsere
Hilfskräfte erhalten aber von uns einen Vordruck, in dem uns die abgeleisteten
Stunden in Rechnung gestellt werden. Dieses Einkommen müssen Sie dann bei Ihrer
Steuererklärung angeben und je nach Höhe des Einkommens ggf. Steuer nachzahlen.
Ich vermute, dass Sie während der Tagung auf einen Verdienst von ca. 225,00
Euro kommen werden (entspricht ca. 25 Einsatzstunden).“
Für den oben-genannten Ferienjob bei Audi bekomme ich ja die Lohnsteuer etc. im nächsten Jahr mit der Steuererklärung zurück.
Wie ist es nun, wenn ich bei der Tagung arbeite und dann diesen Vordruck bei der Steuererklärung abgebe?? Eigentlich darf ich ja 50 Tage im Jahr arbeiten, sehe ich das richtig??
In dem Fall, dass ich wegen der Tagung Steuern und Sozialversicherungen bezahlen muss, kann ich mir diese Arbeit sparen, da es für mich nicht mehr rentabel ist.
Wie soll ich nun vorgehen??
Vielen Dank schonmal für Ihre Nachrichten!