Hallo!
Wenn ein Student einen Job hat, dort knapp 550€ verdient (ca 16 Std a Woche), wird die KV dann nicht vom Arbeitgeber übernommen?
Steh bei solchen Fragen immer aufm Schlauch…auch das allwissende Wikipedia schaffte keine Klarheit (vielleicht falsch geguckt).
Genau kenn ich die Sachlage leider auch nicht, aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen „Nein“.
Und zwar aus dem einfachen Grund, dass man als Student ja quasi hauptberuflich studiert, während ein Arbeitnehmer eben hauptberuflich in einem Betrieb arbeitet…
Ich kann allerdings mit meiner Einschätzng auch falsch liegen.
mfg
Hardy
Hallo,
also Rentenversicvherungspflicht tritt in jedem Falle ein - der Beitrag wird geteilt (AG/AN).
Für den Rest ist dann die Krankenkasse zuständig die prüft ob die Studenteneigenschaft überwiegt oder die Arbeitnehmereigenschaft.
Faustregel - weniger als 20 Stunden = Student.
Ausnahmen bestätigen diese Regel.
Gruß
Czauderna