Studentenjob - worauf achten?

Wir müssen für die Uni kurze Berichte verfassen, worauf bei Nebenjobs zu achten ist.
Dabei habe ich den Fall bekommen:
Student, Kindergeld aber weder Bafög noch Wohngeld oder sonstiges, Steuerklasse eins, will Nebenjob machen.

Worauf ist also zu achten?

  1. Einerseits: Kindergeldanspruch, also nicht mehr als 7188 euro im Jahr verdienen, richtig?

  2. Wie funktioniert das mit der Sozialversicherung?

  3. Was ist der werbungskostenpauschbetrag?

Danke schonmal, Nuit

bei mir war das damals so, dass man nicht eine bestimmte anzahl tagen zusammenhängend arbeiten dürfte.

  1. Wie funktioniert das mit der Sozialversicherung?

sonst muss man das ganze auch noch sozialversicherungspflichtig machen.
und das kriegst du nächstes jahr bei der steurerklärung nciht mehr raus.
ich glaub die grenze war bei 50 tagen.

aber das musst du bei deiner krankenkasse noch mal genauer nachfragen.

Hallo

http://www.400-euro.de/400/stud.html
und
http://www.400-euro.de/400/Anrechnung.html

Gruß,
LeoLo

Herzlichen Danke… und das von mir, die eigentlich immer dafür plädiert, erst mal zu googlen! Die Seiten helfen sehr, danke :smile:

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  1. Wie funktioniert das mit der Sozialversicherung?

Hallo, ich bin aus der Entgeltabrechnung und habe monatlich mit Studenten zu tun.

Man muss da unterscheiden, ob man als Praktikant, Aushilfe oder auch geringfügig beschäftigt ist.

Praktikanten z.B. sind nicht gleich Praktikanten. Hier kommt es darauf an, ob ich ein vorgeschriebenes Praktikum mache und dabei zählt auch noch, ob es ein Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum ist.
Vorpraktikum: Keine SV-Pflicht als AN in der KV, PV sondern als Praktikant; SV-Pflicht als zur Berufsausbildung Beschäftigter in der RV, AV.
Zwischenpraktikum: Während des Studiums für das sog. Praxissemester bzw. Zwischenpraktikum SV-frei.
Nachpraktikum: SV-Pflicht als AN, wenn Entgelt gezahlt wird; wird keine Entgelt gezahlt: Versicherung in der KV, PV als Praktikant, in der RV, AV als Berufsausbildung Beschäftigter.

Mache ich ein nicht vorgeschriebenes Praktikum als Zwischenpraktikum oder Vor-/Nachpraktikum?
Zwischenpraktikum: Es besteht RV-Freiheit, wenn kein Entgelt oder nur bis 400 EUR gezahlt wird. In der KV, PV und AV beseteht nur dann SV-Freiheit, wenn das Erscheinungsbild als Student weiterhin überwiegt (d.h.