Hallo zusammen,
hab schon im Archiv gesucht, aber leider noch nichts über mein spezielles Problem gefunden.
Ich stehe vor meiner Diplomarbeit und hab BaFög schon ausgeschöpft, verdiene in meinem Nebenjob ca. 800,-DM im Monat, zahle aber auch Miete von 700,-Mark.
Beim Wohngeldamt erzählt mir der Bearbeiter, dass ich somit ein Fall fürs Sozi-Amt sei und er eigentlich keine Grundlage hat, mir Wohngeld zu bewilligen. Ich müsste erst zusätzliche Einnahmen angeben. OK, ich hab das Darlehen meiner Eltern (200,-/Monat) als zusätzliches Einkommen angegeben und er sagt nun, dass es immer noch nicht reicht, über das Existenzminimum von 550,-/Monat zu kommen und ich immer noch nicht in seinen Bereich falle. Ich soll also weitere Einnahmen „erfinden“ (Zitat: „Lügen tun wir hier nicht“), damit ich genug verdiene, um Wohngeld zu kriegen.
Ich bin bei sowas grundsätzlich misstrauisch, besonders, weil der Kerl auch ein ziemlicher Unsympath ist.
Meine Frage:
Will der mich verleiten, ein so hohes Einkommen anzugeben, um möglichst wenig Wohngeld zahlen zu müssen, oder gibt es diese Geschichte mit dem Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes wirklich? Ich dachte bisher, dass es eine Verdiensthöchstgrenze für den Wohngeldantrag gäbe, aber eine Mindestgrenze?
Kann mich da jemand kurz aufklären?
Danke im Voraus!
Krischan
Hi, bei diesem typischen Fall von Abblocken von Leistungen geht einem die Hutschnur hoch und die Fußnägel klappen auch noch hoch. Gegen diesen Kerl hätte ich schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde laufen.
In deinem Fall gibt es auf alle Fälle Wohngeld, das hat auf keinen Fall was mit dem Sozi Amt zu tun. Stell am besten noch in diesem Monat den Antrag ( damit f. diesen Monat noch der volle Betrag gezahlt wird )und reich evtl die Anhänge dazu im nachherein ein,und dann bitte immer schriftlich, und mit Einschreiben und Rückschein oder bei Übergabe quittieren lassen und nicht abwimmeln lassen.
Hier hast du den allzutypschen Alltag einer Behörde erlebt.
Und wenn die ganze Angelegenheit sich unendlich hinzieht, reich ne Untätigkeitsklage nach.
Tschüß
Hi, bei diesem typischen Fall von Abblocken von Leistungen
geht einem die Hutschnur hoch und die Fußnägel klappen auch
noch hoch. Gegen diesen Kerl hätte ich schon eine
Dienstaufsichtsbeschwerde laufen.
Hi!
Wieso Dienstaufsichtsbeschwerde?
HAb den Antrag jedenfalls gestellt, wenn was kommt, dann zumindest schon für April.
Hab eben auch mal beim ASTA angefragt; die meinen, dass die Leute im BVA einem eben nicht glauben, dass man überhaupt überleben kann, wenn man zu wenig Kohle angibt. Dann denken die wohl, man wolle sie betuppen und schmettern den Antrag ab.
Von daher könnte es sein, dass der Sachbearbeiter nur gut will und deshalb lieber vorher meine Einnahmen nach oben korrigiert, damit er sich und mir die späteren Unannehmlichkeiten erspart.
Mal sehen.
Gruss
Krischan
was ich nicht verstehe,
er sagt dir, du bekommst wohngeld, wenn du über mindestgrenze liegst.
kann er dir mal sagen, aufgrund welcher berechtigung?
da du bafög bekommst, ist mir bisher nur bekannt, dass es dann eben kein wohngeld gibt.
auch nicht dann, wenn du theoretisch welches bekommen würdest, aber mehr einnahmen als bafög-höchstfördersatz hast, dennoch unter wohngeldsatz liegst.
gruß
marco
Hi, gut, daß du den Antrag schon abgegeben hast, ist recht so, wart man erstmal ab, wenn noch ne Nachfrage kommt wegen dem niedrigen Einkommen, kannst du immer noch nachschieben, daß deine Eltern dir Nahrungsmittel kaufen oder Bekannte und Freunde dich mit durchschleppen, das muß als Sachbezüge dann auch anerkannt werden.Versuch s doch auch noch mit der Heizkostenzulage aber dann bis 30.4., mag sein, daß daruaf auch eingegangen wird.
Viel Erfolg bei deiner prüfungsarbeit.
Tschüß
Hi, was erzählst da da, er bekommt doch kein BAFÖG mehr, dann besteht Anspruch auf Wo Geld,
Tschüß
Hi, was erzählst da da, er bekommt doch kein BAFÖG mehr, dann
besteht Anspruch auf Wo Geld,
Tschüß
ich dachte, der Höhe nach ausgeschöpft. Sorry… falsch verstanden 
Marco