Hallo,
könnte jemand bitte mir helfen, in dieser Situation klar zu kommen…
Situation:
eine Person X arbeite bei einem großen Textilunternehmen Y als Verkäuferin mit dem Gehalt von ca. 1000 € schon 18 Monate. Person X ist Vollzeit-Student. X arbeite die ganze Zeit auf 25 Stunden wochentlich. X zahlt Krankenkasse Z sein monatlichen Studentenbeitrag. Sozialabgaben wurden vom Gehalt abgezogen.
Jetzt teilte Firma Y dem X, dass Y bei Jahresabschluss festgestellt hat, X die ganze Zeit über 25 Stunden wöchentlich gearbeitet hat, was der Gesetzregelung widerspricht und zum Verlust von Studentenstatus in Sozialversicherung füht. Firma Y muss den Student X rückwirkend ab 01/2007 bei der Krankenkasse als voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer anmelden. Dies bedeutet, dass Firma Y die Beiträge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nachzahlen muss.
In Folge daraus ist, dass Student X ca. 2000€ in Minus geht, und diesen Betrag an die Firma Y zurückzahlen muss.
Fragen:
- muss der Student X wissen, dass er nur 20 Stunden wöchentlich arbeiten darf.
- wenn der Student es nicht weis, hat die Firma Y die Aufklärungspflicht darüber? (Student X legt regelmäßig seine Studentenbescheinigung dem Arbeitgeber vor)
- muss der Student X entstandene Forderung zurückzahlen?
- wer ist in dieser Situation schuldig? (denn die Firma Y hat diese Tatsache erst nach 18 Monaten „festgestellt“)
- wie kann sich der Student X in dieser Situation schützen?
Vielen Dank im Voraus