Guten Tag,
Ich würde gerne wissen wie man vorgehen muss, wenn man im laufe des Jahres für eine Firma gearbeitet hat, ohne von dieser Firma angestellt worden zu sein, also wenn man so will „freiberuflich“.
Man hat jetzt in dieser Zeit ein wenig Geld verdient (nicht besonders viel) und möchte den Staat nicht um seine wohlverdienten Steuern bringen, möchte aber auch nicht für evtl. Fehlverhalten (nicht vorher angemeldet etc.) belangt werden.
Kann mir da wer die Vorgehensweise erklären?
Vielen Dank
richtiges Brett - Steuerrecht
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Servus,
bei einmaligem, nicht auf Wiederholung ausgerichteten Einsatz ist das kein stehendes Gewerbe, das man bei der Gemeinde anmelden müsste. Also auch keine OWi, wenn man es nicht anmeldet.
Bei Einnahmen unter 17.500 € genügt eine formlose Überschussrechnung (Einnahmen ./. Ausgaben), bei höheren Einnahmen muss das in die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung nach Vorgabe gegliedert rein. Der Überschuss dann in Anlage S, damit keine Missverständnisse wegen Gewerbebetrieb aufkommen.
Vor der Umsatzsteuererklärung braucht man in dieser Situation keine Angst haben - die enthält dann bloß zwei Zahlen auf der ersten Seite, von denen eine Null heißt.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder