Wenn man als Student von z.B. den Eltern (wenn diese eine Fa. haben) unterstützt wird, könnte man denen doch eine Rechnung schreiben und diese die Unterstützung als Beraterhonorar steuerlich geltend machen. Nur kann ich als Student doch keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. schreiben? Kennt sich damit jemand aus?
Vielen Dank schonmal…
so genau kenne ich mich mit den steuerlichen Besonderheiten der Studenten nicht aus. Grundsätzlich kann man aber auch als Stundent ein Gewerbe anmelden (kostet nur ein paar EUR) und dann anschließend gegen Rechnungsstellung z.B. Beratungen durchführen. Allerdings müssen diese Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbe in der Steuererklärung des Stundenten dekariert werden.
Ohje, der Beschriebene Fall geht ja schon gen Steuerhinterziehung…
Aber der Vollständikeit halber: soweit ich mich erinner musst man hierbei auf viele Dinge achten.
Es kommt auf die Art der Tätigkeit an ob man z.B. ein Gewerbe anmelden muss.
Es kommt auf die voraussichtliche Höhe der Einkünfte an, ob man Umsatzsteuer ausweisen muss, oder ob man als Kleingewerbetreibender darauf verzichten kann.
Die Höhe der Einkünfte kann mit dem Kindergeld kollidieren und dieses muss ggf zurückgezahlt werden.
Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb wär man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, die ggf. weitere Kosten verursacht…
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