Hallo zusammen,
mal angenommen eine Familie hat ein Kind welches Abitur gemacht hat und studieren möchte. Damit ist die Familie grundsätzlich einverstanden… allerdings gibt es hierzu Einschränkungen. Das Familieneinkommen ist im mittleren Bereich – zuviel für Bafög genug um nicht schlecht, nicht im Luxus Middelclass halt, zu leben. Die Eltern sind bereit den zukünftigen Studenten mit 640EUR im Monat zu unterstützen, mehr wird nicht möglich sein es sei denn das Geschwisterteil und die Familie verzichtet auf Urlaub etc. (es wird parallel ein Eigenheim abbezahlt). Hinzuverdienste darf der Student ohne Anrechnung behalten.
Logisch betrachtet ergibt sich für den zukünftigen Studenten das nicht jeder Studienort bedingt durch ein teures Wohnumfeld möglich ist… das versuchen die Beteiligten dem Studenten klar zu machen. Nun legt angenommene zukünftige Student eine Kopf durch die Wand Mentalität an den Tag und sucht sich einen Studienort aus bei dem die 640EUR gerade für die Wohnung ausreichend sind. Können zusätzliche Ansprüche vom Studenten noch geltend gemacht werden? In wie weit muss ein Student sein Erspartes erst verbrauchen bevor die Familie einspringt?
Danke schon mal
Gruss LCS
Hi,
eine genaue Höhe kann man hier nicht nennen, vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzie…
Gruß
Tina
Hallo Tina,
vielen Dank - sehr hilfreich und bestätigt meine Auffassung dass die Angelegenheit keine Einbahnstrasse ist sondern eben ein Kompromiss der beiden Seiten gerecht werden sollte.
Gruss LCS
Hallo,
kann man auch anders rechnen: laut Düsseldorfer Tabelle (Punkt 7) hat ein Student höchstens einen Unterhaltsanspruch von 670 Euro. In diesen 670 Euro ist das gesamte Kindergeld enthalten - also er bekommt von den Eltern 670 Euro abzügl. komplettes Kindergeld und das Kindergeld direkt.
Die Düsseldorfer Tabelle sieht vor, dass darin für den Studenten eine Warmmiete von 280 Euro enthalten ist.
Hat der Student sich einen teuren Wohnort bzw. Studienort ausgesucht und die Eltern können nachweisen, dass es andere Alternativen gegeben hat (die zum gleichen Studienabschluss führen) dann, hat der Student eben Pech gehabt. Bei Studienortzuteilung durch die ZVS kann das Ergebnis u. U. anders für die Eltern sein.
Hat der Student noch minderjährige Geschwister gehen diese im Unterhaltsanspruch vor. Desgleichen die Eltern mit ihren eigenen Selbstbehalt. Die Eltern haben einen gemeinsamen Selbstbehalt von 1.150 und 920, also 2.070 plus Unterhaltsbedarf der minderjährigen Kinder (auch aus anderen Beziehungen) der Eltern.
Gruß