Studentenwohnheim

Ist eine Klausel in einem (privaten) Studentenwohnheim gültig, wonach der Mieter frühestens zum Ende des nächsten Semesters ausziehen kann? Oder gelten auch hier die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist?

Hi,

ist im Mietvertrag ein bestimmter Zeitpunkt (wie z.B. der 31.03.) festgehalten und geht aus der Klausel hervor, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen (in Standardverträgen §2) mit dieser Klausel ausser Kraft gesetzt werden, so ist dies durchaus möglich.

Trotzdem kann der Mieter auch schon früher ausziehen, er muss die Miete jedoch bis zum genannten Datum weiterhin zahlen.

Zudem ist es noch möglich, nach Absprache mit dem Vermieter, einen passenden Nachmieter zu suchen, der den Vertrag ab einem bestimmten Zeitpunkt übernehmen kann.

Ist eine Klausel in einem (privaten) Studentenwohnheim gültig,
wonach der Mieter frühestens zum Ende des nächsten Semesters
ausziehen kann? Oder gelten auch hier die üblichen 3 Monate
Kündigungsfrist?

Ohne den ganzen Mietvertrag zu sehen kann man das nicht beurteilen.

Die Mietverträge für Studentenwohnheime werden von den Einrichtungen erstellt. Sie haben besondere Vorschriften. Das Wohnraummietrecht findet keine direkte Anwendung. (Zitat: GünterW)

Gruss Ivo

Anmerkung
Hallo,

Zudem ist es noch möglich, nach Absprache mit dem Vermieter,
einen passenden Nachmieter zu suchen, der den Vertrag ab einem
bestimmten Zeitpunkt übernehmen kann.

…wenn der Vermieter mit dem Nachmieter einverstanden ist!
Gruß
Axel