Studentin/arbeitslos und schwanger

Hallo,

ich würde gern wissen, ob ich irgendwelche Ansprüche habe auf Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld oder sonstige Geldleistungen. Die Situation ist folgende: ich bin im 3. Monat schwanger und werde Ende des Jahres mein Studium beenden. Danach brauche ich mich nirgends zu bewerben, da man wohl selten eine Schwangere einstellt. Nun bin ich in einer festen Partnerschaft, in der mein Freund recht gut verdient. Dennoch wäre es für mich sehr unangenehm ihn um Geld zu bitten. Inwiefern steht mir irgendeine der oben genannten Leistungen zu? Oder würden sich irgendwelche finanziellen/steuerlichen Auswirkungen auf das Gehalt meines Freundes ergeben?

Ich kenne mich auf deisem Gebiet sehr wenig aus. Ich würde mich daher freuen, wenn der ein oder andere mir ein Tipps geben kann. Ich weiß auch nicht genau an welche Behörde ich mich wenden könnte oder wo ich eine umfangreiche Beratung erhalten kann.

Vielen Dank für alle Tipps!

Gruß Andrea

Hallo Simone,

herzlichen Glückwunsch, Du bist schwanger und hast Dich anscheinend entschlossen, es auch zu bleiben.

Nun bin ich in einer
festen Partnerschaft, in der mein Freund recht gut verdient.

Schön, da habt Ihr ja eine gute Grundlage, um eine Familie zu gründen.

Dennoch wäre es für mich sehr unangenehm ihn um Geld zu
bitten.

Hä?? Das verstehe ich nicht. Er ist der Vater des Kindes!!!
Warum sollen andere dafür bezahlen? Nur weil Du ihn nicht bitten magst?
Das ist doch wohl nicht Dein Ernst!
Wenn er sich nach der Geburt um das Kind kümmert (Elternzeit steht auch einem unverheirateten Vater zu), könntest Du sehr schnell in Deinen Beruf einsteigen - das wäre doch auch eine Lösung.

Inwiefern steht mir irgendeine der oben genannten
Leistungen zu? Oder würden sich irgendwelche
finanziellen/steuerlichen Auswirkungen auf das Gehalt meines
Freundes ergeben?

Im Falle einer Heirat gibt es sicher finazielle und steuerliche Auswirkungen.

Ich kenne mich auf deisem Gebiet sehr wenig aus. Ich würde
mich daher freuen, wenn der ein oder andere mir ein Tipps
geben kann. Ich weiß auch nicht genau an welche Behörde ich
mich wenden könnte oder wo ich eine umfangreiche Beratung
erhalten kann.

proFamilia müßte sich damit auskennen

Grüße
gordie

Nun bin ich in einer
festen Partnerschaft, in der mein Freund recht gut verdient.
Dennoch wäre es für mich sehr unangenehm ihn um Geld zu
bitten.

In einer Ehe mit Kind(ern) ist es doch meist so:
Einer verdient das Geld und derandere gibt es aus.
Wie in der Politik bei Finanzminister und Wirtschaftsminister.
Völlig normal.

Hallo,

festen Partnerschaft, in der mein Freund recht gut verdient.

Herzlichen Glückwunsch, Ist doch klasse. Eine gut funktionierende Beziehung, Nachwuchs kommt, die Kohle stimmt auch.

Dennoch wäre es für mich sehr unangenehm ihn um Geld zu
bitten.

Wie bitte? Stell Dir mal vor, Ihr wäret verheiratet. Ihr seid jetzt eine Familie, auch ohne Trauschein. Dein Freund ist unterhaltspflichtig.

Inwiefern steht mir irgendeine der oben genannten
Leistungen zu?

Kindergeld?

Oder würden sich irgendwelche
finanziellen/steuerlichen Auswirkungen auf das Gehalt meines
Freundes ergeben?

Ehegattensplitting (naja, in Zukunft), Kinderfreibetrag? Gib’ doch einfach einmal Euere jetztige Situation (2 Singles) und die zukünftige Situation (Verheiratet + Kind, Ohne Trauschein + Kind ) in einen Online-Steuerrechner ein, z.B hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Intera… (Der Staat tut was)

Ich kenne mich auf deisem Gebiet sehr wenig aus. Ich würde
mich daher freuen, wenn der ein oder andere mir ein Tipps
geben kann.

Heiraten? :wink:

Viel Glück und alles Gute
R.

Hi!

Nur soviel:

Dennoch wäre es für mich sehr unangenehm ihn um Geld zu
bitten.

…aber mich um Geld zu bitten ist Dir nicht unagenehm?

Mache dem Vogel seine Pflichten klar und zieht das durch, wie sich das gehört. Was geht die Allgemeinheit Dein Kind an?

Grüße,

Mathias

Moin,

ich würde gern wissen, ob ich irgendwelche Ansprüche habe auf
Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld oder sonstige
Geldleistungen.

Arbeitest du nebenher versicherungspflichtig ?

Die Situation ist folgende: ich bin im 3.
Monat schwanger und werde Ende des Jahres mein Studium
beenden. Danach brauche ich mich nirgends zu bewerben, da man
wohl selten eine Schwangere einstellt.

Tja, schlechtes timing. Allerdings solltest du dir schon darüber Gedanken machen, wie es nach dem Studium weitergehen soll. Ist ein paar Jahre zu Hause rumsitzen und danach vermutlich den Anschluss an den Arbeitsmarkt verloren zu haben eine Alternative für dich ? Falls nicht, such dir etwas, was du auch mit Kind machen kannst.

Nun bin ich in einer
festen Partnerschaft, in der mein Freund recht gut verdient.
Dennoch wäre es für mich sehr unangenehm ihn um Geld zu
bitten.

Du musst ihn nicht um Geld bitten. Wenn der Freund der Vater des Kindes ist, dann ist er dem Kind und dir gegenüber unterhalts pflichtig. Wende dich an das örtliche Jugendamt oder geht gemeinsam dort hin, um euch beraten zu lassen, schon allein im Interesse des Kindes.

Lieben Gruß
Marion

Hallo,

hallo delphi,

ich würde gern wissen, ob ich irgendwelche Ansprüche habe auf
Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld oder sonstige
Geldleistungen.

anspruch hast du auf:
-erziehungsgeld, idR 6 monate lang, bei geringem verdienst auch bis zu 2 jahren, gestaffelt. bemessungsgrundlage ist euer gemeinsames monatliches einkommen, egal ob verheiratet oder nicht.

  • kindergeld
  • mutterschaftsgeld nur, wenn du versicherungspflichtig arbeitest.

Die Situation ist folgende: ich bin im 3.
Monat schwanger und werde Ende des Jahres mein Studium
beenden. Danach brauche ich mich nirgends zu bewerben, da man
wohl selten eine Schwangere einstellt.

das stimmt wohl leider.

Nun bin ich in einer
festen Partnerschaft, in der mein Freund recht gut verdient.

da ist doch prima. eine eheähnliche gemeinschaft wird genauso „gewertet“ wie eine ehe. sei froh, daß dein LAG gut verdient. vorausgesetzt, ihr wohnt zusammen. wenn nicht, steht dir auch noch kindesunterhalt lt. düsseldorfer tabelle zu.

Dennoch wäre es für mich sehr unangenehm ihn um Geld zu
bitten.

unangenehm??? er ist der vater des kindes!

Inwiefern steht mir irgendeine der oben genannten
Leistungen zu? Oder würden sich irgendwelche
finanziellen/steuerlichen Auswirkungen auf das Gehalt meines
Freundes ergeben?

wie siehts aus mit heiraten?

Ich kenne mich auf deisem Gebiet sehr wenig aus. Ich würde
mich daher freuen, wenn der ein oder andere mir ein Tipps
geben kann. Ich weiß auch nicht genau an welche Behörde ich
mich wenden könnte oder wo ich eine umfangreiche Beratung
erhalten kann.

am besten, du gehst mal zu profamilia und läßt dich beraten.

Vielen Dank für alle Tipps!

Gruß Andrea

gruß
claudia

Hallo Delphi,

erstmal: Herzlichen Glückwunsch! Du hast Anspruch auf

  • Kindergeld --> nach der Geburt beantragen; dafür gibt es eine extra Geburtsurkunde; zuständig ist (glaube ich) das Finanzamt
  • Erziehungsgeld (je nach Einkommen 6 Monate bis 2 Jahre, danach ggf. noch 1 Jahr Landeserziehungsgeld) --> siehe Kindergeld; in Bayern ist das Versorgungsamt zuständig
  • Kindesunterhalt von deinem Freund (berechnet sich nach Düsseldorfer Tabelle) --> wird bei der Vaterschaftsanerkennung beurkundet
  • Betreuungsunterhalt von deinem Freund, wenn du wegen Kinderbetreuung nicht selbst für deinen Lebensunterhalt sorgen kannst (richtet sich nach seinem und deinem Verdienst bzw. deinem Existenzminimum + Sonderbedarf). Der Anspruch besteht u.U. schon während der Schwangerschaft.
  • dir werden 3 (?) Jahre für die gesetzliche Rentenversicherung angerechnet --> irgendwann nach der Geburt wirst du deswegen angeschrieben

Deinem Freund kannst du den halben Kinderfreibetrag übertragen (–> in Lohnsteuerkarte eintragen lassen), was sich positiv auf sein Nettogehalt auswirkt. Die Unterhaltsleistungen dir gegenüber kann er steuerlich geltend machen (solange er nicht mehr zahlt, als er dem Gesetz nach muss), aber du musst sie dann versteuern - günstig für beide, wenn du sonst nichts verdienst und ihr eh gemeinsam wirtschaftet. Es gibt also durchaus auch für ihn Anreize, dich zu unterstützen :smile: Wenn es dir unangenehm ist, ihn darum zu bitten, dann lasst euch doch gemeinsam beraten - dabei wird ihm sicher gesagt werden, wozu er verpflichtet ist.

Entgegen einiger anderer Meinungen finde ich es gut und richtig, dass auch der Staat Mütter finanziell unterstützt, denn Kinder sind nicht nur Privatsache. Aber genauso richtig finde ich, dass zuallererst beide Eltern gemäß ihrer Leistungsfähigkeit verantwortlich sind. Wenn du euer gemeinsames Kind betreust, muss dich der Vater finanziell unterstützen, so gut er kann. Das steht so auch im BGB. Vor acht Jahren, bei der Geburt meines ersten Kindes, gab es automatisch noch bei unverheirateten Müttern einen Ergänzungspfleger vom Jugendamt dazu, der sich um die Rechte des Kindes gegenüber dem Vater gekümmert hatte (man durfte aber immerhin auf die Pflegschaft verzichten :wink: ).

Mein persönlicher Tipp ist es, sich frühzeitig zu einigen, z.B. jetzt, während der Schwangerschaft, schon die Vaterschaftsanerkennung zu machen und den (Kindes-)Unterhalt festzulegen. Schön, wenn ihr euch gut versteht - aber das kann sich auch ändern.

Beraten lassen kannst du dich beim Jugendamt, bei Pro Familia, beim Allgemeinen Sozialdienst, bei allen Schwangerschaftsberatungsstellen… Schau auch mal auf http://www.eltern.de, da gibt es relativ viele Hinweise und auch ein Forum. Du kannst mich gerne anmailen, wenn du spezielle Fragen hast, denn ich habe drei Kinder während meines Studiums bekommen und kenne mich relativ gut mit dem ganzen Kram aus. Wir haben übrigens auch erst nach dem 2. geheiratet :wink:

Noch alles Gute wünscht
Katharina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Claudia,

da ist doch prima. eine eheähnliche gemeinschaft wird genauso
„gewertet“ wie eine ehe. sei froh, daß dein LAG gut verdient.
vorausgesetzt, ihr wohnt zusammen.

wie meinst du das? Ist das jetzt nur auf das Kind bezogen?

Ich meine, wenn delphi jetzt mit dem Studium fertig wird und keine Arbeit findet (ob nun schwanger oder nicht), steht sie doch erstmal dumm da. (Wie jeder in dieser Situation) Wenn dann kein Erspartes da ist oder Eltern, dann ist die Sozialhilfe dran. Oder nicht?
Oder in delphis Fall wird der Freund herangezogen, ohne den steuerlichen Vorteil eine Verheirateten zu haben.

Oder sehe ich da etwas falsch?

Viele Grüße,
foo

Hallo Andrea,

auf alle Fälle steht dir Kindergeld zu (154 € monatlich, Familienkasse beim Arbeitsamt).
Weiterhin kannst du Erziehungsgeld (Amt für Familie und Soziales/Versorgungsamt) beantragen, max. 2 Jahre lang 300 € bzw. 1 Jahr lang 450 € Bundeserziehungsgeld, danach je nach Bundesland eventuell Landeserziehungsgeld. Die Formulare gibt es in der Entbindungsklinik inkl. Adresse. Die aktuellen Einkommensgrenzen findest du im Netz.
Mutterschaftsgeld erhalten nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitslose mit Leistungsbezug.
Melde dich nach Ende des Studiums beim Arbeitsamt, lass dich beraten und such nach Arbeit! Entweder es findet sich was oder eben nicht, aber du hast es probiert! Solltest du neben deinem Studium ausreichend lange versicherungspflichtig gearbeitet haben, kannst du bis zum Mutterschutz auch Arbeitslosengeld beziehen - wenn du wirklich Arbeit suchst. In diesem Fall gäbe es dann auch Mutterschaftsgeld (Krankenkasse).
Der Vater des Kindes ist dem Kind (bis zum Ende der Erstausbildung des Kindes) und auch dir (max. 3 Jahre Betreuungsunterhalt) zum Unterhalt verpflichtet. (Ich versteh dich aber gut, ich sorge auch lieber für mich selbst, idealerweise mit Arbeit.) Eventuell kannst du mit deinem Wissen etwas nebenher verdienen (während der Elternzeit max. 30 Stunden pro Woche).
Lass dich mal bei Pro Familia beraten.
Alles Gute fürs Baby!

Viele Grüße, Heike

Kindergeld —> Familienkasse des Arbeitsamtes
.

Partnerschaft
Hallo Heike,

Der Vater des Kindes ist dem Kind (bis zum Ende der
Erstausbildung des Kindes) und auch dir (max. 3 Jahre
Betreuungsunterhalt) zum Unterhalt verpflichtet.

Der Vater ist Delphis Freund und nicht der Ex. Insofern sollte er doch nicht nur unterhaltspflichtig sondern auch unterhaltswillig sein.

(Ich versteh

dich aber gut, ich sorge auch lieber für mich selbst,
idealerweise mit Arbeit.)

Ich verstehe es gar nicht, wie sich eine Frau so ausnutzen lassen kann. Wenn Die beiden ohne Trauschein zusammenleben und sein Einkommen (auf Kosten der Allgemeinheit)geschont werden soll, hat das nichts mit Selbständigkeit, sondern mit der Ausbeutung der Frau zu tun. Er lässt sie das Kind aufziehen (sie hat Probleme einen Job zu finden, nicht er), den Unterhalt selbst zahlen (es ist ihr unangenehm ihn an seine Pflichten zu erinnern) und nennt sich auch noch Freund oder gar Lebenspartner?
Fehlt nur noch, dass er Kindergeld und Steuerfreibeträge „einschiebt“, ohne für den Unterhalt zu sorgen.

Eventuell kannst du mit deinem

Wissen etwas nebenher verdienen (während der Elternzeit max.
30 Stunden pro Woche).

Das Studium beenden erscheint mir hier vordringlich.

Lass dich mal bei Pro Familia beraten.

Hallo! Die beiden sind noch zusammen (zumindest schreibt sie vom Freund und nicht vom Ex)! Er verdient gut! Daher sollte das Kind im Vordergrund stehen und nicht finanzielle Überlegungen. Es ist auch sein Kind, er kann sich ruhig auch darum kümmern. Er könnte ja auch kürzer treten und ihr einen Studienabschluss erleichtern. Die Sorge um das Kind ist keineswegs reine Frauensache, vielmehr sind beide gemeinsam Eltern.

Grüße R.

So falsch wie nur irgend möglich verstanden
Hallo R.,

Der Vater des Kindes ist dem Kind (bis zum Ende der
Erstausbildung des Kindes) und auch dir (max. 3 Jahre
Betreuungsunterhalt) zum Unterhalt verpflichtet.

Der Vater ist Delphis Freund und nicht der Ex. Insofern sollte
er doch nicht nur unterhaltspflichtig sondern auch
unterhaltswillig sein.

Schon klar, war eher so gemeint, dass sie sich nicht zu genieren braucht, sein Geld anzunehmen.

(Ich versteh
dich aber gut, ich sorge auch lieber für mich selbst,
idealerweise mit Arbeit.)

Ich verstehe es gar nicht, wie sich eine Frau so ausnutzen
lassen kann. Wenn Die beiden ohne Trauschein zusammenleben und
sein Einkommen (auf Kosten der Allgemeinheit)geschont werden
soll, hat das nichts mit Selbständigkeit, sondern mit der
Ausbeutung der Frau zu tun. Er lässt sie das Kind aufziehen
(sie hat Probleme einen Job zu finden, nicht er), den
Unterhalt selbst zahlen (es ist ihr unangenehm ihn an seine
Pflichten zu erinnern) und nennt sich auch noch Freund oder
gar Lebenspartner?
Fehlt nur noch, dass er Kindergeld und Steuerfreibeträge
„einschiebt“, ohne für den Unterhalt zu sorgen.

Sein Geld wird sicher nicht auf Kosten der Allgemeinheit geschont, dafür sorgen schon die Gesetze, das ist ja auch okay so. Es hat aber nichts mit Unterdrückung und Ausbeutung zu tun, wenn eine Frau gern für sich selbst sorgen möchte. Warum soll der Mann sich nicht an „Aufzucht“ und Pflege des Kindes beteiligen? Nur Zahlvater zu sein ist wohl auch nicht mehr ganz zeitgemäß…

Eventuell kannst du mit deinem
Wissen etwas nebenher verdienen (während der Elternzeit max.
30 Stunden pro Woche).

Das Studium beenden erscheint mir hier vordringlich.

Sie schreibt, sie beendet Ende diesen Jahres ihr Studium. Danach kann sie doch einen Job suchen und annehmen, ggf. erst mal nebenberuflich wenn sich keine Vollzeitstelle (in der Schwangerschaft) findet. Oder sollten Schwangere auch lieber nicht arbeiten?*smile*(war nicht bös gemeint)

Lass dich mal bei Pro Familia beraten.

Hallo! Die beiden sind noch zusammen (zumindest schreibt sie
vom Freund und nicht vom Ex)! Er verdient gut! Daher sollte
das Kind im Vordergrund stehen und nicht finanzielle
Überlegungen. Es ist auch sein Kind, er kann sich ruhig auch
darum kümmern. Er könnte ja auch kürzer treten und ihr einen
Studienabschluss erleichtern. Die Sorge um das Kind ist
keineswegs reine Frauensache, vielmehr sind beide gemeinsam
Eltern.

Ich nahm an, dass er aus beruflichen Gründen vielleicht nicht so viel Zeit haben könnte. Sie werden wohl selbst am besten wissen, ob sie denn nun alleine hin geht oder nicht.

Grüße R.

Grüße zurück, Heike *die sich mit ihrem Partner gemeinsam um die 2 Kinder kümmert und trotzdem arbeiten möchte*

ich glaube nicht
Hallo Heike,

so. Es hat aber nichts mit Unterdrückung und Ausbeutung zu
tun, wenn eine Frau gern für sich selbst sorgen möchte.

Das ist ja ok. Nur sollte das nicht so geschehen, dass der Vater einfach aus seinen Verpflichtungen entlassen wird.

Warum
soll der Mann sich nicht an „Aufzucht“ und Pflege des Kindes
beteiligen? Nur Zahlvater zu sein ist wohl auch nicht mehr
ganz zeitgemäß…

Naja, ganz ohne Gehalts-/Karriereeinbußen wird es wohl nicht gehen … Spätestens dann ist Mann nicht mehr 24/7 im Job verfügbar.

Ich nahm an, dass er aus beruflichen Gründen vielleicht nicht
so viel Zeit haben könnte.

Das ist in meinen Augen kein Argument. Wieviel Engagement Delphi von ihrem Partner verlangt ist ihre Sache. Ich möchte sie aber dazu ermutigen, von ihrem Partner - soweit möglich - einen vergleichbaren Einsatz (finanziell und Zeit) zu verlangen, wie sie es auch bringt. Es hat IMO nichts mit Selbständigkeit zu tun, wenn man den Partner aus seinen Pflichten entlässt, nur weil es einem unangenehm ist, ihn darum zu bitten.
Wie dem auch sei, letztlich müssen die beiden es selbst entscheiden.

Grüße
R.

Hallo!

Also auch wenn ich der Meinung bin, dass sich natürlich auch Väter um die Kinder kümmern sollten:

Wenn hier ein Vater arbeitet, die Mutter studiert (was entgegen aller von manchen nicht Studierten verbreiteten dummen Klichées mit sehr viel Arbeit zu tun hat, aber leider finanziell nicht lukrativ ist), dann ist es doch völlig unseriös zu raten, der Vater soll weniger arbeiten! Wer soll denn dann das Leben bezahlen?? Weißt du eigentlich, was ein Studium kostet??

Natürlich muss der Vater dem Kind Unterhalt leisten und die Mutter soll das auch für das Kind einfordern. Auch für die Mutter wird der Vater Unterhalt leisten müssen. Da die Familie ja zusammen lebt, wird der Unterhalt halt in Naturalien zu leisten sein und nicht in Geld.

Man kann aber dann nicht gleichzeitig vom Vater fordern, er soll weniger arbeiten! Ich bin auch der Meinung, dass es wichtig ist, das Studium zu beenden. Es wird aber wohl nicht anders gehen, als dass die Mutter für kurze Zeit sich mit dem Studium etwas mehr Zeit lässt und sich um das Kind kümmert. Nach relativ kurzer Zeit kann man dann die Hilfe von Kinderbetreuung und Tagesmüttern etc. in Anspruch nehmen und die Mutter wird das Studium beenden können. Der Vater muss, da er das Einkommen hat, hiefür finanziell den Rücken freihalten - und tu bitte nicht so, als ob das nichts oder nichts wert wäre! Da verwehre ich mich wirklich dagegen - das ist auch harte Arbeit und es stört mich, wenn man das aus Prinzip als wertlos darstellt.

Wenn der Vater dann einmal Freizeit hat, dann soll er sich um das Kind kümmern - das wird aber bei einem Vollzeitjob mit fixen Arbeitszeiten halt etwas weniger sein, als bei der Mutter, die sich bei einem Studium jedenfalls einmal für eine gewisse Zeit mehr Zeit lassen kann und dann vielleicht ein Jahr später fertig wird.

Versteh mich bitte nicht falsch: ich bin auch der Meinung, dass sich Väter nicht aus der Verantwortung stehlen dürfen, es sollten Frauen in der Arbeitswelt für die gleiche Leistung das gleiche bezahlt bekommen und ich bin der Meinung, dass die Frauen in vielen Bereichen benachteiligt sind aber: deswegen besteht die Welt noch nicht aus einer Weltverschwörung der Männer gegen die Frauen und man kann die Welt auch nicht einfach so in gut (Frau) und böse (Mann) einteilen, indem man gleich hinter jedem und allen eine Unterdrückung der Frau konstruiert. Das ist nämlich genau der gleiche Ansatzpunkt wie der Ansatzpunkt derjenigen, die die Frauen unterdrücken wollen, nur verkehrt herum und deswegen auch genauso dumm.

Wenn im konkreten Fall der Mann der Student wäre und die Frau verdient, dann würde ich das gleiche Schreiben, nur dass halt dann der Mann sich länger Zeit lassen müsste mit dem Studium.

Gruß
Tom