Guten Tag!
Studentin mit Minijob (max. 20 WoStd.; max. 400 €/mtl.)
bin selbst studentisch krankenversichert, bekomme kein Kindergeld und kein Bafög, Zahle fast 600 € Studiengebühr/ Semester.
nun meine Frage:
1.1) Im Informationsblatt zum Minijob steht, man könne zusätzlich am Wochenende, bzw. „abends“ oder nachts Geld verdienen, also über die 20Std./400 €-Grenze hinaus.
weiß jemand was darüber, insbes. Definition von abends?
1.2) in der vorlesungsfreien Zeit kann man mehr als 20 h/400 € arbeiten? Auch bei zwei Arbeitgebern? Wenn ich bei einem 380 € verdiene, beim andern 100 € während der vorlesungsfreien Zeit, hat das Konsequenzen für die Arbeitgeber (müssen sie voneinander wissen?), welche Konsequenzen hat das für mich?
2) Habe einen studentischen Gewerbeschein, den ich im Moment wegen dem Minijob nicht nutze. Bin mir nicht sicher, ob auf Gewerbeschein kurzfristige Arbeit (2-5 Tage/ Mon.) zusätzlich zum Minijob erlaubt ist, oder ob der Minijob ausreichen soll für einen Studenten?
3) Verdiene ich nun im Minijob meine 400 € und angenommen es ist erlaubt, auf Gewerbeschein eine zweite Arbeit anzunehmen, muss ich darüber meinen Minijob-Chef informieren? Hätte das Konsequenzen für ihn?
4) Angenommen ich nehme diese zweite Arbeit mit Gewerbeschein an, welche Konsequenzen hat das für mich (Steuern, Versicherungen, Studentenstatus? etc.)? Kann mir das jemand (ggf. an einem Beispiel) erläutern, z.B. wieviel Abgaben ich hätte und ob sich das lohnt?
Viele Fragen. Das Finanzamt konnte/wollte mir auch nicht weiter helfen (wirklich!). Hoffe auf Rat und Tipps, ggf. an wen man sich (mgl. kostenlos) wenden kann (Knappschaft?). Vielen Dank. Nadlin.