Studentin mit Kind trennt sich - Unterhalt

… bei geringem Einkommen des Vaters?

Hallo,

ich habe mal eine Frage: Angenommen eine Studentin und ein Normalverdiener haben ein gemeinsames Kind, trennen sich und das Kind bleibt bei der Mutter. Der Vater hat aber nicht genug Geld um der Mutter und dem Kind drei Jahre lang komplett den Unterhalt zu zahlen. (Die 770 Euro für die Mutter in den ersten 3 Jahren + den Unterhalt für das Kind kann er nicht komplett aufbringen). Woher bekommt die Studentin dann ihr Geld? Für das Kind sicherlich vom Jugendamt, aber für sich selber? Wie ich informiert bin, hat sie doch keinen Anspruch auf Hartz4, weil sie im Studentenstatus ist, richtig? Oder würde hier eine Ausnahmeregelung greifen, weil sie Mutter ist? Härtefallregelung, etc.?
Wer kann helfen? Ich habe dazu im Internet noch nichts gefunden?

VLG

Hallo,

wie kommst du auf den Unterhalt für die Mutter? Waren bzw. sind die beiden verheiratet ( gewesen )?
Die 770€ sind der Eigenbedarf des Unterhaltszahlers.
Bei einer Trennung ist der Kindesunterhalt zu zahlen, Vorraussetzung ist, dass der Vater als Arbeitnehmer über 1000€ netto liegt. Als Arbeitssuchender sind 770€ für den Unterhaltszahlers.
Die Mutter ist Studentin? Hat sie schon erfolgreich eine Ausbildung vorher gemacht?
Was ist mit den Eltern der Frau?
Wie wäre die Regelung ohne Kind?
Sollte sie beim Amt Leistungen beantragen, kann es sein, dass die sagen, gehen sie regulär arbeiten.
Der Kindesunterhalt geht gegenüber allen anderen Verpflichtungen vor.
Hoffe, dass ich helfen konnte.
LG