… bei geringem Einkommen des Vaters?
Hallo,
ich habe mal eine Frage: Angenommen eine Studentin und ein Normalverdiener haben ein gemeinsames Kind, trennen sich und das Kind bleibt bei der Mutter. Der Vater hat aber nicht genug Geld um der Mutter und dem Kind drei Jahre lang komplett den Unterhalt zu zahlen. (Die 770 Euro für die Mutter in den ersten 3 Jahren + den Unterhalt für das Kind kann er nicht komplett aufbringen). Woher bekommt die Studentin dann ihr Geld? Für das Kind sicherlich vom Jugendamt, aber für sich selber? Wie ich informiert bin, hat sie doch keinen Anspruch auf Hartz4, weil sie im Studentenstatus ist, richtig? Oder würde hier eine Ausnahmeregelung greifen, weil sie Mutter ist? Härtefallregelung, etc.?
Wer kann helfen? Ich habe dazu im Internet noch nichts gefunden?
VLG