Hallo,
Meine Freundin begann Ihr Erststudium 2006 in Magdeburg, beendete dieses erfolgreich im Jahre 2009 mit dem Bachelor Abschluss. Danach setzte Sie Ihr Erststudium weiter fort und studiert seit 2009 in Greifswald, um Anfang nächsten Jahres Ihren Master zu erreichen.
In dieser Zeit hat sie mehrere Nebenjobs angetreten, welche aber vom finanziellen Gesamtvolumen noch im staatlichen Steuerfreibetrag liegen. Somit müsste Sie nicht zwingend eine Steuererklärung anfertigen.
Nun sind aber in dieser Zeit erhebliche finanzielle Belastungen aufgetreten.
Wie muss Sie nun vorgehen, da Sie noch keine Steuernummer hat. Ist es möglich in Greifswald eine Steuernummer zu beantragen und noch die Steuerklärung für 2006/07/08 in Magdeburg geltend zu machen?
Unter welcher Anlage trägt Sie Studienbelastungen ein und was kann Sie alles absetzen?
Oder ist es nur möglich die „Verluste“ jetzt in einer Anlage anzugeben und diese bei der Erklärung im ersten Arbeitsjahr diese geltend zu machen?
Schwieriges Thema, ich weiss, aber warum sollte man diese finanzielle Möglichkeit nicht nutzen…
Für eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen