Studentin möchte Steuern absetzen - geht das?

Hallo,

Meine Freundin begann Ihr Erststudium 2006 in Magdeburg, beendete dieses erfolgreich im Jahre 2009 mit dem Bachelor Abschluss. Danach setzte Sie Ihr Erststudium weiter fort und studiert seit 2009 in Greifswald, um Anfang nächsten Jahres Ihren Master zu erreichen.

In dieser Zeit hat sie mehrere Nebenjobs angetreten, welche aber vom finanziellen Gesamtvolumen noch im staatlichen Steuerfreibetrag liegen. Somit müsste Sie nicht zwingend eine Steuererklärung anfertigen.

Nun sind aber in dieser Zeit erhebliche finanzielle Belastungen aufgetreten.

Wie muss Sie nun vorgehen, da Sie noch keine Steuernummer hat. Ist es möglich in Greifswald eine Steuernummer zu beantragen und noch die Steuerklärung für 2006/07/08 in Magdeburg geltend zu machen?

Unter welcher Anlage trägt Sie Studienbelastungen ein und was kann Sie alles absetzen?

Oder ist es nur möglich die „Verluste“ jetzt in einer Anlage anzugeben und diese bei der Erklärung im ersten Arbeitsjahr diese geltend zu machen?

Schwieriges Thema, ich weiss, aber warum sollte man diese finanzielle Möglichkeit nicht nutzen…

Für eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

In dieser Zeit hat sie mehrere Nebenjobs angetreten, welche
aber vom finanziellen Gesamtvolumen noch im staatlichen
Steuerfreibetrag liegen. Somit müsste Sie nicht zwingend eine
Steuererklärung anfertigen.

Richtig.

Wie muss Sie nun vorgehen, da Sie noch keine Steuernummer hat.
Ist es möglich in Greifswald eine Steuernummer zu beantragen
und noch die Steuerklärung für 2006/07/08 in Magdeburg geltend
zu machen?

Zuständig ist immer das Finanzamt, in dessen Bereich sie jetzt Ihren Wohnsitz hat. Die Steuernummer wird bei der ersten Steuererklärung zugeteilt.

Unter welcher Anlage trägt Sie Studienbelastungen ein und was
kann Sie alles absetzen?

Mantelbogen, Fortbildungskosten. Absetzen: Studiengebühren, Literatur, Fahrtkosten.

Oder ist es nur möglich die „Verluste“ jetzt in einer Anlage
anzugeben und diese bei der Erklärung im ersten Arbeitsjahr
diese geltend zu machen?

Da es sich bei den Ausbildungskosten um Sonderausgaben handelt, können diese nicht vortragen werden.
Selbst wenn das Finanzamt diese als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anerkennen würde, wären diese nicht vortragsfähig, da Überschusseinkünfte nicht negativ sein können.

Schwieriges Thema, ich weiss, aber warum sollte man diese
finanzielle Möglichkeit nicht nutzen…

Leider wirken sich tatsächlich nur die Kosten aus, die im Jahr der Arbeitsaufnahme anfallen. Beispiel: Studium bis Juni 2011, Arbeitnehmer ab Juli 2011. In diesem Jahr können die Studienkosten voll abgesetzt werden und wirken sich steuerlich aus. Die Kosten der Vorjahre verpuffen leider in der Regel.

Die Kosten für ein Studium werden bei der Steuererklärung als Sonderausgaben anerkannt. Diese sind jedoch auf maximal 4.000 Euro begrenzt und die Sonderausgaben können nur im Jahr ihrer Entstehung angegeben werden.

Evtl. könnte man einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und auf anhängige Verfahren (Bundesfinanzhof mit dem Aktenzeichen VI R 7/10) verweisen.

Hoffe, ich konnte damit ein bisschen weiterhelfen!

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate bei Steueroptimierung offshore und geldanlage

Hallo askal,

sollte deine freundin vorher noch keine abgeschlossene berufsausbildung inne haben gelten ihre kosten für ihr sogenanntes erststudium als sonderausgaben.
der maximale absetzbare betrag wäre bei 4000€/jahr!
der nachteil daran ist dass es hierbei keine verlustfeststellung geben kann (also negative einkünfte die in ein anderes jahr mit übertragen werden könnten)

danke für die schnelle antwort :smile:

danke für die schnelle antwort :smile:.

danke für die schnelle antwort :smile:

Hallo,
die Kosten für ein Erststudium wären nur dann steuerlich interessant absetzbar, wenn dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung vorangegangen wäre. Ist das Erststudium auch die erste Berusfsausbildung können die Kosten nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden, was aber nichts nützt, wenn schon aufgrund der Einnahmen keine Steuer anfällt. Weniger als 0 EUR Steuern geht nicht.
Anders sähe es aus, wenn das Studium auf dem erlernten Beruf aufbauen würde, also quasi eine Fortbildung darstellen würde. Dann wären die Kosten als Werbungskosten anzusetzen, was evtl. zu negativen Einkünften führen würde und diese negativen Einkünfte könnten dann in die Folgejahre transferiert werden, um dort ihre steuerliche Wirkung zu entfalten.
Das scheint mir aber hier nicht der Fall zu sein.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Kurz und bündig, perfekt erklärt, großes Dankeschön!

Aber trotzdem schade für meine Freundin :wink:

Hallo,

also eine kurze Antwort ist hier nicht möglich.
Die wichtigste Frage wäre, ob deine Freundin bereits eine Berufsausbildung hat?
Wenn ja, dann sind die Steuererklärungen sinnvoll.
Hier mal ein Link dazu:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,6548…
Wenn sie noch keine Ausbildung hat, dann kann sie die Kosten bis zum Ende des Bachelors nur als Sonderausgaben absetzen. Das lohnt sich dann nicht, da sie dadurch keine Steuer erstattet bekommt.
Die Kosten für das Masterstudium können auf jeden Fall als Werbungskosten angesetzt werden und führen evtl. zu einem negativen Einkommen, was man dann in zukünftige Jahre vortragen kann.
http://www.tga-fachplaner.de/TGA-Newsletter-2009-16/…
Also für weiterführende Erklärung wäre die Antwort auf die Frage erstmal wichtig :smile:

LG Shelly

Hallo,
deine Frage ist sehr einfach zu beantworten: Steuerlich kann N I C H T S geltend gemacht werden.

Steuern kann man nur zurück erhalten, wenn man auch welche bezahlt hat. Negative Steuerbeträge kennt das deutsche Steuerrecht nicht.
Aufwendungen - Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten- kann man nur geltend machen, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen stehen.

Im von dir geschilderte Fall sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

hallo, ich hatte mir den link mal angeschaut und das gilt doch nur für architekten, meine freundin studiert gesundheitsmangement…und sie ging direkt nach dem abi zum studium.

schade, aber danke für die antwort :smile:

Hallo,

die Art des Studiums ist fast egal. Hier wurde nur auf Architektur Bezug genommen, weil es ein Magazin für Gebäudeausrüstung ist. Das war nur ein Bsp.

Wenn sie keine Ausbildung hat, dann kann sie nur die Kosten eines Masterstudiums als Werbungskosten ansetzen. Sie könnte also ab 2009 eine Steuererklärung machen.

Die Werbungskosten muss sie in der Anlage N Seite 2 eintragen (Fahrtkosten, Studienkosten, Material, Computer, Arbeitszimmer, Gebühren, alles was anfällt). Die Steuererklärung gibt sie ohne Steuernummer ab. Sie schreibt einfach „neu“ oben drauf. Das FA vergibt dann automatisch eine Steuernummer an sie.
Natürlich muss sie dann auch ihre Einkünfte aus Tätigkeiten angeben. Den Mantelbogen muss sie ausfüllen und evtl. noch andere Anlagen, wenn sie z.B. Kinder hat, Zinseinkünfte o.ä.

Wenn sie in dem Bereich gar keine Ahnung hat, sollte sie lieber zu einem Lohnsteuerhilfeverein gehen oder sich eine Studentin suchen, die Steuerrecht studiert hat mit Praxiserfahrung.

VG Shelly

hallo, ich hatte mir den link mal angeschaut und das gilt doch
nur für architekten, meine freundin studiert
gesundheitsmangement…und sie ging direkt nach dem abi zum
studium.

hallo shelly, erstmal danke für deine schnellen und hilfreichen antworten. ich hatte jetzt mal eine steuerberaterin angerufen und sie meinte, dass es grundsätzlich NICHT möglich ist (im Falle meiner Freundin) Steuern abzusetzen, da sie keine stueren bis jetzt gezahlt hat.

jetzt sagst du mir jedoch genau das gegenteil?

du meinst also, dass sie „…(Fahrtkosten, Studienkosten, Material, Computer, Arbeitszimmer, Gebühren, alles was anfällt)“ als Werbungskosten absetzen kann, obwohl sie noch nie einen cent Lohnsteuer gezahlt hat?

Hallo,

sie kann nach diesem neuen Urteil die Kosten ansetzen, bekommt dadurch jedoch IN DEM JAHR keine Steuern wieder.
Wenn die Kosten höher sind als ihre Einnahmen, dann hat sie ein negatives Einkommen. Diesen Verlust kann man in künftige Jahre vortragen und dann bekommt man in den zukünftigen Jahren, wenn man dann arbeitet, durch den Verlustvortrag Steuern zurück.
Das hatte ich in meiner ersten Antwort auch schon geschrieben.
Übrigens: einen pauschal versteuerten 400 €-Job (der nicht über die Steuerkarte lief), muss sie nicht als Einkommen angeben.

Ich bin zwar kein Steuerberater, aber ich arbeite bei einem und habe Steuerrecht studiert. Außerdem war ich letztens erst zu einem Seminar, wo wir das Thema hatten :wink:

Wenn du Lust hast, kannst du ja hier nochmal lesen:
http://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads…
Das Masterstudium zählt dann als Zweitstudium, nicht mehr als Erststudium…

Auch hallo,
zur Fälligkeit der ESt-Erklärungen hatte ich Mühe 2009 bis 31.10.2010 abzugeben - das war ultimo!

Finanzielle Belastungen sind Kosten der Lebensführung, es sei denn sie stehen im Zusammenhang mit (zu erwartenden) Einkünften. Das sind Werbungskosten.

Wenn die Steuerpflichtige von 2006-2008 keine ESt gezahlt hat, kann auch nichts zurückkommen; aber darüber wird nur „Nebenjobs“ ausgesagt.
War das CaT (Cash auf Tatze) oder mit Lohnsteuerkarte oder Mindestlohn oder was?

Steuerjahr ist normalerweise das Kalenderjahr. Bei einem Gewerbebetrieb kann man periodenunabhängigen Aufwand nach bestimmten Regeln vorwegnehmen bzw. hinausschieben, aber der Jahr der Abrechnung kommt.

Sollten besondere Einkünfte zu individuellen außergewöhnlichen Belastungen aufzurechnen sein, dann ist die Auskunft einer/s SteuerberaterIn sowie so „Gold“ wert.
Kein normal Sterblicher findet durch den Ausnahmewald durch - das ist Realität.

Also keine Phantom Steuerrückzahlungen, wenn nichts an ESt einbehalten worden ist und auf der Steuerkarte in den Jahren vermerkt steht.
HTH
Dankward.