Hallo und einen schönen guten Abend.
man stelle sich folgende Situation vor.
Eine 22 jährige Studentin ist bei ihrem Stiefvater GKV versichert. Mutter PKV. Seit Jahren reicht die Familie die Einkommensverhältnisse zeitnah mehrmals im Jahr ein.
Nun kommt ein Brief, der heute 20.07.2011 sagt, dass die Studentin (4.Semesters Erstudium) rückwirkend ab 01.01.2010 nicht mehr familienversichert ist und nun 1500,-- Euro (rund) nachzahlen soll.
Vom Grunde her versteht das die Familie, ist aber etwas aufgebracht, dass das 19 Monate gedauert hat, dass die KV das merkt, dass der Stiefvater zu wenig verdient.
Nun bekommt die Studentin zwar Bafög (Höchstsatz) aber eben den KV Zuschuss nicht rückwirkend und wird auf den 1500,- Euro sitzen bleiben.
Frage nun. ist eine Möglichkeit das sie einen sozialrechtlchen Herstellungsanspruch herleiten können, da sie ja nicht rechtzeitig den Bafög-Antrag stellen konnte, da sie ja nicht dachte, dass so was passieren könnte. (Oder so ähnlich???)
Versicherungspflicht ist klar und ab sofort wird auch der Beitrag gezahlt, aber es lag doch NUll Veräsumnis von Seiten der Familie vor , Oder?
Danke
Stephanie