Studentin ohne KV, was tun?!?

Hallo,
bin durch eine Verkettung unglücklicher Umstände und Unwissenheit seit 31.07.06 ohne Krankenversicherung.
Weiß jetzt nicht genau, wie ich das Problem am einfachsten und kostengünstigsten löse…
Wer kann mir helfen?

Hier meine Geschichte im einzelnen:
Ich war zu Beginn meines Studiums 10/99 über meine Mutter privat krankenversichert. Habe mich dann von der Versicherungspflich befreien lassen, weil mir das so gesagt wurde…
Ich habe 12/04 geheiratet und bin dann zu meinem Mann in die Familienversicherung.
Im März diesen Jahres wurde ich durch meinen Job in der Gleitzone versicherungspflichtig und habe mich dann selbst versichert. Gleichzeitig habe ich mich von meinem Mann getrennt, Scheidung ist aber noch nicht eingereicht.
Bis dahin alles ohne Probleme.
Doch zum 31.07.06 lief der Arbeitsvertrag aus.
Meine damalige Versicherung hat mir dann geraten, mich weiter über meinen Noch-Mann familien-zu-versichern. Doch der Antrag der Versicherung wurde schließlich doch abgelehnt, weil ich mehr als 350€ Trennungunterhalt von meinem Mann kriege.
Dann haben sie mir zu ner studentischen Versicherung geraten, was zunächst nicht gut aussah, da ich jetzt ins 15. Semester komme.
Aber sie hätten mir schließlich noch 2 Bonus-Semester gewährt.
Bis dann die Frage nach der Befreiung von Versicherungspflicht kam…
Tja, da war doch was…
Zurück zu meiner Mutter kann ich auch nicht, weil das Jahreseinkommen von meinem Mann und mir über 7Tausend irgendwas € liegt…

Nach meinen jetzigen Erkenntnissen habe ich folgende Möglichkeiten:

  • gar nicht krankenversichern
  • privat als Student versichern (ab 180€/Monat)
  • versicherungspflichtigen Job - leichter gesagt als getan…

Muß ich irgendwelche Fristen (2, 3 Monate) wahren, um nicht wieder was zu verwirken?
Kann mir keine private leisten, komm grad eh nicht über die Runden… :frowning:
Hab schon überlegt im Notfall die Karte meiner Schwester zu nehmen… :wink: Dafür wird man bestimmt notgeschlachtet…

War grade im Juni / Juli 12 Tage im Krh., hab natürlich Schiss, daß wieder plötzlich was kommt, muß auch bald wieder zur Kontrolluntersuchung…

Wenn mir jemand was hilfreiches raten kann, würd ich mich sehr freuen.

LG,
Noreia

Nach meinen jetzigen Erkenntnissen habe ich folgende
Möglichkeiten:

  • gar nicht krankenversichern

Zu riskant

  • privat als Student versichern (ab 180€/Monat)

Ich tippe das Alter mal auf 27, dann kostet der Tarif PSKV wesentlich weniger als 180€ (inkl.Pflegevers. ca. 120-130€). Besteht bei der früheren PKV eien Anwartschaft bzw. eine ruhenderVertrag? Wie ist ihr Gesundheitszustand?

Muß ich irgendwelche Fristen (2, 3 Monate) wahren, um nicht
wieder was zu verwirken?

Wenn der versicheurngsbgeinn nicht auf den 01.08.06 zurückdatiert werden kann (2 Monatsfrist) werden Sie wohl nicht um eine ärztliche Eingangsuntersucheung rumkommen, um eine Wartezeit zu vermeiden, da sie keine lückenlose Vorversicherung haben.

Mal blöd gefragt, warum warten Sie 1 1/2 Monate bis Sie aktiv werden?

Kann mir keine private leisten, komm grad eh nicht über die
Runden… :frowning:

Tja, was soll ich dazu sagen…

Hab schon überlegt im Notfall die Karte meiner Schwester zu
nehmen… :wink: Dafür wird man bestimmt notgeschlachtet…

Ich hoffe Sie studieren zumindest keine Jura oder auch Lehramt, dass ein Eintrag ins Führungszeugnis wegen Betrug negative Konsequenzen haben könnte.

War grade im Juni / Juli 12 Tage im Krh., hab natürlich
Schiss, daß wieder plötzlich was kommt, muß auch bald wieder
zur Kontrolluntersuchung…

Dann könnte es mit der PKV schwer werden!

Wenn mir jemand was hilfreiches raten kann, würd ich mich sehr
freuen.

Sehen Sie zu, dass Sie einen Job bekommen, alleine schon, um die Krankenversicherung zu finanzieren! BAfÖG dürfte wegen der noch bestehenden Ehe nichts werden.

  • privat als Student versichern (ab 180€/Monat)

Das geht auch schon für ungefähr die Hälfte !!

Hallo,
Dann haben sie mir zu ner studentischen Versicherung geraten,
was zunächst nicht gut aussah, da ich jetzt ins 15. Semester
komme.
Aber sie hätten mir schließlich noch 2 Bonus-Semester gewährt.
Bis dann die Frage nach der Befreiung von Versicherungspflicht
kam…
Tja, da war doch was…

Sie sind von der Versicherungspflicht befreit, aber eine freiwillige Versicherung müsste doch gehen oder?
Ich denke/Fürchte/Hoffe, das ist mal wieder eine Frage für Günter „The living Sozialgesetzbuch“ Czauderma!

Frank

Hallo,
eine Versicherung als freiwillige Studentin in der GKV ist wegen
der ausgesprochenen Befreiung nicht möglich.
Es gibt hier nur zwei Wege:

  1. Aufnahme einer Beschäftigung über 400,00 €

  2. Freiwillige Versicherung (Frist ist noch nicht abgelaufen)
    Mindestbeitrag ca. 125,00 €.
    Vorversicherungszeit ist nicht erforderlich, da aufgrund
    der Befreiung für die Dauer des Studiums eine Familienversicherung
    ausgeschlossen ist und deshalb eine Versicherungsberechtigung
    besteht.

Also, sofort zur Krankenkasse und eine freiwillige Versicherung
beantragen.

Gruss
Czauderna

eine Versicherung als freiwillige Studentin in der GKV ist
wegen der ausgesprochenen Befreiung nicht möglich.

Also, sofort zur Krankenkasse und eine freiwillige
Versicherung beantragen.

Hallo Günter,

das versteh ich nun gar nicht.

Gruß

Nordlicht

eine Versicherung als freiwillige Studentin in der GKV ist
wegen der ausgesprochenen Befreiung nicht möglich.

Also, sofort zur Krankenkasse und eine freiwillige
Versicherung beantragen.

Hallo Günter,

das versteh ich nun gar nicht.

Ich denke es geht darum, dass aufgrund der Befreiung keine freiwillige Versicherung möglich ist, jedoch aufgrund des Übergangs aus der Familinversicherung.

Hallo,
die freiwillige Versicherung als Studentin ist beitragsmässig
u.U. günstiger. Die Befreiung von der Krankenversicherung der Studenten hat immer das Ziel in einer Privatkrankenkasse versichert
zu sein - deshalb ist ein Verbleib in der GKV dann nicht möglich.
Aus diesem Grunde ist auch die Familienversicherung für die Dauer
des Studiums ausgeschlossen.
In diesem Falle würde ich aber eine Versicherungsberechtigung
wegen Ausschluss der Familienversicherung anerkennen, nur eben
nicht als Studentin, was eben zur Folge hat, dass eben nicht
ca. 50,00 € zu zahlen sind sondern ca. 125,00 €.
Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass diese Einschätzung von mir nicht verbindlich für andere sein muss, so wie jede Stellungnahme
hier, sofern sie nicht durch Zitierung von Gesetzestexten oder Urteilen begründet wird.
Gruss
Czauderna

Hallo,

genau so habe ich es auch gelernt. Eine Befreiung während des Studiums ist zwar für die studentische GKV-Versicherung endgültig, eine Mitgliedschaft als Nichtstudent aber nicht verloren. Auf die ca. 125 € Monatsbeitrag kommt man, indem der Satz der Kasse auf die Mindestbemessungsgrundlage von 816,67 € für Einkommenslose angewendet wird.

Gruß
Denis

Hallo,

erst Mal danke für die zahlreichen Antworten.
Habe heute dann - mal wieder - bei meiner „alten“ GKV angerufen, um weiter zu verhandeln.
Leider konnte mir die Dame am Tel. dann wieder nicht weiter helfen, hat mich zu ner Kollegin verbunden, die dann mal kurz Rücksprache halten musste… und mich im Laufe der nächsten Woche informiert, nachdem das im „Team“ angeklärt ist…
Aber am Di will sie sich melden.

(An dieser Stelle: @cassiesmann: Ich habe nicht bis gestern gewartet, um das zu klären, sondern ich kläre schon seit 1 1/2 Monaten.)

Generelle Frage:
Soll/muss ich bei der „alten“ GKV bleiben? Oder auch mal bei ner anderen nachfragen?

Zur privaten KV:
Es besteht meines Wissens nach keine Anwartschaft oder ruhender Vertrag. Gesundheitszustand ist nicht grad supi.
Hab mir bisher nur über Online-Vergleiche eine Preisvorstellung verschafft (ab 170€) und bei meiner alten PV nachgefragt (250€). Welche PKV kostet denn weniger?

Besonderen Dank an Günter Czauderna! :wink:
Aber natürlich auch an all die anderen…

Berichte dann spätestens am Di wieder.
Schönes WE schon mal,
Noreia

Ach ja, wenns so einfach wär nen Job zu finden… *grummel*
Mir bitte nicht unterstellen, ich würde untätig rumsitzen…

Das wär ja SUPER!
Ohhhh, Hoffnung keimt auf…
:smile:)))
*freu*

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

(An dieser Stelle: @cassiesmann: Ich habe nicht bis gestern
gewartet, um das zu klären, sondern ich kläre schon seit 1 1/2
Monaten.)

Okay, sollte auch keine Angriff sein, jedoch läuft Ihnen die Zeit langsam davon!

Generelle Frage:
Soll/muss ich bei der „alten“ GKV bleiben? Oder auch mal bei
ner anderen nachfragen?

Ist glaube ich beitragsmäßig kaum ein Unterschied.

Zur privaten KV:
Es besteht meines Wissens nach keine Anwartschaft oder
ruhender Vertrag. Gesundheitszustand ist nicht grad supi.
Hab mir bisher nur über Online-Vergleiche eine
Preisvorstellung verschafft (ab 170€) und bei meiner alten PV
nachgefragt (250€). Welche PKV kostet denn weniger?

Auch wenn der Gesundheitszustand genauer geklärt werden müsste, sieht es dann mit dem Weg in die PKV wohl eher mau aus.

Gesetzlich KK, rückwirkende Zahlung
Hallo Denis,

um nicht zu vergessen: man kann sich bei der gesetzlichen KK freiwillig versichern innerhalb der 3 Monate nach der Beendigung der Versicherungspflicht.

Diesen Frist darf man nicht versäumen!
Was noch dazu kommt: man muss die 3 Monate rückwirkend bezahlen, wenn man dabei bleiben möchte.

Kurios dass bei KK Einkommenslos 817,67 Euro heißt.

Gruß,
Maja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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So, heute (Di) also die Antwort der Versicherung:
Geht leider nicht, daß ich mich gesetzlich freiwillig versichere, da mein Status als Student weiter besteht und ich mich damals eben befreien lies…

Das sehen einige von Euch ja anders, soll ich also mal in ner anderen GKV nachfragen?
Oder weiter mit denen diskutieren?

Oder an welche günstige PKV soll ich mich wenden?
Was ist denn, wenn ich die mich aufgrund meiner gesundheitlichen Verfassung ablehnen?

Man, nervt mich das alles…
:frowning:

LG,
Noreia

Hallo,
versuche es bei der Krankenkasse deines (Noch)-Ehemannes.
Unterhalt vom eigenen Ehemann ist kein Einkommen.
Ausserdem, ehe du die Karte deiner Schwester benützt, was
eine strafbare Handlung ist - würde ich mir wirklich stark
überlegen, ob du für die Krankenkasse deines Ehemannes wirklich
immer noch von ihm getrennt lebst - theoretisch könntet ihr doch
wieder zusammen leben ???
Gruss
Czauderna

Hallo,

Hallo,
versuche es bei der Krankenkasse deines (Noch)-Ehemannes.

Das ist auch meine alte GKV, bei der ich war.

Unterhalt vom eigenen Ehemann ist kein Einkommen.

Die legten das so aus: Wenn mein Noch-Mann das bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend macht, dann gilt es bei mir auch als Einkommen…

Ausserdem, ehe du die Karte deiner Schwester benützt, was
eine strafbare Handlung ist - würde ich mir wirklich stark
überlegen, ob du für die Krankenkasse deines Ehemannes
wirklich
immer noch von ihm getrennt lebst - theoretisch könntet ihr
doch
wieder zusammen leben ???

Das mit der Karte meiner Schwester war nur so die allerletzte Notlösung, falls es ganz Hart auf Hart kommen sollte.

Ich überlege tatsächlich der KV meines Mannes zu sagen, daß wir uns auf die 350€ monatlich geeinigt haben, eben aus dem Grund, daß ich dann zu ihm in die Familienversicherung kann.
Nur wird mein Mann da nicht mitspielen, falls die bei ihm anrufen sollten…

Außerdem hoffe ich ab nächster Woche auf Arbeit, die als Freie Mitarbeit läuft. Da hab ich dann ja wieder mehr Geld…

Gruss
Czauderna

Studentin ohne KV, was tun?!? - Doch FamVers
Also,

der hoffentlich letzte Versuch:

Nachdem ich mit einer Steuerberaterin gesprochen habe, ist folgendes klar:
Da ich mit meinem Noch-Mann kein „begrenztes Realsplitting“ vereinbart habe, kann ich in die Familienversicherung zu ihm.

Die GKV wollte das schriftlich, hab ich ihr gegeben.

Ich hoffe, daß es dabei bleibt…

Danke nochmal für alle Tips, Anregungen und Erklärungen!!!

Liebe Grüße,
Noreia

Hallo,
na also, sag ich doch !!
Gruss
Czauderna