Ich bin der Zeit noch Studentin und habe ein Angebot nebenher als Honorardozentin zu arbeiten. Ich wurde extra darauf hingewiesen, dass das Honorar ein Bruttobezug ist.
Ich habe leider keine Ahnung, in wie weit und vor allem wo ich das nun anmelden muss und was von meinem Honorar dann vorraussichtlich abgezogen wird. Krankenversichert bin ich ja als Student, Kindergeld krieg ich keins mehr und 400€ Job habe ich zur Zeit auch keinen.
Wo kann ich mich beraten lassen, bzw. wer kann mir Auskunft geben, was ich alles tun muss um nicht irgendwas falsch zu machen und nachher große Steuernachzahlungen zu haben!
du kannst ja mal bei deinem Finanzamt anrufen, ob es reicht, die Einnahmen bei der Steuererklärung anzugeben.
Als Dozent steht dir ein Steuerfreibetrag von etwa 1800 Euro zu. Das musst du (irgendwo) auf der Steuererkläürung angeben.
Außerdem musst du wegen der Arbeitstage etwas aufpassen. Ab 50 Tage (egal wie lange pro Tag) wird man als Dozent Rentenversicherungspflichtig.
Viele Grüße
Peter
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Das mit den 1800€ kenn ich nur für ehrenamtliche Honorartätigkeiten. Aber das ist es ja nicht! Über 50 Tage komm ich zumindest für 2006 wohl nicht mehr!
Ich werde dann wohl das Finanzamt mal kontaktieren!
sprichst Du vom „Übungsleiterfreibetrag“ gem. § 3 Nr. 26 EStG?
Den gibts nicht für alle Lehrtätigkeiten, sondern bloß für nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer (etc.).
Das mit den 1800€ kenn ich nur für ehrenamtliche
Honorartätigkeiten.
Ehrenamtlich oder nicht ist nicht das entscheidende Kriterium, aber die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden, § 3 Nr. 26 EStG. Der Freibetrag ist dann (nur dann) 1.848 €.
Wenn sonst keine Einkünfte da sind, ist bis zu Einnahmen in Höhe von Pi mal Daumen gut 8.000 € (im Jahr, es gibt da keine zeitanteilige Rechnung) keinerlei Problem: Kostet ESt = Null.