Studentin...was Kniffliges

Hallo, liebe Wissende,

habe heute einen interessanten Fall auf den Schreibtisch bekommen.

Also, Studentin, selbst versichert, freiwillig gesetzlich in der Barmer, hat einen Job SV und St.-pflichtig, Verdienst 401,00 €. Ein zweiter Job ist ganz normal bei der Knappschaft als Minijob angemeldet. Jetzt möchte sie am WE noch ein bisschen dazuverdienen und hat bei meinem Auftraggeber angefragt wegen einem zweiten Minijob. Geht natürlich nicht. Ich habe die Studentin erst mit 1101 geschlüsselt. Jetzt sagte sie mir, dass sie nicht gesetzlich versichert ist. Und nun komme ich ins Strudeln. Wie muss sie denn nun geschlüsselt werden?
Bitte um Vorschläge. Ich würde sagen 0100, aber gibt es das überhaupt?

Ich habe auch schon bei der KK angerufen, aber die sind wohl schon in den Weihnachtsferien? Nach dem 5. Versuch habe ich aufgegeben.

Viele Grüße

Gesine

Hallo, was ist sie nun „bei der Barmer freiwillig“ oder „nicht gesetzlich“. Das widerspricht sich.

Wenn sie mit „nicht gesetzlich“ meint „nicht pflichtig“, könnte es sein, dass sie freiwillig zum Mindestbeitrag als Studentin versichert ist und im 401 EUR-Job als Werkstudentin nicht KV-pflichtig ist.

Jetzt wäre zu klären, ob der neue Job plus die 401 EUR zusammen noch als Werkstudent gehen.

Aber von hier ist das nicht zu beantworten.

Gruss

Barmer

Halo Barmer,

da fragst du mich was. Sie sagte zu mir, dass sie privat versichert sei bei der Barmer. Daraus habe ich geschlussfolgert, dass sie freiwillig versichert ist.
Leider kenne ich mich im Studentenrecht SV nicht aus und habe jetzt hier diese Anfrage gestellt.

Wonach muss ich sie denn befragen, um das vernünftig auf die Reihe zu bekommen?
Ich habe fast den Verdacht, dass sie doppelt versichert ist, freiwillig als Studentin und gesetzlich in dem 401 € Job.

Viele Grüße

Gesine

Servus,

Wonach muss ich sie denn befragen, um das vernünftig auf die
Reihe zu bekommen?

  1. Nach einem Nachweis für ihre Eigenschaft als eingeschriebene Studentin. Dieser Nachweis muss jedes Semester aktualisiert werden und muss bei den Lohnakten aufbewahrt werden.

  2. Nach einer plausiblen und ggf. durch die Arbeitgeber bestätigten Darstellung, wie sich ihre gearbeiteten Stunden aus sämtlichen drei Jobs auf die Tage der Woche und auf die Tages- und Nachtzeiten verteilen. Die berühmte „Zwanzig-Stunden-Grenze“ existiert in dieser Form nicht, es handelt sich bloß um einen Anhaltswert. Entscheidend ist, dass das Studium während der Zeiten, in denen Veranstaltungen stattfinden, den Schwerpunkt der gesamten Tätigkeit der Person ausmacht. Eine Studentin, die jeden Abend Mo-Fr von 18 - 24 h kellnert und am Wochende zwei Schichten Taxi fährt, kann durchaus fünfzig Stunden in der Woche arbeiten und in der studentischen KV versichert sein.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Vielleicht ist sie privat versichert bei der Barmenia ?
Bei 401 EUR liegt der Verdacht der Doppelversicherung natürlich nahe.

Wegen der Arbeitszeien hat blumepeder in aller Ausführlichkeit geschrieben.

Gruss

Barmer

Hallo, ich denke auch, das können wir hier nicht abschliessend beantworten. Erst muesste mal geklärt werden wo die Betreffende jetzt wirklich versichert ist - in einer GKV-Kasse oder in der PKV.
Grundsätzlich gilt dass die GKV-Kasse in solchen Fällen erst einmal feststellt ob für den Betreffenden eine Arbeitnehmereigenschaft oder eine Studenteneigenschaft vorrangig vorliegt.
LÖiegt die Arbeitnehmereigenschaft vor, so gilt, dass neben der Hauptbeschäftigung eine geringfügige Beschäftigung bis 400,00 €
ausgeübt werden kann - sind es zwei geringfügige Beschäftigung, dann werden diese zusammengerechnet und es kann ggf. zum Vorliegen von
drei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen
kommen.
Gruss
Czauderna

Hallo Guenter,

ja, vor lauter Werkstudenterei und „freiwilliger Privatversicherung in der gesetzlichen KK“ habe ich gar nicht mehr berücksichtigt, dass hier auch noch das inzwischen leider üblich gewordene Spiel mit mehreren Minijobs parallel dazukommt.

Nungut - vielleicht erfahren wir ja noch, was denn die bestehende KV tatsächlich für eine ist, und auch, ob die Dame aus dem Beispiel als Werkstudentin zu behandeln ist oder nicht. Mit allen Angaben zum Sachverhalt ließe sich leichter sagen, wie die Mitarbeiterin jetzt zu schlüsseln und wie ihr Lohn zu verbeitragen ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder