Studentisch Aushilfe-LSt-Rückzahlung?

Guten Morgen,

wenn eine studentische Aushilfe im Jahr 2005 während des Semesters ca
10% Abgaben zahlt, (also auch Lohnsteuer) und während der
Semesterfreien, weil sie dann mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet,
ca 20%, bekommt sie dann durch ihre Einkommenssteuererklärung für
2005 diese Abgaben erstattet?

Kürzlich hat nämlich jemand zu der studentischen Aushilfe gesagt,
dass es ja egal sei, dass der Arvbeitgeber nur 50% der abgaben zahlt,
als Student bekäme man je „alles“ zurück bei der Steuererklärung. Was
heisst alles?? Womit kann man rechnen??

VIELEN DANK!!

Hallo,

Also ich kenne des aus eigener Erfahrung so, die studentische Hilfskraft zahlt ja nur Lohnsteuer ab irgendwas bei monatlich über 860,00 € und dann halt noch die progessiv berechneten Rentenversicherungsbeiträge. Sozialversicherungsbeiträge fallen bei studentischen Tätigkeiten meines Wissens nach nicht an (aber die würdest du auch nicht wieder sehen, sollten sie doch anfallen)

Und über die Einkommenssteuererklärung kann mann sich nur Steuern (also hier die Lohnsteuer) wiederholen, wenn man die entsprechende Ek-St-Erklärung abgibt und die Einkünfte insgesamt niedrig sind (glaub ca. 7.600 € oder so nicht übersteigen).

Allerdings wenn jemand weiß wie man auch die Rentenversicherungsbeiträge zurückbekommt, das wäre dann schon echt toll, weil so weit ich weiß sind die futsch (halt bis auf die gesetzliche Rente die man irgendwann evtl man bekommt…) und mir würde jetzt auch kein Grund einfallen, warum mann die wieder bekommen soll.

Hoffe geholfen zu haben, aber wie gesagt, die Angaben beruhen nur auf meine eigene Erfahrung…

hi: siehe: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… gruss vom showbee