Studentische Aushilfen dürfen mit diesem Status maximal 20 Stunden pro Woche beschäftigt sein.
Ist es möglich, zusätzlich freiberuflich als Übersetzer tätig zu sein oder liegt in diesem Fall rechtlich schon ein „Scheinstudium“ vor?
In einem Infofaltblatt der Deutschen Studentenwerke mit dem Titel „Jobben“ heißt es wörtlich: „Ist die Arbeit den Erfordernissen des Studiums angepasst und untergeordnet, kann Versicherungsfreiheit auch noch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden bestehen (z.B. Beschäftigung nur am Wochenende, in Abend- oder Nachtarbeit).“
Könnte die Übersetzungstätigkeit, die ja mit freier Zeiteinteilung zusätzlich zu den regulären 20 Stunden ausgeübt wird, nicht unter diese Regelung fallen?
Über möglichst fundierte Informationen würde ich mich freuen.