Studentische Aushilfe Kündigung

Hallo an Euch alle…

Ich habe da ein Problem und bräuchte Hilfe.

Ich bin seit 7(!) Jahren als Studentische Aushilfskraft in einer großen Baumarktkette angestellt. Zuerst war mein Arbeitsvertrag unbefristet als 400€ Aushilfskraft. Der lief fast 6 Jahre. Danach habe ich den ändern lassen (Masterstudiengang werden nicht BaföG gefördert) um mehr zu arbeiten und demnach mehr zu verdienen (Knapp 600€/Monat). Ist nicht viel, aber ich komme über die Runden. Dieser Vertrag war immer befristet (zuerst 1 Jahr, dann 2x mal um 3 Monate). Nun endet zum Juli 2010 mein Vertrag und die wollen Ihn nicht verlängern… Das ist mehr als ungünstig für mich, da ich bis Juli nicht mit dem Studium fertig sein werde.

Meine Fragen an Euch:

  1. Können die mich nach so vielen Jahren einfach so mit einem befristeten Vertrag loswerden?
    2.Habe ich nach so vielen Jahren nicht auch normalen Kündigungsschutz?
  2. Hätte der Laden mir nicht nach überschreiten der ersten 2 Jahre eigentlich nen Festvertrag anbieten müssen?
  3. Könnte ich evtl. sowas wie eine kleine Abfindung bekommen, um die folgenden Monate zu überstehen?

Ich habe zu diesem Thema schon viel rumgegooglet, finde aber nichts wirklich passendes zu meinem Fall…

Laut § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Insofern ist jetzt eine Kündigung möglich.

Allerdings heißt es im gleichen Paragrafen, dass eine Befristung nach Satz 1 nicht zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Wenn Du nun gegen diese Befristung klagen willst, dann solltest Du Dich dazu umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Für die Klage hast Du nur 3 Wochen ab zugang der Kündigung Zeit.

NB: Das hier ist keine Rechtsberatung, ich gebe nur meinen Standpunkt wider.

Okay…:wink: Vielen dank für den Hinweis. Nun ja, eine Kündigung habe ich nicht erhalten. der Vertrag is ja befristet und da bedarf es doch keiner separaten Kündigung, oder?

Hi,

jeder Arbeitnehmer ist gleich. Ob nun Aushilfe oder Festkraft etc. Auch für Dich gelten alle gesetzlichen Regelungen:

1.) glaub ich kaum. Klingt nach Kettenarbeitsverträgen, die länger als zwei Jahre nicht zulässig sind.
2) genau!
3) Kommt auf die Vertragsformulierung der Befristung an. Im Normalfall schon!
4) da würde ich für kämpfen an Deiner Stelle.

Noch mal zu Deinen Vertägen. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass ab dem 01.08.2010 wieder das ursprüngliche Arbeitsverhältnis als geringfügige unbefristete Aushilfskraft mindestens gelten sollte…

Ruf mich gerne an, dann kann ich Dir vielleicht weitere Tips geben: 0170 - 526 85 34

Gruß
Daniel

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