Studentische gesetzliche Krankenversicherung

Hallo,
ich habe zwei Fragen:
1.) Hat ein Student, der als studentisches Mitglied (55,55 Euro KV und 9,98 Euro PV pro Monat) bei einer GKV versichert ist alle „Rechte“, die auch ein „normaler“ Versicherter (Arbeitnehmer) hat? Dass heißt, bekommt man als studentisches Mitglied z.B. auch Krankengeld, wenn man einen Job hat, der auf unter 20 Stunden pro Woche beschränkt ist? Oder gibt es irgendwelche anderen Einschränkungen?
(Bei einem Studentenjob unter 20 Stunden pro Woche besteht bzgl. der Beschäftigung keine Krankenversicherungspflicht.)

2.) Wenn man einen Studentenjob unter 20 Stunden pro Woche hat - kann man sich dann trotzdem als normaler Arbeitnehmer versichern lassen, auch wenn dies nicht Pflicht ist? Oder ist das gesetzlich verboten?

Freue mich auf Antworten!

Hallo,
Krankengeld geht nur wenn man auch in einer Klasse mit Krankengeld versichert ist - die studentische Pflichtversicherung beinhaltet einen solchen Krankengeldanspruch nicht.
Wählen ob Student oder Arbeitnehmer kann man grundsätzlich nicht -
die Kasse prüft den Status und legt diesen fest.
Allerdings, wenn die Angaben „passen“ und vor allem der Arbeitgeber
„mitspielt“ dann kann man das schon beeinflussen.
Gruß
Czauderna

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hat ein studentisches Mitglied denn gegenüber einem Normalversicherten sonst noch „Nachteile“?

Im konkreten Fall geht es darum, dass der AG des Studenten evtl. möchte, dass sich dieser als AN versichert. Sollte dies so kommen, hätte der Student aber abzüglich den Abgaben weniger Geld am Ende übrig.

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Hallo,
das stimmt schon, er hätte zwar weniger „Netto“, da für aber
Krankengeldanspruch - es würden Rentenversicherungsbeiträge und auch Arbeitslosenversicherung gezahlt woraus Leistungsansprüche entstehen können.
Gruß
Czauderna

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Hallo,
das stimmt schon, er hätte zwar weniger „Netto“, da für aber
Krankengeldanspruch - es würden Rentenversicherungsbeiträge
und auch Arbeitslosenversicherung gezahlt woraus
Leistungsansprüche entstehen können.

Das mit der Arbeitslosenversicherung stimmt.
Rentenversicherungsbeiträge müsste der Student aber sowieso zahlen, da er mehr als 400 Euro pro Monat verdient.

Wissen Sie vielleicht auch noch etwas hierzu:

Hat ein studentisches Mitglied denn gegenüber einem
Normalversicherten sonst noch „Nachteile“?