Studentische Hilfskraft- Arbeitszeit?

Hallo

mein Studium der Betriebswirtschaft ist in den letzten Zügen. Genauer gesagt, ich brauche lediglich nur noch meine Diplomarbeit schreiben und keine Klausuren mehr. Nun möchte ich parallel zu meiner Abschlussarbeit einen 400€-Job antreten. Bis zum Februar diesen Jahres war ich noch als studentische Hilfskraft an der Universität Siegen beschäftigt.

Soll ich als normaler 400€-Jobber oder als studentische Hilfskraft angemeldet werden, da ich eventuell mehr als 20 Stunden in der Woche Arbeiten möchte. Im Falle der studentischen Hilfskraft: Kann man auch noch dann als als Student gelten, wenn ich mehr als 20 Studen arbeite, da ich theoretisch keine Vorlesungen mehr besuchen muss und in der Woche dennoch genug Zeit für meine Abschlussarbeit zur Verfügung steht? Oder sollte man eher nicht als studentische Hilfskraft angemeldet werden?

Da habe ich auch eine allgemeine Frage: Wo liegt überhaupt der Vorteil als studentische Hilfskraft zu arbeiten, wenn ich eh nicht mehr als 400 Euro verdiene? Habe ich es richtig verstanden, dass der Vorteil nur darin besteht, wenn ich mehr als 400 Euro verdiene, dass ich meine Steuern wegen meines Studentendasein wiederbekomme?

Zusammengefasst, kann ich als Student - in meinem Ausnahmefall - auch mehr als 400€ verdienen ohne Steuern zahlen zu müssen bzw. kann ich diese am Ende des Jahres wiederbekommen?

Ich hoffe, dass mir geholfen werden kann oder ist mir nicht mehr zu helfen? :smiley:

LG

Zusammengefasst, kann ich als Student - in meinem Ausnahmefall

  • auch mehr als 400€ verdienen ohne Steuern zahlen zu müssen
    bzw. kann ich diese am Ende des Jahres wiederbekommen?

Solange du nicht mehr als 8004€ im Jahr verdienst (nach Abzug von Werbungskosten etc), bekommst du alles an Steuern zurück. Die Frage ist nur, wie das mit der Sozialversicherung aussieht. Da hab ich leider keine Ahnung von, würde mich aber auch mal interessieren, falls jemand antwortet.

Guten Tag,

die Fragestellung wird eigentlich recht gut auf der Seite der Minijobzentrale behandelt…

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10958/DE/1__AN/7__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10958/DE/1 AN/7 besonderheiten/4 studenten/InhaltsNav.html? nnn=true)

Gruß
MG

P.S. Denke, da es um allgemeine Fragestellung u. a. zur Soz.vers.Pflicht geht, ist diese Antwort (hoffentlich) kein Verstoß gegen die FAQ 1129

Darf ein Student denn mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten, um noch als „Student“ angesehen zu werden (in der vorlesungsfreien Zeit 25 h)?

Hallo,

Darf ein Student denn mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten,
um noch als „Student“ angesehen zu werden (in der
vorlesungsfreien Zeit 25 h)?

…ist doch alles fein ausführlich in dem bereits geposteten Link beschrieben…

Zitat: (…)Wird diese Beschäftigung lediglich in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet, so ist sie unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts auch in dieser Zeit versicherungsfrei. Darüber hinaus haben Studenten auch die Möglichkeit, eine auf bis zu zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristete Beschäftigung während der Vorlesungszeit versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auszuüben.(…)
Gruß
MG