Studentische Hilfskraft einstellen

Hallo,

wenn man ein Unternehmen (Start-Up) hat und man langsam Aufgaben hat, die man gern von einer studentischen Hilfskraft erledigt haben möchte, was gibt es da zu beachten?

Wo muss der Student überall gemeldet werden?
Ziel würde es sein, dass er maximal 400 EUR pro Monat verdient. Müsste man irgendwo etwas für den Studenten bezahlen?

Über Literatur (als Verweise) würde ich mich freuen, bzw. auch über konkrete Antworte.

Auch wäre natürlich interessant, welche Möglichkeiten es bei Arbeitslosen gibt. Es sollte aber nicht unerwähnt bleiben, dass das Ziel nur eine geringfügige Beschäftigung sein sollte und das Arbeitsverhältnis möglichst schnell wieder kündbar ist (es ist natürlich zu hoffen, dass dies nicht nötig ist :wink: ).

Ich danke Euch!

Viele Grüße,
Hannes

Hallo,

das klingt sehr nach einem „Minijob“. Hierbei wird der Arbeitnehmer bei der Knappschaft Bahn See angemeldet (auf deren Seite auch mehr Infos) und 30% seines monatlichen Arbeitslohns zusätzlich an die Knappschaft abgeführt. Damit ist pauschal die Lohnsteuer, rentenversicherung und Krankenversicherung abgegolten. Einkommensgrenze liegt bei monatlich 400€, was ja passen würde.

Ergänzung…
Hallöchen,

der Arbeitnehmer muss auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung „angemeldet“ werden. Seit 2008 können die Meldungen an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse - hier Minijob-Zentrale) nur noch mit den entsprechenden Daten zur Unfallversicherung abgegeben werden. Dazu werden Angaben wie Betriebsnummer der UV-Trägers, Mitgliedsnummer, Gefahrtarifstelle benötigt. Sollte dies noch nicht vorliegen, so sind diese Angaben bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzufordern. Diese veranlagt einen dann zu einen/mehreren Gefahrtarif/en. Da keine Angaben zum Unternehmenszweck vorliegen, kann ich auch keine Tendenz der zuständigen Berufsgenossenschaft abgeben. Hier ist eine Übersicht der existierenden Berufsgenossenschaften.

Und noch etwas zur Klarstellung: Auch wenn das Entgelt bei einem Minijob nur „mini“ ist, so ist der Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt als jede Vollzeitkraft. D.h. man hat sich hier an die üblichen Vorschriften zu etwa Kündigungsfristen und Lohnfortzahlung zu halten.

Greetz
S_E