Studentische Hilfskraft UND Werkvertrag

Guten Tag,

es geht um folgendes:

Dürfen ein Job als studentische Hilfskraft (20Std pro Woche, 880€ netto) und ein Werkvertrag bei einem anderen Arbeitgeber parallel zueinander ausgeübt/erfüllt werden? (Der Job besteht schon länger, der Werkvertrag ist eher eine kurze und einmalige Angelegenheit…seitens des Finanzamt besteht keine Pflicht eine Steuererklärung einzureichen).

Was gilt es ansosnten zu beachten? Müssen beide Arbeitgeber voneinander wissen?
Welche Auswirkungen hat das auf Sozialversicherung…?

Vorab: besten Dank!!!

Hallo,

Studenten dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Einzige Ausnahme: während der Semesterferien.
Trifft dies hier zu?

Gruß
Silverlady

Hallo,

zumindest ein großer Teil der Leistung soll in den „Ferien“ erbracht werden.

Viele Grüße*Tinski

Guten Morgen

Wenn der zweite Job wirklich ein Werkvertrag ist, dann handelt es sich beim Vertragspartner nicht um einen Arbeit- sondern um einen Auftraggeber. Von daher hat sich die Frage wohl erledigt.

Gruß
smalbop

Hallo,

wenn die Arbeit als studentische Hilfskraft außerhalb der Vorlesungszeit stattfindet, dann bleibt die 18-Stunden-Regel unbeachtet. Das heißt man genießt noch das Werkstudentenprivileg und wird nicht als Arbeitnehmer KV-pflichtig. Die RV-Pflicht besteht in jedem Falle. Ein Werkvertrag impliziert eine selbständige Tätigkeit. Eine solche ist soz.vers.rechtlich ohne Bedeutung.

Gruß Woko

Hallo,

auf Grund der Fragestellung bin ich mir nicht sicher, ob der Begriff „Werkvertrag“ hier richtig verwendet wurde…
Was für eine Tätigkeit soll denn ausgeübt werden?

Gruß
Silverlady