Hallo Zusammen,
die fiktive Studentin Petra arbeitet an einer fiktiven deutschen Fachhochschule als Studentische Hilfskraft. Ihr Vertrag ist auf drei Monate mit jeweils 80 Stunden befristet. Petra hat nach Auskunft der Fachhochschule keinen Anspruch auf Urlaub.
In Petras Vertrag wird dieser Ausschluss von Urlaub nicht erwähnt (das Thema Urlaub wird überhaupt nicht angesprochen). Petra ging daher von einem (anteiligen) Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub aus.
Ist es korrekt, dass Petra keinen Urlaubsanspruch hat? Welche Rechtsstellung hat Petra als Studentische Hilfskraft überhaupt? Ist sie eine Angestellte?
Sonnige Grüße und vielen Dank
Yasmin
Hallo Yasmin,
wenn die fiktive Studentin Petra bei uns am Institut Hilfskraft wäre, dann würde sie auf einen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz in der zur Zeit gültigen Fassung hingewiesen werden.
Grüße,
Oliver Walter
Hallo Oliver,
wenn die fiktive Studentin Petra bei uns am Institut
Hilfskraft wäre, dann würde sie auf einen Urlaubsanspruch nach
dem Bundesurlaubsgesetz in der zur Zeit gültigen Fassung
hingewiesen werden.
die real existierende Studentin Yasmin kann das aus eigener Erfahrung bestätigen (hach, wat is’ die Welt klein…
und genau das ist einer der Gründe, aus denen ich annahm, dass die fiktive Petra (an einer fiktiven Hochschule, die keine Ähnlichkeit mit Deinem Institut hat) besagten Anspruch hat. Nur, wie gesagt - in meiner kleinen Geschichte wurde dieser Anspruch verneint und mir ist unklar, ob das so richtig ist und wenn ja, wie die rechtliche Grundlage dafür wäre.
Grüße an die Förde
Yasmin
Hallo Yasmin,
die real existierende Studentin Yasmin kann das aus eigener
Erfahrung bestätigen (hach, wat is’ die Welt klein…
und
genau das ist einer der Gründe, aus denen ich annahm, dass die
fiktive Petra (an einer fiktiven Hochschule, die keine
Ähnlichkeit mit Deinem Institut hat) besagten Anspruch hat.
Nur, wie gesagt - in meiner kleinen Geschichte wurde dieser
Anspruch verneint und mir ist unklar, ob das so richtig ist
und wenn ja, wie die rechtliche Grundlage dafür wäre.
rechtlich ist es so, daß Rechtsberatung im Rahmen des Rechts nur von dazu berechtigten Rechtsberatern durchgeführt werden darf. Daher der rechtliche Hinweis am Ende jedes Postings in den Rechtsbrettern.
Insofern darf ich Dir - egal, ob ich könnte oder nicht - die rechtliche Grundlage nicht auseinandersetzen.
Abgesehen davon gibt es das Bundesurlaubsgesetz. Wenn jetzt Fiction-Petra zu einem Fiction-Rechtsberater mit Schwerpunkt Arbeitsrecht ginge, würde der Fiction-Rechtsberater Fiction-Petra bestimmt diesbezüglich aufklären. Gibt´s keinen Fiction-Rechtsberater bei der oder über die Fiction-Studierendenvertretung dieser Fiction-Hochschule, an der Fiction-Petra ist?
Beste Grüße nach Hamburg!
Oliver