Studentische Hilfskraft - Vergütung und Abzüge

Ich werde ab nächsten Monat als studentische Hilfskraft anfangen zu arbeiten, 18Std pro Woche, Stundenlohn 9€. Monatliche Pauschalvergütung liegt somt bei 704,376€ (18*9*4,348)
Nun frage ich mich was alles davon abgezogen wird und wieviel. Außerdem habe ich gehört dass wenn man für ein Zweitstudium eingeschrieben ist, dass man dann sozialsversicherungsfrei ist. Das trifft vll auf mich zu. Mit wieviel Lohn pro Monat könnte ich dann rechnen? Krankenkasse: familienversichert.

Hallo peter gri,

eine Beschäftigung wärend eines Aufbau-/Zweitstudiums ist generell Sozialversicherungsfrei, allerdings muss bei dieser Höhe des Einkommens Rücksprache mit der Krankenkasse gehalten werden ob die freie familienversicherung noch durchführbar ist. (generell auf das Jahr gesehen darf die monatliche Vergütung 365€ oder bei einem „Mini-/400€“-Job 400€ nicht überschreiten um die freie Familienversicherung beizubehalten)

Lediglich die Rentenversicherung ist bei der Einkommenshöhe pflicht (9,95%)

Sie liegen mit 704 € auch unter der Einkommenssteuergrenze und es fallen daher auch keine Steuern an. (908€ wäre die Grenze bei ganzjähriger Beschäftigung)

Somit würden lediglich, sofern die freie Familienversicherung bestehen bleibt, 9,95% abzüge entstehen, d.h. 634,29€ übrig bleiben.

Viele Grüße

Leider kann ich in diesem Fall nicht helfen. Keine Erfahrung mit Studenten.

Deiner Schilderung nach bist Du Steuerpflichtig wobei bei Steuerklasse 1 in dieser Entgelthöhe noch keine Steuern abgezogen werden. Ausserdem bist Du als Werkstudent Rentenversicherungspflichtig und musst derzeit 9.75% SV-Abzug hinnehmen (Anteilmäßig bis 800 EUR wegen der sog. Gleitzone). Zusätzlich muss dein Arbeitgeber über Vorbeschäftigungen in den vergangenen 12 Monaten und über das Zweitstudium informiert werden. Ggf. kann sich die SV-Pflicht ändern. Das kommt jedoch auf die Dauer von evtl. Vorbeschäftigungen an.

Hallo,
meine Antwort kann erst jetzt erfolgen,da ich in Urlaub war!
Um Deine Fragen eventuell zu beantworten, brauche ich noch ein paar weitere Angaben:

  1. was ist eine studentische Hilfskraft?
  2. bei welchem Arbeitgeber arbeitest Du?
  3. Hast Du noch weitere Beschäftigungen?
  4. Ist diese Arbeit befristet (von wann bis wann)?
  5. Erststudium was und wo? Zweitstudium was und wo?
    (6. Besteht bei Erst+Zweitstudium überhaupt die Zeit zu arbeiten?!?!)
    All diese Fragen benötigt man um zu prüfen, ob das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungfrei ist!!!
    Gruß Wolfgang

Hallo,

  1. zur Sozialversicherungfreiheit während eines Zweitstudiums habe ich folgende Auskunft:

„Zweitstudium und Beschäftigung gegen Entgelt: Hier liegt weiterhin Versicherungsfreiheit in der Kranken- Pflege und Arbeitslosen-Versicherung vor, wenn nach Erreichen des berufsqualifizierenden Abschlusses ein weiteres Studium aufgenommen wird, das ebenfalls mit einer Hochschulprüfung abgeschlossen wird. Nicht gemeint ist die bloße Weiterbildung oder Spezialisierung.“

Dies bedeutet, dass unter den beschriebenen Umständen lediglich Beiträge in der Rentenversicherung anfallen würden (ca. 10 % AN-Anteil).

Lohnsteuer fällt bei Steuerklasse eins nicht an, sodass Sie insgesamt mit ca. 10 % Abzügen rechnen können, also mit ca. 633,00 EUR Netto.

Viele Grüße