Studentische Kraft und Sozialabgaben

Guten Tag.

ich habe eine frage zu einem beispiel:

Eine Person § bewirbt sich bei einem Arbeitgeber (A) für eine unbefristete Zeit als Aushilfe.
P ist Student und hat somit unter anderem zwei Möglichkeiten:

  • Minijob auf 400 Euro Basis.
  • Studentische Kraft bis 20 Studen die Woche.

Beim Minijob zahlt A 25% an Abgaben
Bei der studentischen Kraft nur 9,75%.

Wie sieht das jedoch mit den Sozialabgaben (sprich: Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung), die den ArbeitNEHMER (also P) belasten, aus.

Ich habe nämlich gehört, dass man als studentische Kraft (auch wenn man nur bis 800 € verdient und unter 20 Stunden bleibt) trotzdem die Krankenversicherung selbst übernehmen muss.

Andererseits wurde mir auch erzählt, dass man als Student (solange man unter 800€ bleibt und nur bis 20 Stunden Arbeitet) einer Versicherungsfreiheit unterliegt und Automatisch bei den Eltern mitversichert ist. Und es sei nur eine Pauschale für die Rentenversicherung zu zahlen.

Was stimmt nun?
und wäre es (sofern P die Krankenversicherung selbst übernehmen muss) dann nicht in den Meisten fällen besser sich für den 400€ minijob zu entscheiden? Da er dort keine Abgaben zu Zahlen hat. Und als studentische Kraft in manchen fällen, bei gleicher Stundenanzahl durch die Abgaben letztendlich WENIGER verdient als ein 400€ Jobber.

Mit freundlichen Grüßen
BenA

Hallo BenA,

Beim Minijob zahlt A 25% an Abgaben

Mittlerweile 30%.

Was stimmt nun?

Siehe http://www.400-euro.de/400/stud.html

MfG