Studentische Krankenversicherung

Folgendes:
Ich bin student, 27 und war bis vor kurzem über die Familienversicherung meines Vaters mitversichert. Da ich mich aber alleine versichern musste verliess ich die Kasse meines Vaters. Prompt kam ein Schreiben: ich hätte im Jahr 2000, also vor über drei Jahren, zu viel Geld verdient um damals Familienversichert sein zu können. Nun soll ich mich für drei Monate a 50€ rüchwirkend dort versichern. Gearbeitet habe ich allerdings nur ein Monat (Wolfsburg AG) und habe zudem in dem Jahr nur wenig als wiss. Hilfskraft verdient. Wie muss ich berechnen ob ich rückwirkend zahlen muss und für wieviele Monate? besteht nach über drei Jahren überhaupt noch ein Anspruch darauf? und wenn ich mich rückwirkend versichere könnte ich dies doch auch bei einer anderen KK oder? Für eure Hilfe wäre ich super dankbar, grundsätlich zwar O.K. das geprüft wird aber nicht auf diese Art und Weise.

Hallo Günther,

ja, auch wenn es unsinnig scheint, rückwirkend für eine Zeit zu bezahlen, in der du nicht mehr krank werden kannst, ist das Pflicht. Denn eigentlich hättest du dich schon damals von dir aus melden müssen. Und solltest du in der Zeit krank gewesen sein, gleichen die Versicherungen untereinander die Kosten wieder aus.

Soweit ich mich erinnere, musst du für jeden einzelnen Monat nachbezahlen, den du mehr verdient hast. Frag doch bei der Kasse, die werden dir in dem Fall wohl nichts Falsches sagen.

Kasse wechseln? Je nach Zielgruppe wird dich nicht jede nehmen - aber bei der kurzen Zeit für die und angesichts des geringen Betrages, den du zahlen musst, lohnt es sich wohl kaum, lange rumzusuchen, ob du irgendwo zwei oder drei Euros sparst.

Liebe Grüße
Peggy

Hallo,

das ich mich rückwirkend versichern muss ist in Ordnung, ich würde aber auch gerne wissen WIEVIEL ich verdienen durfte? und falls es in diesen einen Monat zuviel war(die KK möchte "3"Monate bezahlt haben), ob über Jahr gesehen es ich nicht egalisiert?

kleine Verbesserung
hallo Peggy,
nicht die Monate sind wichtig, sondern was er im Jahr verdient hat.
Und so wie ich vermute (ich kenne ja sein Einkommen in diesem jahr nicht) lag er unter dieser Grenze. Muss sich also nicht nachversichern.
Doch um da sicher zu gehen, würde ich einen Steuerberater fragen. Kostet etwas, doch nicht so gewaltig. Es rentiert sich auf alle Fälle.
Zur Rückfordferungszeit: bis 5 Jahre.
Im Prinzip sogar noch länger, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er es in betrügerischer Absicht getan hat.
Ich habe eine Rechnung der TK an einen Ing., selbständig, von dem sie die fehlenden Beiträge der letzten 5 jahre nachforderten.
Da kam Freude auf!
Grüße
Raimund

Hallo,
also wenn Du mehr als 400 Euro (630 DM) Einkommen hattest, dann
durfte die kostenlose Familienversicherung nicht durchgeführt
werden. Meiner Ansicht nach käme für Dich die studentische
Pflichtversicherung in Frage - der Beitrag ist bei allen Kassen
gleich hoch (wie er damals war habe ich leider gerade nicht
griffbereit da ich zu Hause bin).

Gruss

Günter Czauderna