Hallo Leute!
Wisst ihr, ob eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden darf, ob ein Aufbaustudium nach einem absolvierten Erststudium notwendig ist oder nicht. (sagen wir mal ein Orchestermusiker macht ein Aufbaustudium zur Verbesserung der Berufsaussichten)
Eine Immatrikulation liegt vor.
Somit würde eine studentische KKV in eine freiwillige KKV umgewandelt werden müssen.
Laut der KK steht das nirgendwo in Ihren AGB´s geschrieben und die Regierung lässt sie da in der Entscheidung allein. (Stichwort Hochschulgesetz gegen Versicherungsgesetze…)
Klingt nach Anarchie. Oder nicht?
Daher kommt dann wahrscheinlich das momentane Milliarden-Plus der KK´s.
Habt Ihr eine Idee?
MFG & Danken