Hallo zusammen,
ich bin seit August 30, im 14. Fachsemester, und habe noch zwei Semester vor mir. Bisher war ich gesetzlich krankenversichert für ca. 90 DM im Monat (Techniker). Eigentlich läuft diese Versicherung mit dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester aus. Danach kann man noch ein halbes Jahr Absolventenversicherung abschließen (180 DM), dann muß man sich „normal“ versichern (270 DM).
Nun besteht aber die Möglichkeit, den Zivildienst auf die Versicherungshöchstdauer gutzuschreiben, d.h. ich wäre dann für das letzte Studienjahr weiter für 90 DM versichert. Dabei besteht aber bei den Versicherungen offensichtlich allgemeine Uneinigkeit - manche behaupten, den Zivi könnte man nur bis zum 30. Lebensjahr anrechnen (sprich: die Regelung käme nur dann zum Zuge, wenn man vor 30 schon das 14. Fachsemester überschritten hätte). Man beruft sich dabei auf gesetzliche Regelungen.
Nun meine Fragen:
Wer kennt diese Gesetze? Wo (im SGB?) findet man sie?
Vielleicht war jemand schon mal in einer ähnlichen Situation wie ich? Wie ist in diesen Fällen entschieden worden?
vielen Dank,
Oliver
blätter doch mal das SGB V durch, da findest du es , Zeiten für Grundwehrdient, Zivildienst usw. werden immer draufgerechnet, da kann man dir nichts ablehnen, aber mal nebenbei würde ich mich für die Zeit privat versichern, geringer beitrag, sehr gute Leistungen und keinen Ärger bei Leistungen mit den GKV en.
Tschüß
Hallo Aaron,
blätter doch mal das SGB V durch, da findest du es
Auf das SGB hätte ich hier in der Uni-Bibliothek Zugriff… SGB V, sagtest Du? Bestimmt ein dicker Wälzer, hoffentlich gibts da ein gutes Inhaltsverzeichnis oder ein Register…
nebenbei würde ich mich für die Zeit privat versichern,
geringer beitrag, sehr gute Leistungen und keinen Ärger bei
Leistungen mit den GKV en.
Yep, das ist immer noch eine Möglichkeit… die Versichern Mediziner im letzten Studienjahr ab 140 DM, wobei das dann im Jahr auch 600 DM mehr ausmacht, aber auf jeden Fall wäre das finanzierbar.
vielen Dank!
Oliver
P.S.: Wie war das nochmal, bist Du nicht bei einer Krankenkasse tätig? Privat oder gesetzlich? In Deutschland oder in der Schweiz? Hier wäre jedenfalls ein potentieller Neukunde *wink* 
Hallo Oliver,
Du hast mich zwar privat angemailt, da Du aber die gleiche
Frage auch hier im Brett gestellt hast, hier meine Antwort.
Es gibt doch eine handvoll Gründe, die es ermöglich über das
30. Lebensjahr hinaus in der Krankenversicherung der Studeten
zu verbleiben, die hier alle aufzuführen und zu erläutern
würde den Rahmen sprengen.
Ich handhabe das in solchen Fällen so, dass ich mit dem
betreffenden einen Beratungsgespräch vereinbare und das
personenbezogen abkläre, denn es kommt eigentlich in diesem
Fällen immer auch auf den Einzelfall an und es ist z.T.
auch Auslegungssache, will meinen, was die TK entscheidet
muss nicht unbedingt von anderen Kasse gleichlautend entschieden
werden - was im SGB steht kann in solchen Fällen eigentlich
nur als Orientierungshilfe dienen.
Was Dir Aaron vorgeschlagen hat ist zwar (beitragsmäßig)
verlockend, sollte aber doch reiflich überlegt werden, würdest
Du unter Umständen eine Entscheidung trefffen, die für den
Rest deines Daseins nicht umkehrbar wäre.
Gruss
Günter
PS. Rede doch noch einmal mit deiner Kasse, indem Du einfach
hingehst und Dein Problem schilderst, aber geh zu
„Schmidt“ und nicht zu „Schmidtchen“ - Du verstehst ?
Hallo, h ier muß man löblich sagen, daß du , da du ja auch unkündbar bist, dich für solch einen Versicherten stark machst,
indem du das SGB positiv für den Versicherten auslegst und damit nicht der Firmenphilosophie , mit der du dich eigentlich total identifizieren solltest ( brauchst du aber nicht wegen der Unkündbarkeit) entsprichst.
Wenn nun ein solcher in die PKV geht, und später mal ne versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, wie kann er sich denn dann versichern ? nur privat ?
Tschüß und vielen Dank für die indirekte Anrede,
.Bei den bevorstehenden Beitragserhöhungen überlegt wohl mittlerweile sogar schon jeder Student, wo er am günstigsten und am besten aufgehoben ist.
du praktizierst ja schon das kommunikative Handeln, wie es in den letzten Aufsätzen des Soziologen und Philosphen Habermas publiziert wurde. das ist ebenfalls lobenswert, dafür bekam man früher von deinem Brötchengeber nach 25 Jahren DAK ne Ehrennadel und manche deiner ehemaligen Kollegen liefen damit stolz in den Geschäfsstellen rum, ich wunderte mich damals als junger Mensch immer darüber, heutzutage erspäht man derartige Kulte nicht mehr, höchstens bei Generälen. Jetzt muß ich aber aufhören zu philosoph. sonst reicht der Platz hier nicht aus. Tschüß bis bald mal wieder indirekt.
Hi Oliver,
ich meine, wenn du mal mit Rainer Brendle Kontakt aufnimmst, hier im Brett unten weiter, der kann dich bestimmt noch günstiger versichern, was Gü+nther vorschlägt, funktioniert nur in seiner Geschäftsstelle, da er als unkündbarer Angestellter einiges verantworten kann ( Dort herrscht unter den unkündbaren der jargon " Das nehm ich auf meine Kappe". Hier ist wieder ne Gesetzesauslegung seitens der GKV en möglich, n sog., Gummiparagraph.
Bin nicht be ner KK , ein´fach nur im Sozialrecht bewandert und betreibe im Sinne Prof. Habermas soz. Studien speziell das kommunikative Handeln in öffentlichen Räumen, hier Fachrichtung Umgang der Institutionen Krankenkassen jegliche Couleur mit Versicherten , Ärzten, Behandlern usw. ist ne hochaktuelle und inter. Angelegenheit hier empirisch tätig zu sein., das nebenbei.
Wünsche dir auf alle Fälle viel Erfolg bei deinem weiteren Studium.
Tschüß
Hallo Aaron,
das mit der indirekten Anrede war nicht so gemeint wie es
vielleicht rüberkam.
Ohne meinen Grundsatz aufzugeben mit Dir nur noch über rein
fachliche Themen zu „reden“ will ich doch nur bemerken,
dass es nicht einer Unkündbarkeit bedarf um ehrlich zu
sein und seine Versicherten nach bestem Wissen und Gewissen zu
beraten und zu betreuen.
Um Deine konkrete Frage zu beantworten - in diesem speziellen
Fall kann es durchaus sein, dass er nach dem Studium eine
Tätigkeit aufnimmt die keine Krankenversicherungspflicht
auslöst - dann ist er an die PKV gebunden mit allen Folgen,
wie .z.B Familiengründung.
Solange er noch keine 55 ist und Versicherunbgspflicht
eintritt steht einer rückkeht in die GKV nichts im Wege
Gruss Günter
PS. In letzter Zeit wenig los in unserem Fachgebiet - wird
Zeit dass die Beiträge erhöht werden damit wir wieder
etwas zu schreiben haben - oder ??
Hallo Günter,
auch der Herr „Schmidt“ war recht nett, aber offenbar kennt man hier in Tübingen schon die Geschichte von Studenten, die um Verlängerung ihrer Pflichtversicherung bitten
So werde ich als Solidarprinzipanhänger eine private Versicherung für PJ-Studenten abschließen müssen
Aber ich glaube kaum, daß ich dann als Berufsanfänger über 8000 DM verdienen werde, so dürfte der Ausflug also nur ein vorübergehender sein.
Danke für Deine Auskunft!
Oliver