Studentische Krankenversicherung+Kleingewerbe

hallo ihr lieben,

ich wende mich an euch, in der Hoffnung das vielleicht einer von euch mir etwas wieder Hoffnung geben kann.

ich schildere euch am besten kurz mein anliegen. ich bin 30 jahre und beende mein studium jetzt frühjahr. deswegen bekam ich ein schreiben von meiner gesetzlichen krankenversicherung. daraufhin habe ich das schreiben ausgefüllt. darin fragte man mich wo ich arbeite etc… ich habe dann meinen gewerbeschein dazugelegt und reingeschrieben ca 15 -20 h die woche… ich habe ca 7000 gewinn durch mein gewerbe, welches ich seit 2006 habe. nun zu dem eigentlichen problem: ich bekam ein erneutes schreiben, darin möchte man nun meine einkommensteuerbescheide sehen. daraufhin bin ich dann zur versicherung gefahren um mit meinem ansprechpartner die sache zu besprechen. er meinte, da das gewerbe meine haupteinnahmequelle ist/war, KANN es jetzt dazu führen, dass mir eine nachzahlung droht. in diesem fall würde man mir meine beiträge seit 2007 zurückzahlen (2006 ist verjährt) und ich müsste einen neuen beitrag mit einer neuen bemessunggrundlage RÜCKWIRKEND nachzahlen. das szenario ist purer horror. das sind 6 Jahre und wenn ich dann von einer privatenversicherung mit 200 € pro monat ausgehe sind das über 14000 euro. ich bin verzweifelt . weiss auch nicht an wen ich mich wenden kann. ich hoffe wirklich sehr, falls sich jemand etwas auskennt, mir hier weiter helfen kann. mein studium konnte ich nicht eher beenden,da mein vater ein pflegefall ist und meine mutter chronisch krank.

Hallo, lass dir da mal keinen Bären aufbinden.
15-20 Stunden die Woche nebenbei arbeiten tun fast alle Studenten, das ist gar kein Problem.

Ab 30 Jahren darfst du allerdings nicht mehr in der stud. KV sein, die geht nur bis 30. Da wären also ein paar Monate nachzuzahlen.

Irgendwie scheinst du da aber einen sehr unfähigen Bearbeiter bekommen zu haben… :wink:

Gruß
Granini

Hallo,

etwas weniger Verzweiflung und etwas mehr Fakten wäre besser gewesen. Du warst wahrscheinlich 14 Semester oder bis zum 30.Lebensjahr als Student pflichtversichert. In dieser Zeit kann der Student bis zu 20 Stunden durchgehend arbeiten, ohne sein Studentendasein zu gefährden. und z.B. anderweitig krankenversicherungspflichtig zu sein.

Du solltest allerdings in der Lage sein, den Fortschritt des Studiums zu belegen. Eine Verzögerung durch Pflege der Eltern lässt sich auch erklären.

Ab 30 wird der Beitrag steigen, wahrscheinlich auf den freiwilligen Mindestbeitrag von ca. 150 EUR. Das ist o.k. Du musst unbedingt verhindern, dass man Dich als hauptberuflich selbstständig einstuft. Also: selbstständige Arbeitszeit eher nach unten drücken, Studienfortschritte nachweisen !

Viel Glück

Barmer