Ich bin seit einigen Jahren studentisch Krankenversichert, weil ich neben dem Studium in einem Teilzeitarbeitsverhältnis stehe, dass die geringfügigkeit übersteigt. Mein Arbeitgeber zahlt mir Urlaubs- und Krankengeld.
Habe ich bei einer Krankheitsdauer von mehr als 6 Wochen Anspruch auf Krankengeldfortzahlung durch die Krankenkasse?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Fabian