Studentische krankenversicherung

…ich zahle seit meinem 25. lebensjahr jeden montag ca. 50 euro für meine studentische pflichtkrankenversicherung.
jetzt habe ich einen job, 10 stunden pro woche und verdiene euro 9.20 pro stunde - muss ich die versicherung trotzdem noch selber zahlen oder macht das der arbeitgeber?
danke
sandra

hallo Sandra,
wenn Du pflichtversicht bist, dann zahlt der AG 50 % des Beitrages zur GKV. Das hat mit studentischer KV nichts zu tun. Ist es weiter eine stundentische, zahlst Du alles. Die genauen Verdienstgrenzen kann Dir Morco oder Günter sagen.
Grüße
Raimund

Hallo,
und da ist er schon, der Günter .
Lass von deiner KRANKENKASSE prüfen, ob bei dir das
Erscheinungsbild Arbeitnehmer oder Student überwiegt -
es gibt da eine 20 Std. (wö) Theorie sowie den Prüftatbestand,
dass sich die Tätigkeit dem Studium unterordnet.
Wehnn die Kasse das feststellt, dann bleibst du weiterhin als
Studentin pflichtversichert und brauchst für das Arbeitsentgelt
keine Sozialversicherung zu zahlen - klingt gut ??
muss aber nicht sein, denn wenn du krank oder schwanger
wirst, hat du keinen Anspruch auf Geldleistungen (sagen wir mal
fast keinen) - als krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin
dagegen hättest du Anspruch auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld
und beitragsfreiheit während dieser Leistungen.

Gruss

Günter