ein Student war bislang noch fam.-versichert bei den Eltern, ist an der eigenen Uni als WM unter 20 Wochenstunden in Ein- bzw. Zweimonatsverträgen, immer nur nacheinander, beschäftigt (dazwischen auch manchmal Monat ohne Vertrag/Einkommen). Sein Einkommen liegt ungünstigerweise in drei Monaten über dem Limit für Fam.-Vers. Der Meldebogen seiner Uni an die Krankenkasse weist eine Beschäftigung als „Werkstudent“ aus und dazu den Beitragsschlüssel 0100 (also frei in KV,AV u. PfV, Beitragspflicht in RV). Soweit ist das verständlich.
Nun kommt die KK und sagt: studentisch versichern mit Beitrag KV + PfV. Muß der Student nun zahlen oder nicht?
Wenn nicht, ist er dann auch nicht krankenversichert? … oder doch „studentisch versichern“ und keinen Beitrag gemäß dem Meldeschlüssel zahlen? Geht das? KK will es nicht recht erklären, da sieht jeder nur sein Töpfchen und will es logischerweise füllen. FAMI will nicht mehr zuständig sein, STUDI will Geld.
Wie versteht Ihr das?
wenn die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschritten ist, dann endet die Familienversicherung.
Bei der erteilten Meldung zur Sozialversicherung und der Schilderung des Sachverhalts unterliegt der Betreffende nun der Krankenversicherung der Studenten - dies ist keine „Wunschversicherung“, sondern eine PFLICHTversicherung, was auch die Pflicht zur Beitragszahlung beinhaltet.
Selbstverständlich kann man sich weigern zu zahlen… Die Krankenkasse teilt dies dann der Uni mit und somit kann man sich für’s nächste Semester nicht mehr einschreiben. Außerdem dürfte man früher oder später Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen.
Bei der erteilten Meldung zur Sozialversicherung und der
Schilderung des Sachverhalts unterliegt der Betreffende nun
der Krankenversicherung der Studenten - dies ist keine
„Wunschversicherung“, sondern eine PFLICHTversicherung, was
auch die Pflicht zur Beitragszahlung beinhaltet.
Habe ich da etwas mißverstanden in der „Werkstudentenregelung“ im SGB? Dort ist zu lesen, der „Werkstudent“ ist nur in der Rentenversicherung beitragspflichtig. In Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung beitragsfrei, wie auch der Beitragsschlüssel in der Meldung der Uni an die KK besagt.
Wieso soll dann trotzdem Kranken- und Pflegeversicherung an die KK in der „Studenversicherung“ bezahlt werden, wenn dort Beitragsfreiheit besteht? Ist das nicht ein Widerspruch?
Und was passiert in den Monaten, in denen gar nichts verdient wird? (oder unter der Freigrenze)?
Trotzdem KV bezahlen? Bei jedem „normalen“ AN ist der Beitrag ein Prozentsatz vom Bruttoeinkommen. Erscheint mir nicht ganz logisch. (???) Entschuldigt bitte schon mal, wenn Euch das jetzt begriffsstutzig vorkommt. (
… und vielen Dank für die Beantwortung.
Hallo,
bei der „nur“ Rentenversicherungspflicht ist auch nur die Beschäftigung
als Werkstudent gemeint. Die kostenfreie Familienversicherung, die
vorrangig vor der studentischen Pflichtversicherung ist, endet wegen
Überschreitens der Einkommensgrenze (womit die überschritten wird ist
dabei völlig egal) - danach tritt eben die studentische Pflichtversicherung in Kraft und der Student/ die Studentin muss dann eben zahlen.
Gruss
Czauderna
Habe ich da etwas mißverstanden in der „Werkstudentenregelung“
im SGB? Dort ist zu lesen, der „Werkstudent“ ist nur in der
Rentenversicherung beitragspflichtig. In Kranken-,
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung beitragsfrei, wie auch
der Beitragsschlüssel in der Meldung der Uni an die KK besagt.
Das ist korrekt!
Wieso soll dann trotzdem Kranken- und Pflegeversicherung an
die KK in der „Studenversicherung“ bezahlt werden, wenn dort
Beitragsfreiheit besteht?
Weil die Familienversicherung eine eigene Baustelle ist. Dort steht nun mal, dass bei einem Einkommen über 350€ bzw 400€ (geringfügig Beschäftigte) keine Familienversicherung möglich ist. Genau das ist mutmaßlich bei Ihnen der Fall.
Und was passiert in den Monaten, in denen gar nichts verdient
wird? (oder unter der Freigrenze)?
Zur praktischen Handhabung darf ich auf Günther bzw Thorulf verweisen!
Bei jedem „normalen“ AN ist der Beitrag
ein Prozentsatz vom Bruttoeinkommen. Erscheint mir nicht ganz
logisch.
Scheint komisch, ist aber so
Seien Sie froh, in der studentischen KV kommen Sie besser weg als nach dem Mindestbeitrag in der GKV!
(???) Entschuldigt bitte schon mal, wenn Euch das
jetzt begriffsstutzig vorkommt. (
Keine Problem, wer nett fragt bekommt hier immer eine Antwort!
Die kostenfreie Familienversicherung, die
vorrangig vor der studentischen Pflichtversicherung ist, endet
wegen
Überschreitens der Einkommensgrenze (womit die überschritten
wird ist
dabei völlig egal) - danach tritt eben die studentische
Pflichtversicherung in Kraft und der Student/ die Studentin
muss dann eben zahlen.
hm - ich mag mich irren, aber ist es nicht so, dass unter bestimmten Voraussetzungen durchaus die Einkommensgrenze überschritten werden darf?
Nämlich in den Semesterferien und nach Rücksprache mit KV…
Ich kenne nämlich jemanden, der sich seine Werkverträge brav auf die Semesterferien hat datieren lassen und diese neben Minijob nach Rücksprache mit KV erfüllen durfte, ohne aus FamVers-Status zu fliegen…
Hallo,
dann hat er Glück gehabt - die Familienversicherung bleibt auch dann erhalten
wen während einer (geringfügigen) Beschäftigung die Einkommensgrenze
einmalig überschritten wird, ansonsten giltdie Zweimonatsregelung.
Semesterferien - wie lange sind die ??
Mein Sohn ist Fachhochschüler - zum 01.03. ist Semesterwechsel.
Die letzte Vorlesung war am 10.02. - am 26.03. geht es wieder los,
das sind keine zwei volle Kalendermonate.
Gruss
Czauderna
Hallo,
dann hat er Glück gehabt - die Familienversicherung bleibt
auch dann erhalten
wen während einer (geringfügigen) Beschäftigung die
Einkommensgrenze
einmalig überschritten wird, ansonsten giltdie
Zweimonatsregelung.
Semesterferien - wie lange sind die ??
Mein Sohn ist Fachhochschüler - zum 01.03. ist
Semesterwechsel.
Die letzte Vorlesung war am 10.02. - am 26.03. geht es wieder
los,
das sind keine zwei volle Kalendermonate.
aber im Sommer sinds mehr.
is ja nu gut. wollt nur mal nachfragen. nicht, dass sich da jemand irgendwie irgendwas zu schulden kommen lässt, weil die Tute bei der KV wieder alles in den falschen Hals bekommen hat ^^