Studentische Nebenverdienst mit Computerhilfen

Hallo,

ich bin Student und will mir durch Hilfe bei Computerproblemen etwas Geld dazuverdienen. Wie kann ich dies tun ohne, dass es als Schwarzarbeit gilt und ohne, dass ich das Recht auf Kindergeld verliere? Um ein Gewerbe anzumelden, müsste ich wohl eine einschlägige Ausbildung absolviert haben und einen Meisterbrief vorweisen können.

Danke schonmal.

Hallo,

ich bin Student und will mir durch Hilfe bei Computerproblemen
etwas Geld dazuverdienen. Wie kann ich dies tun ohne, dass es
als Schwarzarbeit gilt und ohne, dass ich das Recht auf
Kindergeld verliere?

Gewerbe anmelden - damit verlieren die Eltern nicht das Kindergeld, solange deine Einkünfte unter 7680€ liegen.

Um ein Gewerbe anzumelden, müsste ich

wohl eine einschlägige Ausbildung absolviert haben und einen
Meisterbrief vorweisen können.

Wenn du z.B. eine „EDV-Dienstleistung“ gründest und dich mit Softwareproblemen und Hardwarehandel beschäftigt, verlangt von dir m.E. keiner irgendeinen Meisterbrief.

Gewerbe anmelden - damit verlieren die Eltern nicht das
Kindergeld, solange deine Einkünfte unter 7680€ liegen.

Wenn du z.B. eine „EDV-Dienstleistung“ gründest und dich mit
Softwareproblemen und Hardwarehandel beschäftigt, verlangt von
dir m.E. keiner irgendeinen Meisterbrief.

Super. Genau das wollte ich hören.

Danke

Freiberuflich ?
hi,

naja ich weiß ja nicht genau was du machen willst, aber geht die Sache nicht auch als Freiberufler ?
Wäre das steuerlich gesehen nicht günstiger ?
Und die Gründungskosten hielten sich auch in Grenzen.

(Bin mir nicht sicher ob das so geht)

Und wegen dem Kindergeld etc müßtest du nur auf deinen Gewinn achten das du nicht über bestimmte Grenzen trittst.

mfg Martin

Hallo Martin,

Wäre das steuerlich gesehen nicht günstiger ?

Nein. Die Legende lebt, aber bei Einzelunternehmen müsste man arg konstruieren, um einen Vorteil zu entdecken.

(Bin mir nicht sicher ob das so geht)

Nein. Um mit Programmiertätigkeit ohne Diplom nicht zur GewSt veranlagt zu werden, muss man nachweisen, dass für die Tätigkeit die Kenntnisse eines diplomierten Informatikers notwendig sind.

Verzeih die Einmischung, aber die beiden Punkte sind von einiger Bedeutung und sollten nicht so stehen bleiben.

Schöne Grüße

MM