Hallo,
ich bin Studentin im Urlaubssemester. War bisher privat versichert. Urlaubssemester beantragt am 25.10.2011.
Ich bin ab Anfang Oktober versicherungspflichtig, da meine Arbeitstunden erhöht wurden.
Am 26.11.2011 habe ich meine Kündigung, rückwirkend zum 30.09.2011, an meine PKV geschickt. Wurde zum 01.10.2011 bei einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen.
Vor ca. 2,5 Wochen bekam ich dann einen Brief von der PKV, dass Sie einen Nachweis darüber haben wollen, dass ich pflichtversichert bin, damit Sie meine Rückwirkende Kündigung akzeptieren.
Daraufhin schickte mir meine neue GKV eine Mitgliedbescheinigung zum Einreichen. Diesen habe ich am 09.11.2011 gefaxt und am 10.11.2011 nochmal per Einschreiben mit Unterschrift verschickt(Erhalt am 11.11.2011). Seitdem kam keine Antwort, keine Bestätigung. Ist diese Bearbeitungszeit normal? Wenn nicht wie bewege ich die PKV dazu zu reagieren?Oder habe ich beim Vorgehen etwas übersehen?
Übrigens mir wurde schon der Monatsbeitrag vom Oktober von der PKV abgebucht. Sie wollten sogar für den November Geld abbuchen, was ich verhindern ließ. Stimmt es, dass ich den Beitrag für Oktober zurückfordern kann, da ich ja ab da meine Beiträge an die GKV zahle?
Welche Ratschläge könnt ihr mir geben?
einschreiben hin oder her ruf doch einfach mal bei deiner versicherung an und frag, ob die kündigung und die annahme der neuen kasse angekommen ist.
Abwarten! Die Krankenversicherung hat um diese Jahreszeit wichtigere Dinge zu tun.
Die zu viel gezahlten Beiträge werden Ihnen erstattet. Wichtig wäre, dass aus dem Schreiben der Krankenkasse hervor geht, dass Sie pflichtversichert sind. Und denken Sie bitte daran, unbedingt eine Anwartschaftsversicherung mit der PKV zu vereinbaren, damit Sie später wieder ohne Gesundheitsprüfung in die PKV wechseln können.
Was ich nicht verstehe: Warum machen Sie solche Sachen alleine? Irgendwer muss Ihnen oder Ihren Eltern die PKV ja mal vermittelt haben. Und derjenige sollte sollte Sie auch unterstützen.
Wer hat denn die Versicherungspflichtigkeit festgestellt? Der Arbeitgeber?
Hallo cerenity83,
Wenn man nicht „massiv“ hinterher ist, kann die Bearbeitungszeit bei der PKV (oder auch bei der GKV) erheblich sein. Wenn Du also nicht nachfasst, wartest Du unter Umständen wochenlang, bis die PKV den Vorgang bearbeitet (und bis dahin auch weiter versucht, Beiträge zu erheben). Manche Versicherer lassen sich durchaus 1 - 2 Monate Zeit, wenn sie es aufgrund sehr vieler Vorgänge eben nicht schneller schaffen (Bearbeitungsrückstand).
Mein Tipp:
Rufe die Versicherung an und verlange direkt den Vorgesetzten (z.B. Abteilungsleiter) und bitte darum, dass der Vorgang unverzüglich bearbeitet wird. Bleibe dabei immer freundlich (aber bestimmt), dann ist die Chance gut, dass die Sachbearbeitung für den Fall vorgezogen wird. Innerhalb 1 Woche solltest Du dann die gewünschte Aufhebung und gegebenenfalls Rückzahlung zuviel bezahlter Beiträge erhalten. Wenn innerhalb 1 Woche nichts passiert ist, einfach nochmals telefonisch nachfassen und denselben Vorgesetzten / Abt.-Leiter verlangen.
Hinweis:
Gute PKVs haben übrigends in der Regel maximal 10 - 14 Tage Bearbeitungsrückstand. Länger ist meiner Ansicht nach nicht vertretbar, ist aber bei vielen PKV
s trotzdem so.
Hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben.
Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)
Hans-Günter Rischer
und Michael Rischer
Home: www.pkv-netz.com
Am 26.11.2011 habe ich meine Kündigung
Vermutlich am 26.10.2011.
Erhalt am 11.11.2011). Seitdem kam
keine Antwort, keine Bestätigung. Ist diese Bearbeitungszeit
normal?
Ja.
Übrigens mir wurde schon der Monatsbeitrag vom Oktober von der
PKV abgebucht.
Kaum verwunderlich, wenn die Kündigung am 30.9. überhaupt erst losgeschickt wurde.
Sie wollten sogar für den November Geld
abbuchen, was ich verhindern ließ.
Wenn alles gut geht, sollte daraus kein zusätzliches Problem werden. Grundsätzlich ist die Kündigung zum Zeitpunkt der Beitragserhebung schon von Gesetzes wegen aber noch unwirksam gewesen, der Beitragseinzug also berechtigt.
Stimmt es, dass ich den Beitrag für Oktober zurückfordern kann
Selbstverständlich, die PKV wird das aber auch unaufgefordert tun.
Welche Ratschläge könnt ihr mir geben?
Warten.
Hi! Willkommen im Club, denn Krankenversicherungen - egal ob PKV oder Gesetzliche - und auch die damit verbundenen Krankenversicherer verzapfen oft wirklich abstruseste Dinge auf Kosten der Versicherten!
Zunächst zur Frage mit der Dauer: Ja, das kann länger dauern, bis sie dir die Kohle erstatten! Ich würde drei Schritte empfehlen: Die Gesetzliche noch mal nach dem genauen Ablauf fragen (Die werden das ja schon mehrfach gemacht haben!), dann schauen, ob deine Versicherung (KfZ, Hausrat etc.) auch PKVs anbietet und die nach dem Ablauf fragen (Das war bei mir immer sehr ertragreich, da ich die PKV bei einer anderen Versicherung hatte, aber immer von meinem guten Versicherungsmann Tipps bekam!) und dann würde ich als Letztes deine PKV anrufen und dir den direkten Ablauf mitteilen lassen! Lass dir auf jeden Fall den Namen geben und mach dir Notizen! Hilft das alles nicht, bleibt irgendwann - davon würde ich aber nicht ausgehen, weil die wahrscheinlich auch nur überlastet sind - nur der Gang zum Anwalt. Hatte ich vor Jahren auch, nur da war es umgekehrt:
Ich habe nach dem Lehramtsstudium erstmal Hartz4 bekommen und die Arge hat dann meine KV-Beiträge bei der Gesetzlichen übernommen, OHNE, dass ich da einen neuen Vertrag brauchte. Irgendwann habe ich dann mit einer freiberuflichen Dozententätigkeit (also OHNE Sozialversicherungspflicht im eigentlichen Sinne!) zu viel Geld verdient und die Arge hat mich daher bei meiner Gesetzlichen abgemeldet bzw. sich als Zahlenden abgemeldet, da ich aus dem Hartz4-Bezug gefallen bin. Da ich seit Geburt in der Gesetzlichen war, bin ich natürlich davon ausgegangen, dass ich danach wie auch vorher weiter dort versichert bin, nur halt die vorherigen, höhreren Beiträge als Pflichtversicherter selbst zahlen muss. Pustekuchen! Fliegt man aus dem Hartz4, meldet die Arge einen bei der Gesetzlichen ab, was einer Kündigung gleichkommt. Oft kommt es vor, dass man weder explizit von der Arge noch von der Gesetzlichen darüber informiert wird. Letztlich ist das zwar HEUTE relativ egal, weil seit - ich glaube April - 2007 Versicherungspflicht in diesem unserem Lande herrscht und die Gesetzlichen mit wenigen Ausnahmen (z.B. längere Zeit in der PKV) jeden versichern müssen. Das war bei mir aber nach 2007 und die Sachbearbeiterin bei meiner Gesetzlichen wusste das nicht und meinte, dass ich kein Anrecht mehr auf die Gesetzliche habe, weil ich länger als drei Monate nicht versichert gewesen sei und mir bliebe nur ein sozialversicherungspflichtiger Job oder Hartz4, um wieder in die Gesetzliche zu kommen. Also bin ich zu einer anderen Gesetzlichen und wollte dort Mitglied werden. Die konnten mich aber nicht nehmen, weil ich eine Kündigungsbestätigung meiner alten Gesetzlichen brauche, die Abmeldung durch die Arge aber keine Kündigung darstelle. Kurz: Die hätten mich nur mit Kündigung der alten Gesetzlichen nehmen können, für die ich aber erst einen Neuvertrag bei meiner alten Gesetzlichen hätte abschließen müssen. RICHTIG!!! Ein Neuvertrag für eine Kündigung! Dort hätte ich dann nach 3 Monaten kündigen können und mit dieser Kündigungsbestätigung hätte ich dann in die andere, neue Gesetzliche gekonnt. Dies ging ja aber nicht, weil ich ja aufgrund der 3 nicht versicherten Monate angeblich nicht in die alte Gesetzliche zurück konnte.
Ich musste dann, um überhaupt krankenversichert zu sein, in die PKV! Ein gutes Jahr später bekam ich dann Post von meiner alten Gesetzlichen Versicherung, die wissen wollte, wo ich versicherungstechnisch stecken würde und ich angeblich per Gesetz verpflichtet wäre, in der Gesetzlichen zu sein! Die wollten dann plötzlich Geld für die drei nicht versicherten Monate haben. RICHTIG!!! Die wollten mich nicht versichern, aber wollten dafür Geld! Ich bin dann zum Anwalt und ich hätte aufgrund der Gesetzesänderung wahrscheinlich vor Gericht verloren. Dass die Angestellte mir eine Versicherung verweigert hat, auf die ich per Gesetz ein Anrecht hatte, ist egal, weil - lt. ähnlicher Urteile - jeder in diesem Land aus den Medien wissen muss, dass seit 2007 Versicherungspflicht besteht. Ausnahme, die evtl. zum Nichtwissen berechtigt: Auslandsaufenthalt, Suchterkrankung oder Knast. Das ist übrigens kein Witz! Kurzum: Bestimmte Fersehsendungen am Mittwochabend sind Mumpitz, weil jeder, der Schulden hat und seit Jahren keine Versicherung mehr hat, weil er sich das Geld sparen wollte, VOLL NACHZAHLEN MUSS und es obliegt den Gesetzlichen Kassen (also jeder einzelnen!), ob sie das Geld verlangen oder drauf verzichten. Die, die nicht verzichten, leisten, obwohl man die aktuellen Monatsbeiträge voll bezahlen muss, nur Notversorgung bis die offenen Beiträge der Vergangenheit bezahlt sind. Richtig!!! Das können bei ca. 135/145 Öre Pflichtbeitrag seit April 2007 Tausende sein!. Ist also ähnlich wie beim Mobilfunkvertrag: Sind alte Rechnungen offen, zahle ich dennoch die aktuellen Grundgebühren, aber die Karte bleibt gesperrt! Ich habe es dann mit der Arge irgendwie hinbekommen, weil die sich auch mit den freischaffenden Tätigkeiten und Freibeträgen nicht auskannten und auch wirklich zu meinen Ungunsten verrechnet hatten, dass die mich rückwirkend für die drei Monate gesetzlich versichert haben! Ich habe also umgekehrt einen Hals auf die Gesetzlichen und will dir damit keine Frikadelle ans Knie texten, sondern nur mal zeigen, dass du da kein Einzelfall bist!
Noch mal zu deinem Fall: Ich war dann in einer PKV und bin ins Refendariat gegangen. Da ein anderer Anbieter deutlich günstiger war, habe ich im laufenden Monat eine neue PKV abgeschlossen und damit galt die alte rückwirkend als gekündigt. ICH BRAUCHTE ALSO NICHT BEI DER ERSTEN PKV ZU KÜNDIGEN, WEIL DER NEUVERTRAG MIT DER NEUEN PKV EINE KÜNDIGUNG DARSTELLTE!!! Ob das auch beim Gang in die Gesetliche der Fall ist, weiß ich leider nicht. Ich kann nur sagen, dass meine PKV mir bei Vertragsschluss mitgeteilt hat, dass ich sofort in die Gesetliche zurück müsse, wenn ich kein Beamter mehr bin oder kein Freiberufler mehr bin und über 400 Öre, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt werde, weil mich der Arbeitgeber dann automatisch dort anmelden muss. Ich bin mir daher sicher, dass du deine Kohle zurückbekommst, aber das kann halt noch ein paar Wochen dauern, wenn du Pech hast! Vielleicht ist der Betrag aber auch eben gerade schon eingegangen:wink:!
Hallo cerenity83,
die Bearbeitungszeit bei der GKV ist meist sehr schleppend. Ich würde diese neue GKV noch mal per Einschreiben auffordern die Pflicht-Mitgliedschaft zu bestätigen, mit Fristsetzung von 2 Wochen. Hilfsweise: holen Sie sich derweilen beim Arbeitgeber/Lohnbüro/Steuerberater eine Bescheinigung über die bestehende Versicherungspflicht-müsste für die PKV ausreichend sein. Den bereits bezahlten Beitrag für die PKV bekommen Sie zurück, vorausgesetzt Sie haben für diesen Zeitraum die PKV nicht beansprucht (Rechnungen eingereicht).Generell haben Sie für die Mitteilung der Versicherungspflicht an die PKV 2 Monate Zeit, aber Sie haben ja rechtzeitig reagiert, somit entfällt für Sie diese Fristsetzung.
Allea Gute
MfG
Leo
Also: ersteinmal die Beiträge zurückbuchen! Dann nochmals per Einschreiben Rückschein die Korrespondenz zusenden mit Fristsetzung. Auch die Androhung den Ombudsmann einzuschalten hilft manchmal Wunder. Da ist schlicht und einfach schlampig gearbeitet worden, denn Sie haben fokal alles richtig gemacht.
Hallo,
die Kündigungsbestätigung habe ich nun erhalten. Jetzt grad habe ich ein Problem mit der Rückzahlung. Mir wurde zwar am 02.11.2011 der Oktoberbeitrag zurückgezahlt, jedoch wurde am selben Tag die gleiche Summe wieder abgebucht, trotz Kündigung der Einzugsermächtigung und obwohl ich zum 30.09.2011 gekündigt bin.
Ich habe jetzt an die Infostelle eine Mail geschickt und habe mitgeteilt, dass wenn sich in den nächsten 3 Tagen nicht tun sollte, ich den Betrag über meine Bank zurückbuchen lassen werde.
Ist die Vorangehensweise richtig so?
MfG
Deniz
Nein, das war nicht richtig so. Die richtige Herangehensweise hatten wir zuvor schon beschrieben.
Ich weiss,
es hat ja alles geklappt, Kündigungsfrist wurde akzeptiert und Rückerstattung für Oktober wurde erfolgt.
Nun ist aber der PKV ein Fehler unterlaufen und sie haben für den Dezember wieder einen neuen Monatsbeitrag abgebucht.
Einzugsermächtigung wurde vor über einem Monat von mir widerrufen und es wird immernoch von der PKV Geld abgebucht. Irgendwie muss ich einen Weg finden um sie davon abzuhalten.
Einzugsermächtigung wurde vor über einem Monat von mir
widerrufen und es wird immernoch von der PKV Geld abgebucht.
Irgendwie muss ich einen Weg finden um sie davon abzuhalten.
Unberechtigten Lastschriftabbuchungen kann man der Bank gegenüber einfach widersprechen. Fertig.