ich bin 25 Jahre alt, Student und stehe kurz vor meiner Abschlussarbeit. Bevor ich allerdings diese in Angriff nehme, ist es mir von besonderer Wichtigkeit noch einige Praxiserfahrungen zu sammeln. Aus diesem Grund werde ich ab Anfang Oktober für 6 Monate ein nicht vorgeschriebenes (freiwilliges) Praktikum absolvieren, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Std. und wird mit unter 400 € vergütet. Zusätzlich würde ich gerne eine Werkstudenten-Tätigkeit bis max. 16 Std./Woche ausüben.
Meine Frage ist nun, ob die Wochenstunden des Praktikums mit der der Werkstudenten-Tätigkeit zusammen gezählt werden, so dass ich über die 20-Stunden-Grenze komme, oder ob beide Tätigkeiten separat betrachtet werden?
Welche Beiträge erwarten mich? (Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung)
Eine Kranken-und Pflegeversicherung für Studenten bezahle ich bereits!
Hallo,
meines Wissens ändert sich für Dich gar nichts!
Der wichrige Satz ist: ein auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis!
Das ist bei dir nicht der Fall.
Steuerlich kann ich Dir keine Auskunft geben (und darf nicht). Doch ich vermute, dass beides zusammenaddiert wird. Damit werden Steuern fällig. Die Du allerdings im darauf folgendem Jahr zurück bekommst. Denn wichtig ist nicht das Monatseinkommen sondern was Du im Jahr einnimmst.
Grüße
Hupftiegel
Hallo,
es ist mit deiner Krankenkasse rechtzeitig unter der Offenlegung aller Fakten (Anzahl der Wochenstunde, höhe des Einkommens usw. )abzuklären, ob du auf Grund der Tätigkeiten versicherungspflichtiger Beschäftigter wirst. Wenn ja, fällt der Studentenbeitrag weg, da du als Beschäftigter nach deinem Gehalt Beiträge zahlts. Wenn nein, kannst du m. E. wie bisher als Student (sofern du weiterhin eingeschrieben bist) versichert bleiben.
VG
ayro
dass ich über die 20-Stunden-Grenze komme, oder ob beide
Tätigkeiten separat betrachtet werden?
Die beiden Tätigkeiten können getrennt bewertet werden, da du unter 400 EUR verdienst. D.h. den gering bezahlten Job läßt du als „Minijob“ laufen - ohne die kurzfriste Beschäftigung einzugehen.
Die 16 Std./Woche sind hoffentlich höher bezahlt - da darfst du jedoch nur eine gewisse Wochenzahl im Jahr arbeiten - kannst aber soviel verdienen wie du willst. Das sollte der AG durch seinen Steuerberater prüfen lassen.
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Eine Kranken-und Pflegeversicherung für Studenten bezahle ich
bereits!
Beim Minijob - wenn der AG alle Beiträge, dann bezahlst du nichts. Bei der kurzfristigen Beschäftigung muss lediglich Rentenversicherung gezahlt werden. Dies sind die besten Lösungen!
Hallo,
nein, leider kann ich nicht wirklich weiterhelfen. Denn das Problem ist eigentlich die Frage, ob man den 16-Std-Job sozialversicherungsfrei bekommt. Ich sage zwar nein, aber gleichwohl sollte man mit der Krankenkasse sprechen.
Der Mini-Job bis 400,-- wird pauschaliert versichert und besteuert. Man könnte zwar gegen ein paar Euro auf die Befreiung in der Rentenversicherung verzichten (was ich immer tun würde), aber das ist nicht jedermanns Sache.
Steuerlich ist es kein Problem. Der Minijob wird pauschaliert vom Arbeitgeber mit 2% versteuert, der 16-Std.-Job kostet Lohnsteuer, die man über die EST-Erklärung (Studienkosten sind Werbungskosten!) wiederholt.
Hallo,bei solchen Praktika herrscht keine völlige Einigkeit. Ich versuchs mal pragmatisch so:
Hallo, wenn das Praktikum vom Arbeitgeber als Minijob abgerechnet wird, bleibt es außen vor und es sind vom Arbeitnehmer keine Abgaben zu entrichten. Ob es ein Praktikum ist und wieviele Stunden gearbeitet werden, fragt dann keiner.
Die Tätigkeit als Werkstudent ist dann nur rentenversicherungspflichtig, in allen anderen Zweigen der SV ist man frei. Steuern können aber anfallen.
Man kann natürlich auch die Meinung vertreten, die Arbeitszeit müsse zusammengerechnet werden. Dann wäre der Werkstudentenjob keiner mehr, es entstünde SV-Pflicht in allen Zweigen. Auch für das Praktikum, wenn es nicht als Minijob gestaltet wird(Dafür braucht man dann die studentische KV nicht mehr zu zahlen.)
Gruss
Barmer
ich bin 25 Jahre alt, Student und stehe kurz vor meiner
Abschlussarbeit. Bevor ich allerdings diese in Angriff nehme,
ist es mir von besonderer Wichtigkeit noch einige
Praxiserfahrungen zu sammeln. Aus diesem Grund werde ich ab
Anfang Oktober für 6 Monate ein nicht vorgeschriebenes
(freiwilliges) Praktikum absolvieren, die wöchentliche
Arbeitszeit beträgt 30 Std. und wird mit unter 400 € vergütet.
Zusätzlich würde ich gerne eine Werkstudenten-Tätigkeit bis
max. 16 Std./Woche ausüben.
Meine Frage ist nun, ob die Wochenstunden des Praktikums mit
der der Werkstudenten-Tätigkeit zusammen gezählt werden, so
dass ich über die 20-Stunden-Grenze komme, oder ob beide
Tätigkeiten separat betrachtet werden?
Welche Beiträge erwarten mich?
(Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung)
Eine Kranken-und Pflegeversicherung für Studenten bezahle ich
bereits!
mit deinem (nicht vorgeschriebenen) Praktikum kommst du ja bereits über die 20 Std./Woche.
Beide Beschäftigungen werden zusammenaddiert. Also arbeitest Du lt. deinen Angaben insgesamt 46 Std./Woche.
Ist da noch Zeit zum Studieren ?
Auf jeden Fall endet deine studentische Krankenversicherung aufgrund diese beiden Tätigkeiten.
Du musst beide Arbeitgeber voneinander unterrichten, dass Du jeweils noch einen anderen Job nebenher hast.
Jeder AG meldet Dich bei deiner Krankenkasse an.
Beiträge zahlst Du prozentual aus deinem Einkommen, also die Verdienste beider Beschäftigungen zusammenzählen und davon 7,9 % für die Krankenkasse rechnen.
Am besten erkundigst Du dich bei deinem AG, bei dem Du die 30 Std./Woche arbeitest, der kann Dir sagen was für dich unterm Strich übrig bleibt.
Alternativ kannst Du auch hier im Eigenstudium deine Abgaben ausrechnen (allerdings sind diese Rechner nicht immer 100 prozentig. Geben meist nen höheren Abgabewert an und zeigen somit ein niedrigeres Netto an, aber als Richtwert sind diese Rechner ganz gut!)
Also: so, wie ich das sehe, ist dieses Praktikum dann kein Praktikum sondern eine ganz normale Beschäftigung. Jedenfalls im Sinne der Sozialversicherung. Welchen Namen ihr dem Kind im Arbeitsvertrag gebt, spielt m.E. keine Rolle.
Die sogenannte „Werkstudententätigkeit“ ist meines Wissens darauf beschränkt, dass Du vordergründig und im „Hauptberuf“ Student bist. Das bist Du aber nur, solange Du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest. Nach Deiner Beschreibung wären das dann aber schon 46 Std… Da wirst Du niemandem vermitteln können, dass Du noch überwiegend studierst…
Weil aber die ganze Sache doch sehr komplex ist, empfehle ich Dir, Dich von deiner Krankenkasse beraten zu lassen oder alternativ von der Minijobzentrale.
Viel Erfolg
Hallo,
die Kombination erfordert wohl eine genauere Prüfung. Ich empfehle mal zur eigenen Krankenkasse zu gehen und das prüfen zu lassen.
Ich gehe davon aus, das bei diesem Tätigkeitsumfang das Merkmal „studentische Tätigkeit“ verloren geht und ganz normale Beiträge eines Arbeitnehmers zu zahlen sind.
Falsch beraten oder dir was aufschwatzen werden sie sicher nicht.
Gruß
Karsten
Zunächst: auf alle Fälle bei deiner Krankenkasse nachfragen, die müssen dir den Status eklären/prüfen.
Ich denke: Die Arbeitszeiten werden zusammengezählt, weil man die Stundenzahl betrachtet, um zu schauen: Ist derjenige hauptsächlich Student oder ist er eher Arbeitnehmer. Was steht im Mittelpunkt? Und man sagt: Wenn jmd. über 20 Std. arbeitet neben dem Studium, geht man davon aus, dass das Studium nicht mehr im Mittelpunkt steht…
Probier doch mal diesen Brutto-Rechner: http://www.staufenbiel.de/ratgeber-service/gehalt/br… - die sind auf Studenten/Absolventen spezialisiert und können Dir im Zweifelsfall sicherlich helfen. Es gibt dort auch ein Experten-Forum, wo man seine Frage kostenlos an einen Fachmann (rechtsanwälte usw.) stellen kann.