Studentischer Aushilfsjob - Kein Lohn

Habe bei einer Firma einen 400Euro Job als Aushilfsfahrer gehabt. Jetzt will die Firma mein Gehalt nicht zahlen, weil bei einer Abladestelle die entsprechende Ware nicht abgegeben wurde, obwohl ich einen unterschriebenen Lieferschein zurückbrachte. Ich musste zudem meine Arbeitszeit immer in einem Fahrtenbuch eintragen. Ich bekomme doch mein Geld - Oder? Wie sieht es mit den Beweisen aus. Eiegntlich kann ich es doch nicht beweisen. Es sind zwar „nur“ 85 Euro. Als Student brauche ich aber jeden Euro. Was ist zu tun. Vielen Dank

Habe inzwischen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Als Resultat kam ein Gütetermin vom Arbeitsgericht und vom gegnerischen Anwalt ein Schreiben indem er mir bzw. dem Arbeitsgericht mitteilte, dass meine Lohnforderungen nicht zustande gekommen sind und gleichzeitig hat er ein Widerklage erhoben. Habe halt leider keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Als Beweis kann ich nur ein Fahrtenbuch der Firma anbieten. Genügt dies?. Inzwischen habe ich jedoch eine Kopie des fraglichen Lieferscheins bekommen. Meine Frage ist, ob ich diesen Beweis dem Gericht vor dem Gütertermin mitteilen muss und ob ich auf das Schreiben des gegnerischen Anwalts reagieren muss. Oder ob ich die Gegenseite mit dem Lieferschein überraschen kann, so dass diese sich nicht vorher drauf einstellen könne. Über eine Hilfe wäre ich dankbar, da ich mich selber verteidigen werde und ich kein Jurist bin.

Nettes Unternehmen…
Hi!

Habe bei einer Firma einen 400Euro Job als Aushilfsfahrer
gehabt. Jetzt will die Firma mein Gehalt nicht zahlen, weil
bei einer Abladestelle die entsprechende Ware nicht abgegeben
wurde, obwohl ich einen unterschriebenen Lieferschein
zurückbrachte. Ich musste zudem meine Arbeitszeit immer in
einem Fahrtenbuch eintragen. Ich bekomme doch mein Geld -
Oder?

Vor Gericht und auf hoher See…

Wie sieht es mit den Beweisen aus. Eiegntlich kann ich
es doch nicht beweisen. Es sind zwar „nur“ 85 Euro. Als
Student brauche ich aber jeden Euro. Was ist zu tun. Vielen

Habe inzwischen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Als
Resultat kam ein Gütetermin vom Arbeitsgericht und vom
gegnerischen Anwalt ein Schreiben indem er mir bzw. dem
Arbeitsgericht mitteilte, dass meine Lohnforderungen nicht
zustande gekommen sind und gleichzeitig hat er ein Widerklage
erhoben.

Gegen was hat er geklagt?!?!

Habe halt leider keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.

Nur für’s nächste Mal: Nach vier Wochen hast Du einen Ansprcuh auf einen schriftlichen Nachweis lt. Nachweisgesetz…
Oder für den Fall, dass es sich um eine zeitlich befristete Stelle handelt: Hier muss ein Vertrag in schriftlicher Form geschlossen werden!

Als Beweis kann ich nur ein Fahrtenbuch der Firma anbieten.
Genügt dies?. Inzwischen habe ich jedoch eine Kopie des
fraglichen Lieferscheins bekommen. Meine Frage ist, ob ich
diesen Beweis dem Gericht vor dem Gütertermin mitteilen muss
und ob ich auf das Schreiben des gegnerischen Anwalts
reagieren muss.

Du musst dem Gerich vor dem Gütetermin nichts mitteilen - aber nimm die Sachen auf jeden Fall mit, damit Du dem Richter etwas zeigen kannst! Was ist mit dem Empfänger? Kann der evtl. perönlich als Zeuge dienen (nur, wenn es zu einem Kammertermin kommt - aber anmerken könntest Du das schon mal in der Güteverhändlung)

Auf den Anwalt musst Du nicht reagieren - es sei denn, er bestätigt Deine Forderung und bittet Dich, den Termin abzusagen (natürlich nur nach erfolgter Zahlung).

Oder ob ich die Gegenseite mit dem
Lieferschein überraschen kann, so dass diese sich nicht vorher
drauf einstellen könne.

Es ist noch kein richtiger Kammertermin! Hier wird auch kein Urteil gesprochen, sondern nur - wenn es dazu kommt - ein Vergleich. Insofern ist es wirklich gut für Dich, wenn Du dem gegnerischen Anwalt einen mit dem Holzhammer geben könntest!
Das beste, was Dir vor Gericht passieren kann, ist eine sprachlose Gegenpartei :wink:

Viel Erfolg
Guido

Hi Guido,

danke, dass Du mir hilfst. Habe bereits ein Schreiben aufgesetzt als Reaktion auf den Anwaltbrief. Überlege mir ob ich ihn abschicken soll oder nicht. In diesem habe ich aber nicht erwähnt, dass ich vom Empfängerguthaben den fraglichen Lieferschein bekommen habe. Als Zeuge, weiss nicht so recht, ob diese sich beim Abalden noch an mich erinnern können. In dem Schreiben hat der Anwalt eine Widerklage erhoben auf die Zahlung von 168 euro (Warenwert der abhandengekomme Ware und die daraus resultierende Nachlieferung). Gleichzeitig hat er aber auch geschrieben, dass ich am 20. Juni die Fahrt gemacht habe. Der erhaltene Lieferschein ist aber vom 18. Ist das dann ein Problem. Es wurde zwar der Lieferschein am 18. ausgedruckt, die Fahrt aber am 20. ausgeführt. Zudem stimmte die Menge des Produktes, das in dem Anwaltsschreiben erwähnt wurde, nicht mit dem Lieferschein der Empfängerfirma überein. Und komisch, habe auch einen Lieferschein über eine Nachlieferung vom 2.7. über die exakte Stückmenge des Anwaltsbriefes auch bekommen. Da stinkt doch was!!! Ist eigentlich das Fahrtenbuch ein ausreichender Beweis dafür - und wird das als eweis zugelassen- wie sieht es mit Lieferscheinkopien aus. Nochmals vielen lieben Dank

Kommt mir alles etwas spanisch vor
Hi!

Unter diesem Chaos würde ich dann vielleicht doch dazu raten, dass Du Dich mal mit dem Anwalt in verbindung setzt!

Und: Wie gesagt: Im Gütetermin wird eigentlich erst mal alles an Beweisen anerkannt, da es sich ja nicht um einen Kammertermin handelt…

Grüße
Guido

Hallo, Ihr beide,

das ist alles mehr als spanisch… Doch Achtung! Auf den Anwaltskosten bleibst Du in der 1. Instanz hängen, auch wenn Du gewinnst. Ich befürchte weiter, dass Du keinen Fachanwalt für Arbeitsrecht (den würde ich vor dem Arbeitsgericht immer nehmen) findest, der bei diesem Streitwert (85,- €) eine Super- Leistung zeigt. Warte erst mal die Güteverhandlung ab und schaue, wie der Richter auf dieses Chaos reagiert. Ob da Fälschung und Betrug im Spiele ist. Die Kopie des Lieferscheines ist auf jeden Fall erst einmal Gold wert. Viel Glück
Ingeborg

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hören sagen
Hi!

Ein Freund von mir hat einen ähnlichen Fall gehabt und gewonnen!
Auch ein Student der wärend des Studiums ohne Arbeitsvertrag gearbeitet hat und das irgendwann nicht mehr bezahlt bekam. Er hat sich das BGB gekauft und hat seinen Lohn einfach eingeklagt (mit Mahnung Titel und so weiter)!! Das er nicht mit Anwalt kam hat den Richter eher beeindruckt!!!

Viel Glück

Norbert

Hallo!

Dass er nicht
mit Anwalt kam hat den Richter eher beeindruckt!!!

Wenn jemand vernünftig ist, ist es in so einer Sache auch nicht unbedingt immer so ein Problem ohne Anwalt zu kommen. Sehr oft verhalten sich allerdings unvertretene Parteien eher nicht so beeindruckend, sondern versuchen ihrerseits irgendwelche abstrusen Ansprüche mit übertriebener Hartnäckigkeit zu stellen, um sich dann hinterher zu beschweren, dass sie den Prozess verloren haben. Bitte ich beziehe mich jetzt nicht auf den konkreten Fall hier und möchte niemandem was unterstellen - ich wollte nur meine Beobachtungen bei Gericht schildern -> will heißen, die Richter sind aus Erfahrung meistens besser gestimmt, wenn jemand rechtskundig ist (wenn auch nicht unbedingt jetzt Anwalt).

Gruß
Tom

Ich meinte den gegnerischen Anwalt owT
:wink: