Hallo ihr Lieben,
ich bin Studentin und habe derzeit einen Nebenjob bei der Stadt Hamburg, das heißt ich werde nach TV-L bezahlt. Ich habe aber keine Ahnung, wie ich das ausrechnen kann - im Monat dürften so um die 600€ dabei rumkommen.
Zusätzlich arbeite ich noch als Honorarkraft an einer Schule im Nachmittagsunterricht und verdiene dort im Jahr 2013 noch mal insgesamt ca 1000€ dazu.
Damit läge ich ja schon knapp über dem Studenten Freibetrag.
Was passiert, wenn ich jetzt zusätzlich noch ein Kleingewerbe eröffne und online kleine Handarbeiten verkaufe?
Wie sieht das Ganze dann steuerlich aus? Wird das getrennt betrachtet, oder insgesamt?
Ich wohne noch bei meinen Eltern - ist dann auch das Haushaltseinkommen interessant, oder nicht?
Habe leider relativ wenig bis gar keine Ahnung von Steuerangelegenheiten und mein Vater, der sonst die Steuererklärungen übernimmt, weiß dabei auch nicht weiter.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
Liebe Grüße und vielen Dank schon mal!
Hallo Sternchaen,
Steuern mußt Du auf Deine Gesamteinkommen zahlen, egal wo es herkommt:
Nebenjeob – Nachhilfeunterricht – Kleingewerbe.
Das Haushaltseinkommen spielt keine Rolle; nur Dein Einkommen zählt.
Ein Grundbetrag von ca. 8.000,00 steuerpflichtigem Einkommen ist steuerfrei.
Steuerpflichtiges Einkommen heißt, die Einnahmen werden um die Aufwendungen vermindert, die Du hast, um dieses Einkommen zu erzielen.
Unter www.steuerbar.de kannst Du einiges nachlesen.
Du kannst aber auch bei mir nachfragen:
[email protected]
MfG
Stefan Seidel
Hallo,
alle Einkünfte (Einnahmen abzgl. Werbungskosten oder Betriebsausgaben) außer sog. 400 € Jobs werden in einen Topf geworfen. Sollte die Summe der Einkünfte über ca. 8.500 € liegen dürfte es bei Ihnen kritisch werden. Sollten Sie über dieser Grenze werden kann unter Umständen das Kinderged oder BaFöG gestrichen werden.
Der von Ihnen aufgeführte „Studentenfreibetrag“ ist mir nicht bekannt. Ich denke mit den „Festen“ Tätigkeiten haben Sie keine Probleme. Erst durch Gewinne der Handarbeiten, dürfte es kritisch werden.
Vielen Dank, ich wollte eigentlich wissen, ob es sich lohnt, das Kleingewerbe zu eröffnen und anzumelden mit Kalkulation von ca 50€ pro Monat Gewinn. Bafög beziehe ich nicht, Kindergeld allerdings schon.
Dann werde ich wohl für die Zeit des Studiums das Kleingewerbe noch nicht anmelden und es ggf dann starten, wenn ich berufstätig bin und ohnehin mehr verdiene, als den Freibetrag.
Über 8500€ komme ich dann mit den festen Tätigkeiten nicht.
Wie errechnet sich der Betrag für Werbungskosten und wodurch muss man das nachweisen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo,
1000 € Werbungskosten gibts pauschal