Studentischer Vollzeitjob + 400€-Job

Habe mal eine Frage für eine Bekannte. Sie wird jetzt für 2 Monate als Studentischer Vollzeitjob bei einem Unternehmen angemeldet sein (für 50 Tage braucht man da ja dann keine Steuern bezahlen, egal wie viel man verdient). Gleichzeitig arbeitet sie aber auch noch am Wochenende in einem Hotel auf 400€. Muss dieser Job dann versteuert werden bzw. fallen für die beiden Jobs Sozialverischerungsbeiträge an.
Wer kann helfen. Vielen lieben Dank

Hallo Marco, schönen guten Morgen,

Sie wird jetzt für 2
Monate als Studentischer Vollzeitjob bei einem Unternehmen
angemeldet sein (für 50 Tage braucht man da ja dann keine
Steuern bezahlen, egal wie viel man verdient).

Zur Klärung der Begriffe: Das hat nichts mit dem Werkstudentenstatus zu tun, es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie und pauschal duch den Arbeitgeber zu versteuernde kurzfristige Beschäftigung. Hinweis am Rande: Wenn die Beschäftigung in veranstaltungsfreier Zeit oder vorwiegend nachts und am Wochenende stattfindet, ist es in dieser Situation interessant zu rechnen, ob die Abrechnung als kurzfristige Beschäftigung tatsächlich günstiger ist als die Regelversteuerung. Das steht hier aber nicht zur Debatte.

Gleichzeitig
arbeitet sie aber auch noch am Wochenende in einem Hotel auf
400€. Muss dieser Job dann versteuert werden bzw. fallen für
die beiden Jobs Sozialversicherungsbeiträge an.

Ein „Minijob“ pro Person ist immer zu den Bedingungen „Pauschalverbeitragung und -versteuerung durch den Arbeitgeber, Steuerfreiheit für den Arbeitnehmer“ möglich, unabhängig vom Vorliegen anderer Beschäftigungsverhältnisse, egal ob diese regelversteuert und -verbeitragt oder oder als kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse pauschal versteuert werden.

Wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr den Grundfreibetrag nicht übersteigt (das ist im vorliegenden Fall wahrscheinlich), sollte in jedem Fall der Vergleich zwischen den Optionen „Regelversteuerung / Werkstudent“ und „Minijob & kurzfristige Beschäftigung“ gerechnet werden. Dazu ist es vor allem wichtig, ob die vorübergehende Vollzeitbeschäftigung den Status „Werkstudent“ in der Kranken- und Sozialversicherung stört oder nicht.

Schöne Grüße

MM