Hallo,
folgendes Szenario:
Bin eingeschriebener FH Student, bekomme kein BAföG und kein Kindergeld.
Habe einen Job als studentische Hilfskraft (20 Std/Woche ~800€/Monat)
Zudem bin ich bei meiner KV selbst versichert (Beitrag von ~60E/Monat), sprich daher auch nicht mehr familienversichert.
Um mir am Ende des Jahres einen großen Urlaub zu finanzieren, erwäge ich mir zeitlich befristet, einen kleinen Shop bei Ebay zu eröffnen. Nähere Infos, was das Kleingewerbe mit seinen Rechten&:stuck_out_tongue_winking_eye:flichten angeht, sind mir einigermaßen vertraut. Meine max. Gewinnabsicht des ich nenns mal „Projekts“ liegt bei ca. 3000€ bis Ende des Jahres. Sollte daher, vom FA auch keine großen Hürden darstellen - oder doch?? Mit GewSt hätte ich ja als solches nix am Hut, oder gibts dort Vorrauszahlungen, mit denen ich dann in Vorkasse ggü. dem FA treten müsste?
Nun meine Fragen hierzu:
a) speziell zur KV: sie schreibt mir vor, grobgesagt nur max. AZ von 20 St./Woche arbeiten zu dürfen (generell Tätigkeiten nachzugehen?) - wegen Studenten Status. Daher, was kann mich schlimmstens erwarten bzw. wie kann ich WorstCase umgehen?
b) gibt es bei o.g. Konstellationen noch weitere Sachen zu beachten? Wenn ja, welche?
Vielen Dank im Voraus für eure Anregungen bzw. Antworten(-;